Rechtsprechung
| BFH, 27.11.1987 - VI S 3/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung ausländischer Einkünfte bei der Einkommensteuerveranlagung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BFH, 21.10.1985 - GrS 2/84
Bestandskräftiger Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheid hindert nicht …
Auszug aus BFH, 27.11.1987 - VI S 3/87
Im übrigen hat das FA zutreffend darauf hingewiesen, daß nach der Rechtsprechung des BFH (Beschlüsse vom 21. Oktober 1985 GrS 2/84, BFHE 145, 147, BStBl II 1986, 207, und GrS 3/84, BFHE 145, 160, BStBl II 1986, 213) eine Einkommensteuerveranlagung auch nach Ergehen eines Bescheides über den Lohnsteuer-Jahresausgleich und nachdem dieser bestandskräftig geworden ist, erfolgen kann, ohne daß die Voraussetzungen des § 129 AO 1977 vorliegen müßten. - BFH, 10.06.1975 - VIII R 114/71
Einheitliche Baumaßnahme - Einheitlich zu beurteilende Baukosten - Baukosten - …
Auszug aus BFH, 27.11.1987 - VI S 3/87
Im übrigen gehe aus den Entscheidungsgründen des finanzgerichtlichen Urteils auch nicht hervor, daß sich das FG mit der von ihm ausdrücklich in der mündlichen Verhandlung hervorgehobenen Entscheidung in BStBl II 1975, 878 auseinandergesetzt habe. - BFH, 21.10.1985 - GrS 3/84
Erteilung eines Steuerbescheides hinsichtlich jeden Antrags auf …
Auszug aus BFH, 27.11.1987 - VI S 3/87
Im übrigen hat das FA zutreffend darauf hingewiesen, daß nach der Rechtsprechung des BFH (Beschlüsse vom 21. Oktober 1985 GrS 2/84, BFHE 145, 147, BStBl II 1986, 207, und GrS 3/84, BFHE 145, 160, BStBl II 1986, 213) eine Einkommensteuerveranlagung auch nach Ergehen eines Bescheides über den Lohnsteuer-Jahresausgleich und nachdem dieser bestandskräftig geworden ist, erfolgen kann, ohne daß die Voraussetzungen des § 129 AO 1977 vorliegen müßten. - BGH, 13.11.1985 - IVb ZB 76/85
Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BFH, 27.11.1987 - VI S 3/87
Sie wäre aber jedenfalls erforderlich gewesen (Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 13. November 1985 IV b ZB 76/85, KG, Versicherungsrecht - VersR - 1986, 342). - BFH, 06.05.1970 - VI B 140/69
Entscheidung des BFH - Urteil des FG - Abweichung des BFH - Ausreichende …
Auszug aus BFH, 27.11.1987 - VI S 3/87
Denn dazu gehört in erster Linie die Angabe des Aktenzeichens und des Datums des Urteils oder der Fundstelle (BFH-Urteil vom 6. Mai 1970 VI B 140/69, BFHE 99, 25, BStBl II 1970, 552).
- BFH, 05.12.1988 - IV B 157/87
Glaubhaftmachung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen …
Der Kläger hat auch nicht unter Bezugnahme auf die vorgelegte Erklärung vom 10. Dezember 1986 versichert, die Verhältnisse seien unverändert (vgl. BFH-Beschluß vom 5. November 1986 IV S 7/86, BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62, und vom 27. November 1987 VI S 3/87, BFH / NV 1988, 265, 266). - BFH, 24.08.2004 - II S 5/04
PKH nur bei hinreichender Aussicht auf Erfolg
Die gemäß § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 und 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wäre innerhalb der Rechtsmittelfrist des § 116 Abs. 2 Satz 1 FGO beim Gericht einzureichen gewesen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. November 1987 VI S 3/87, BFH/NV 1988, 265, 266). - BFH, 07.11.1990 - III S 7/90
Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Die Angaben hätten innerhalb der Beschwerdefrist gemacht werden müssen (siehe hierzu aus jüngerer Zeit den BFH-Beschluß vom 27. November 1987 VI S 3/87, BFH/NV 1988, 265, m.w.N.). - BFH, 17.05.1993 - XI S 4/93
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe
Es mag auf sich beruhen, ob die im Februar 1993 gegenüber dem FG abgegebene Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angesichts der geringen seitdem verstrichenen Zeit als noch verwertbar angesehen werden könnte (siehe hierzu grundsätzlich Beschlüsse vom BFH vom 27. November 1987 VI S 3/87, BFH/NV 1988, 265 …und vom 10. Januar 1989 VIII B 93/87, BFH/NV 1989, 452). - BFH, 13.10.1989 - V S 3/89 Die in einem früheren Verfahren mit einem Antrag auf Gewährung von PKH vom 10. April 1987 eingereichte Erklärung wahrt die Frist nicht, weil der Antragsteller nicht auf diese Erklärung Bezug genommen und nicht versichert hat, daß sich an seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zwischenzeitlich nichts geändert hat (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Beschlüsse vom 27. November 1987 VI S 3/87, BFH/NV 1988, 265;… vom 10. Januar 1989 VIII B 93/87, BFH/NV 1989, 452).
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