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Rechtsprechung
   BFH, 28.08.1992 - VI R 93/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3146
BFH, 28.08.1992 - VI R 93/89 (https://dejure.org/1992,3146)
BFH, Entscheidung vom 28.08.1992 - VI R 93/89 (https://dejure.org/1992,3146)
BFH, Entscheidung vom 28. August 1992 - VI R 93/89 (https://dejure.org/1992,3146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides - Verschulden des Steuerpflichtigen durch fehlende rechnerische Ermittlung der Höhe seines Bruttoarbeitslohns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.08.1991 - III R 24/87

    Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Nichtbeantwortung einer im …

    Auszug aus BFH, 28.08.1992 - VI R 93/89
    Tatsache im vorgenannten Sinne ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines Steuertatbestandes sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller oder immaterieller Art (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. August 1991 IIIR24/87, BFHE 165, 454 [BFH 09.08.1991 - III R 24/87], BStBl 111992, 65 m.w.N.).

    Grobe Fahrlässigkeit in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße verletzt (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteile vom 21. Juli 1989 IIIR 303/84, BFHE 157, 488, BStB1 II1989, 960 m.w.N., sowie in BFHE 165, 454 [BFH 09.08.1991 - III R 24/87], BStBl II 1992, 65).

    Die hierzu getroffenen Feststellungen des FG dürfen - abgesehen von zulässigen und begründeten Verfahrensrügen - von der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit und die aus ihm abzuleitenden Sorgfaltspflichten richtig erkannt worden sind und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen entspricht (BFH-Urteil in BFHE 165, 454 [BFH 09.08.1991 - III R 24/87], BStBl II 1992, 65).

  • BFH, 28.06.1983 - VIII R 37/81

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO beben eigenem groben Verschulden auch das …

    Auszug aus BFH, 28.08.1992 - VI R 93/89
    Als grobes Verschulden hat der Steuerpflichtige Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten (BFH-Urteil vom 28. Juni 1983 VIII R 37/81, BFHE 139, 8, BStBl II1984, 2).

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann es einem Steuerpflichtigen nur dann als eigenes grobes Verschulden angelastet werden, die von seinem steuerlichen Berater angefertigte Steuererklärung nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit durchgesehen zu haben, wenn ihm ohne weiteres hätte auffallen müssen, daß steuermindernde Tatsachen oder Beweismittel nicht berücksichtigt worden sind (Urteil in BFHE 139, 8, BStBl II 1984, 2).

  • BFH, 03.02.1983 - IV R 153/80

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist grobes Verschulden des steuerlichen …

    Auszug aus BFH, 28.08.1992 - VI R 93/89
    Das Verschulden eines steuerlichen Beraters, dessen sich der Steuerpflichtige zur Ausarbeitung der Steuererklärung bedient, ist dem Steuerpflichtigen bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 zuzurechnen; dabei sind an den Berater erhöhte Anforderungen zu stellen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 3. Februar 1983 IV R 153/80, BFHE 137, 547, BStBl II 1983, 324, und zuletzt BFH-Urteil vom 13. Juni 1989 VIII R 174/85, BFHE 157, 196, BStBl II 1989, 789).
  • BFH, 21.07.1989 - III R 303/84

    1. Änderung wegen neuer Tatsachen bei nachträglicher Stellung eines nicht …

    Auszug aus BFH, 28.08.1992 - VI R 93/89
    Grobe Fahrlässigkeit in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße verletzt (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteile vom 21. Juli 1989 IIIR 303/84, BFHE 157, 488, BStB1 II1989, 960 m.w.N., sowie in BFHE 165, 454 [BFH 09.08.1991 - III R 24/87], BStBl II 1992, 65).
  • BFH, 26.08.1987 - I R 144/86

    Grobes Verschulden - Sorgfaltspflichten - Nachträglich bekanntwerdende Tatsachen …

