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Rechtsprechung
   BFH, 21.11.2024 - VI R 9/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,40261
BFH, 21.11.2024 - VI R 9/22 (https://dejure.org/2024,40261)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2024 - VI R 9/22 (https://dejure.org/2024,40261)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2024 - VI R 9/22 (https://dejure.org/2024,40261)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 2, EStG § 11 Abs 2 S 1, BRKG 2005 § 5, EStG VZ 2019
    Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten

  • rechtsinformationen.bund.de

    Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 2 EStG 2009, § 11 Abs 2 S 1 EStG 2009, § 5 BRKG 2005, EStG VZ 2019
    Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten

  • IWW

    § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 9 Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG, § 5 BRKG, § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Betriebs-Berater

    Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten

  • rechtsportal.de

    Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten

  • datenbank.nwb.de

    Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kfz-Leasing - und die periodengerechte Verteilung der Leasingsonderzahlung

Sonstiges (3)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a ; LStR Abschn 9.5

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a, LStR Abschn 9.5
    Leasing, Sonderzahlung, Werbungskosten, Außendienst, Fahrtkosten, Abfluss

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.03.2024 - VIII R 1/21

    Zuordnung einer Leasingsonderzahlung zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für …

    Auszug aus BFH, 21.11.2024 - VI R 9/22
    Die Leasingsonderzahlung finanziert daher maßgeblich auch die Nutzung des Fahrzeugs für --im Streitfall-- sowohl sonstige berufliche Fahrten als auch Privatfahrten in den Folgejahren (s. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.03.2024 - VIII R 1/21, BStBl II 2024, 633, Rz 26 betreffend betriebliche Fahrten).

    Mindert eine Leasingsonderzahlung nach dem Leasingvertrag die Höhe der monatlichen Leasingraten über die gesamte Vertragslaufzeit, ist sie daher bei der Ermittlung der jährlichen Gesamtaufwendungen für die sonstigen beruflichen Fahrten unabhängig vom Abflusszeitpunkt linear auf den Vertragszeitraum zu verteilen (s. BFH-Urteil vom 12.03.2024 - VIII R 1/21, BStBl II 2024, 633, Rz 27 betreffend betriebliche Fahrten).

    Der Zuordnung zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für die sonstigen beruflichen Fahrten in den Folgejahren steht nicht entgegen, dass jeweils kein Abfluss der Zahlung erfolgt ist, da auch insoweit eine wertende Zuordnung der Leasingsonderzahlung zu erfolgen hat (s. BFH-Urteil vom 12.03.2024 - VIII R 1/21, BStBl II 2024, 633, Rz 28 betreffend betriebliche Fahrten).

  • BFH, 15.04.2010 - VI R 20/08

    Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale

    Auszug aus BFH, 21.11.2024 - VI R 9/22
    Etwas anderes galt nur, wenn es sich bei der Leasingsonderzahlung um Anschaffungskosten für den Eigentumserwerb beziehungsweise um Anschaffungskosten eines Nutzungsrechts handelte, die nur in Form von AfA berücksichtigt werden können (Senatsurteile vom 05.05.1994 - VI R 100/93, BFHE 174, 359, BStBl II 1994, 643 und vom 15.04.2010 - VI R 20/08, BFHE 229, 203, BStBl II 2010, 805, Rz 18).

    Denn durch die Pauschalbetragsrechnung sind regelmäßig sämtliche mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbundenen Aufwendungen einschließlich einer Leasingsonderzahlung abgegolten (s. Senatsurteil vom 15.04.2010 - VI R 20/08, BFHE 229, 203, BStBl II 2010, 805, Rz 14).

    Rn. 17 Insoweit kam es für die Frage des Abzugs der Leasingsonderzahlung im Abflussjahr (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG) auf die beabsichtigte zukünftige Nutzung im Vertragszeitraum maßgeblich an, wozu es der Feststellung des auf die Auswärtstätigkeiten entfallenden Nutzungsanteils im fraglichen Zeitraum bedurfte (s. Senatsurteil vom 15.04.2010 - VI R 20/08, BFHE 229, 203, BStBl II 2010, 805, Rz 16 f.).

  • BFH, 05.05.1994 - VI R 100/93

    Ist ein Arbeitnehmer nicht wirtschaftlicher Eigentümer eines geleasten PKW und …

    Auszug aus BFH, 21.11.2024 - VI R 9/22
    Rn. 15 aa) Verwendet ein Arbeitnehmer einen geleasten PKW für sonstige berufliche Zwecke und macht er dafür die tatsächlichen Kosten geltend, so gehörte eine bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung in Höhe des auf die Auswärtstätigkeiten entfallenden Nutzungsanteils nach der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich zu den sofort abziehbaren Werbungskosten (ausführlich s. Senatsurteil vom 05.05.1994 - VI R 100/93, BFHE 174, 359, BStBl II 1994, 643).

    Etwas anderes galt nur, wenn es sich bei der Leasingsonderzahlung um Anschaffungskosten für den Eigentumserwerb beziehungsweise um Anschaffungskosten eines Nutzungsrechts handelte, die nur in Form von AfA berücksichtigt werden können (Senatsurteile vom 05.05.1994 - VI R 100/93, BFHE 174, 359, BStBl II 1994, 643 und vom 15.04.2010 - VI R 20/08, BFHE 229, 203, BStBl II 2010, 805, Rz 18).

  • BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14

    Fahrtenbuchmethode; Leasingsonderzahlung - Bloß zeitanteilige Berücksichtigung …

    Auszug aus BFH, 21.11.2024 - VI R 9/22
    Zu diesen Gesamtkosten gehören die Kosten, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Kfz dienen und in Zusammenhang mit dessen Nutzung typischerweise entstehen; dazu rechnen insbesondere die Kosten für Betriebsstoffe, Wartung und Reparaturen sowie die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für die Haftpflichtversicherung, die Kfz-Steuer, Absetzung für Abnutzung (AfA) oder Leasing- und Leasingsonderzahlungen und Garagenmiete (Senatsurteil vom 03.09.2015 - VI R 27/14, BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174, Rz 16).

    Die zutreffende Ermittlung des durch die sonstigen beruflichen Fahrten veranlassten Anteils an den jährlichen Gesamtkosten verlangt nicht nur, die Gesamtkosten dem Grunde nach zutreffend zu erfassen, sondern auch, diese Gesamtkosten periodengerecht den jeweiligen Nutzungszeiträumen zuzuordnen (so bereits Senatsurteil vom 03.09.2015 - VI R 27/14, BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174, Rz 17 betreffend die Ermittlung des geldwerten Vorteils anhand der Fahrtenbuchmethode).

  • BFH, 14.06.2012 - VI R 89/10

    Minderung der tatsächlichen Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und …

    Auszug aus BFH, 21.11.2024 - VI R 9/22
    Rn. 13 a) Aufgrund dessen kann ein Arbeitnehmer bei Benutzung eines nicht regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels --wie insbesondere eines eigenen Kfz-- (hierzu s. Senatsurteil vom 11.02.2021 - VI R 50/18, BFHE 272, 46, BStBl II 2021, 440, Rz 36 f. und 39) für den durch sonstige berufliche Fahrten veranlassten Anteil an den jährlichen Gesamtkosten dieses Fahrzeugs und abzüglich vom Arbeitgeber geleisteter Erstattungen die tatsächlichen Wegekosten nach seiner Wahl entweder ohne Einzelnachweis nach pauschalierten Kilometersätzen (§ 5 BRKG) oder nach individuellen --anhand der nachgewiesenen Fahrzeugaufwendungen ermittelten-- Kilometersätzen berechnen (s. z.B. Senatsurteil vom 14.06.2012 - VI R 89/10, BFHE 238, 55, BStBl II 2012, 835, Rz 11 für Wegekosten Behinderter).

    Rn. 14 b) Bei der Ermittlung der tatsächlichen Wegekosten anhand von individuellen Kilometersätzen sind die gesamten Fahrzeugkosten zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 14.06.2012 - VI R 89/10, BFHE 238, 55, BStBl II 2012, 835, Rz 12, m.w.N.).

  • FG München, 12.10.2021 - 2 K 667/21

    Ermittlung des tatsächlichen Kilometerwerts eines von einem Arbeitnehmer …

    Auszug aus BFH, 21.11.2024 - VI R 9/22
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 12.10.2021 - 2 K 667/21 aufgehoben.

    das Urteil des FG München vom 12.10.2021 - 2 K 667/21 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 11.02.2021 - VI R 50/18

    Kein Ansatz von pauschalen Kilometersätzen bei Benutzung von regelmäßig …

    Auszug aus BFH, 21.11.2024 - VI R 9/22
    Rn. 13 a) Aufgrund dessen kann ein Arbeitnehmer bei Benutzung eines nicht regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels --wie insbesondere eines eigenen Kfz-- (hierzu s. Senatsurteil vom 11.02.2021 - VI R 50/18, BFHE 272, 46, BStBl II 2021, 440, Rz 36 f. und 39) für den durch sonstige berufliche Fahrten veranlassten Anteil an den jährlichen Gesamtkosten dieses Fahrzeugs und abzüglich vom Arbeitgeber geleisteter Erstattungen die tatsächlichen Wegekosten nach seiner Wahl entweder ohne Einzelnachweis nach pauschalierten Kilometersätzen (§ 5 BRKG) oder nach individuellen --anhand der nachgewiesenen Fahrzeugaufwendungen ermittelten-- Kilometersätzen berechnen (s. z.B. Senatsurteil vom 14.06.2012 - VI R 89/10, BFHE 238, 55, BStBl II 2012, 835, Rz 11 für Wegekosten Behinderter).
  • BFH, 09.09.2025 - VI R 7/23

    Firmenwagenbesteuerung: Keine vorteilsmindernde Berücksichtigung der vom …

    Rn. 20 Soweit der Senat die Garagenmiete bislang beispielhaft --ohne dass dies für die entschiedenen Fälle von Bedeutung war-- den gesamten Kfz-Aufwendungen im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG zugerechnet hat (z.B. Senatsurteile vom 14.09.2005 - VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72, unter II.1.c aa; vom 03.09.2015 - VI R 27/14, BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174, Rz 16, und vom 21.11.2024 - VI R 9/22, zur Veröffentlichung bestimmt, BStBl II 2025, 626, Rz 14), hält er hieran nicht fest.
  • BFH, 21.01.2026 - VI R 30/24

    Dienstreisen: Kein Werbungskostenabzug, wenn anstelle des Firmenwagens der …

    Hierfür kann der Steuerpflichtige nach R 9.5 Abs. 1 Satz 4 LStR aufgrund der für einen Zeitraum von zwölf Monaten ermittelten Gesamtkosten (zur Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten s. Senatsurteil vom 21.11.2024 - VI R 9/22, BFHE 286, 412, BStBl II 2025, 626) für das von ihm gestellte Fahrzeug einen Kilometersatz errechnen und diesen so lange ansetzen, bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern.
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