Rechtsprechung
| BFH, 24.10.2000 - VI R 9/98 |
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Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 27.11.1997 - 15 K 3969/97
- BFH, 24.10.2000 - VI R 9/98
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 27.12.2000 - VI B 187/00
Antragsfrist für Kindergeld bei Aufhebung vor 1996
Das Finanzgericht (FG) hat das Verfahren mit dem angefochtenen Beschluss ausgesetzt, bis der Bundesfinanzhof (BFH) in den Verfahren VI R 9/98, VI R 181/98, VI R 193/98, VI R 59/99 und VI R 65/99 darüber entschieden hat, ob die Frist des § 66 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) a.F. eine der Wiedereinsetzung zugängliche Antragsfrist oder eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist darstelle. - FG Brandenburg, 15.12.1999 - 6 K 2167/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Sechsmonatsfrist des § …
Denn der Senat geht in Übereinstimmung mit den Urteilen des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 24. September 1998 - 14 K 8654/97 Kg, EFG 1999, 849 (Nrkr., Az BFH: VI R 65/99) und des Finanzgerichts Düsseldorf (Urteil vom 26. März 1998 - 10 K 8887/97 Kg, EFG 1998, 1017; 27. November 1997 - 15 K 3969/97 Kg (Nrkr. 1998, 375, Az BFH: VI R 9/98)) davon aus, dass der Vorschrift des 3/4 66 Abs. 3 EStG lediglich verfahrensrechtliche Bedeutung zukommt.
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