    Auszug aus BFH, 28.08.1992 - VI R 93/89
    Er durfte daher darauf vertrauen, daß der Steuerberater die ihm übergebenen Unterlagen und die ihm gemachten Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität hin überprüft (zur Plausibilitätsprüfung des Steuerberaters bei einer Gewinnermittlung, vgl. BFH-Urteil vom 26.August 1987 I R 144/86, BFHE 151, 299, BStBl II 1988, 109).
  • BFH, 13.06.1989 - VIII R 174/85

    - Antragserfordernis bei einheitlich und gesondert festgestellten Verlusten nach …

    Auszug aus BFH, 28.08.1992 - VI R 93/89
    Das Verschulden eines steuerlichen Beraters, dessen sich der Steuerpflichtige zur Ausarbeitung der Steuererklärung bedient, ist dem Steuerpflichtigen bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 zuzurechnen; dabei sind an den Berater erhöhte Anforderungen zu stellen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 3. Februar 1983 IV R 153/80, BFHE 137, 547, BStBl II 1983, 324, und zuletzt BFH-Urteil vom 13. Juni 1989 VIII R 174/85, BFHE 157, 196, BStBl II 1989, 789).
  • BFH, 12.05.1989 - III R 200/85

    NV-Verfügung - Absehen von einer Veranlagung - Antrag auf Steuerfestsetzung - …

    Auszug aus BFH, 28.08.1992 - VI R 93/89
    Durch das Merkmal des groben Verschuldens soll der Steuerpflichtige dazu angehalten werden, zu seinem Verantwortungsbereich gehörende und steuerlich relevante Tatsachen rechtzeitig vorzubringen (BFH-Urteil vom 12. Mai 1989 III R 200/85, BFHE 157, 22, BStBl II 1989, 920 mit Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).
  • BFH, 11.05.1962 - VI 195/60 U

    Persönlichen Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter …

    Auszug aus BFH, 28.08.1992 - VI R 93/89
    Der Senat braucht nicht abschließend zu entscheiden, inwieweit einem Geschäftsführer mangelnde Rechtskenntnisse über das Lohnsteuerabzugsverfahren zum Vorwurf gemacht werden können (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 11.Mai 1962 VI 195/60 U, BFHE 75, 206, BStBl III 1962, 342).
  • BFH, 16.05.2013 - III R 12/12

    Überlassung einer komprimierten "Elster" -Einkommensteuererklärung: Grobes …

    Rn. 22 Einem Steuerpflichtigen kann des Weiteren dann ein eigenes grobes Verschulden angelastet werden, wenn er die von seinem steuerlichen Berater angefertigte Steuererklärung nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit durchgesehen hat und ihm ohne Weiteres hätte auffallen müssen, dass steuermindernde Tatsachen oder Beweismittel nicht berücksichtigt worden sind (BFH-Urteil vom 28. August 1992 VI R 93/89, BFH/NV 1993, 147).
  • BFH, 02.08.1994 - VIII R 65/93

    Darlehn unter nahen Angehörigen

    Insbesondere die Frage des groben Verschuldens obliegt im wesentlichen dem FG als tatsächliche Würdigung (Senat in BFHE 139, 8, BStBl II 1984, 2; Urteile vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65, und vom 28. August 1992 VI R 93/89, BFH/NV 1993, 147).
  • FG Baden-Württemberg, 05.01.2021 - 10 K 1662/20

    Anwendungsbereich des § 175b AO - Übernahmefehler des FA nach § 129 AO nur bei …

    Rn. 47 Einem Steuerpflichtigen kann des Weiteren dann ein eigenes grobes Verschulden angelastet werden, wenn er die von seinem steuerlichen Berater angefertigte Steuererklärung nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit durchgesehen hat und ihm ohne Weiteres hätte auffallen müssen, dass steuermindernde Tatsachen oder Beweismittel nicht berücksichtigt worden sind (BFH-Urteil vom 28. August 1992 VI R 93/89, BFH/NV 1993, 147).
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