Rechtsprechung
| BFH, 27.03.2008 - VI S 2/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Gegenvorstellung nur in Ausnahmefällen
- Judicialis
FGO § 133a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Anhörungsrüge beschränkt den Anwendungsbereich der Gegenvorstellung von vornherein auf Ausnahmefälle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BFH, 27.03.2008 - VI S 2/08
Es kann offenbleiben, ob eine Gegenvorstellung nach Ergehen des Plenumsbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02 (BVerfGE 107, 395) noch statthaft ist (vgl. hierzu Bundesfinanzhof --BFH--, Vorlagebeschluss vom 26. September 2007 V S 10/07, BStBl II 2008, 60). - BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
Anrufung des Gemeinsamen Senats der Obersten Bundesgerichte zur Statthaftigkeit …
Auszug aus BFH, 27.03.2008 - VI S 2/08
Es kann offenbleiben, ob eine Gegenvorstellung nach Ergehen des Plenumsbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02 (BVerfGE 107, 395) noch statthaft ist (vgl. hierzu Bundesfinanzhof --BFH--, Vorlagebeschluss vom 26. September 2007 V S 10/07, BStBl II 2008, 60). - BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05
Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO
Auszug aus BFH, 27.03.2008 - VI S 2/08
Mit der Anhörungsrüge gemäß § 133a der Finanzgerichtsordnung (FGO) hat der Gesetzgeber jedenfalls einen Rechtsbehelf geschaffen, mit dem ein Beteiligter geltend machen kann, sein Recht auf rechtliches Gehör sei verletzt worden (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 17. Juni 2005 VI S 3/05, BFHE 209, 419, BStBl II 2005, 614). - BFH, 10.12.2007 - VI B 88/07
Verfahrensmangel wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des erkennenden …
Auszug aus BFH, 27.03.2008 - VI S 2/08
Durch Beschluss vom 10. Dezember 2007 VI B 88/07 hat der angerufene Senat die Beschwerde des Klägers, Beschwerdeführers und Antragstellers (Kläger) wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 2. Mai 2007 5 K 1002/03 als unbegründet zurückgewiesen. - BFH, 31.01.2007 - V S 26/06
Gegenvorstellung
Auszug aus BFH, 27.03.2008 - VI S 2/08
Davon ist auszugehen bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder wenn die angegriffene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2007 V S 26/06, BFH/NV 2007, 953; vgl. auch Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 133a FGO Rz 3, m.w.N.).
- BFH, 29.04.2008 - V S 19/07
Anhörungsrüge nur bei Verletzung rechtlichen Gehörs - keine Gesamtüberprüfung der …
Davon ist auszugehen bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder wenn die angegriffene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BFH-Beschlüsse vom 27. März 2008 VI S 2/08, juris;… vom 31. Januar 2007 V S 26/06, BFH/NV 2007, 953).
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