Rechtsprechung
| BFH, 25.07.2001 - VI R 9/00 |
Zitiervorschläge
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Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 16.11.1999 - 2 K 7567/98
- BFH, 25.07.2001 - VI R 9/00
Wird zitiert von ... (2)
- FG Nürnberg, 10.06.2009 - 7 K 1994/08
Berücksichtigung der Fahrten des Kindes zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei …
Der Begriff der Einkünfte in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist im einkommensteuerrechtlichen Sinn gem. § 2 EStG, also bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 2 Satz 1 Nr. 2 EStG, als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu verstehen (Urteil des FG Köln vom 16.11.1999 2 K 7567/98, EFG 2000, 180, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 25.7.2001 VI R 9/00;… Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, A I § 32 Rn. 92). - FG Münster, 13.04.2000 - 2 K 2304/98
Ermittlung der schädlichen Kindeseinkünfte zeitanteilig und nach § 2 Abs. 2 EStG
FG Köln v. 16.11.1999 2 K 7567/98 EFG 2000, 180; Hess. FG v. 26.05.1999 3 K 5941/98 EFG 2000, 132 , Rev. Az. des BFH VI R 9/00 und VI R 174/99; a. A. Niedersächsischen FG v. 20.07.1999 VII 471/98 EFG 1999, 1137, Rev. Az. d. BFH VI R 153/99.
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