Rechtsprechung
| OVG Berlin, 03.07.1979 - VI S 31.79 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Niedersachsen, 07.09.2011 - 4 ME 97/11
Analoge Anwendbarkeit des § 35 SGB X auf die Ausübung eines vertraglich …
Soweit das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 28.12.2010 - 4 LA 51/10 - mit Verweis auf OVG Berlin, Beschl. v. 3.7.1979 - VI S 31.79 - und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.8.1992 - 10 S 816/91 -, NVwZ 1993, 903) die analoge Anwendbarkeit des § 35 SGB X damit begründet hat, dass die Behörde auch bei Ausübung eines vertraglich vereinbarten Kündigungsrechts, das nicht an das Vorliegen besonderer Voraussetzungen geknüpft sei, ihr Ermessen pflichtgemäß auszuüben habe und die Kündigung zur Überprüfung der von ihr getroffenen Entscheidung daher zu begründen sei, verfängt dieses nicht.Die analoge Anwendung des § 35 SGB X rechtfertigt sich daher auch nicht mit der Erwägung, dass die Ausübung eines vereinbarten öffentlich-rechtlichen Kündigungsrechts durch die öffentliche Hand ähnlichen Schranken unterliege wie die eines Widerrufsvorbehaltes (vgl. dazu OVG Berlin, Beschl. v. 3.7.1979 - VI S 31.79 -) und daher die Kündigung ebenso wie der Widerruf eines Verwaltungsaktes zu begründen sei.
- OVG Niedersachsen, 28.12.2010 - 4 LA 51/10
Ausübung eines in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbarten …
Vielmehr muss die Gemeinde über die Ausübung des vereinbarten Kündigungsrechts nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 3.7.1979 - VI S 31.79 -).Außerdem ist sie an etwaige öffentlich-rechtlichen Verbote und Beschränkungen gebunden (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.8.1992 - 10 S 816/91 -, NVwZ 1993, 903; OVG Berlin, Beschl. v. 3.7.1979 - VI S 31.79 -).
- VG Halle, 31.01.2020 - 3 A 542/17 Rn. 38 Ob bei der Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages in der hier gegebenen Fallkonstellation im Gleichlauf zum Umgang mit einem entsprechenden Verwaltungsakt eine Anhörungspflicht gemäß § 24 SGB X besteht (vgl. grundsätzlich zur Anhörungspflicht bei der Kündigung öffentlich-rechtlicher Verträge: OVG Berlin, Beschluss vom 03. Juli 1979 - VI S 31.79 - juris, Rdnr. 8), kann hier dahinstehen.
- VG Hannover, 06.07.2004 - 7 A 673/04
Ermessen; Kündigung; Kündigungsgrund; Leistungsvereinbarung; Sozialhilfe; …
Ermessensfehler bei der Entscheidung, ob eine Kündigung ausgesprochen wird, führen ebenfalls zur Unwirksamkeit der Kündigung (OVG Berlin, Beschluss vom 03.07.1979 - VI S 31.79, zit. nach Juris). - VG Berlin, 08.06.2026 - 3 L 25.26 Rn. 30 (5) Ermessensfehler bei der Entscheidung der Schule, die Kündigung der Kooperationsvereinbarungen auszusprechen, sind nicht erkennbar (vgl. zu diesem Erfordernis: OVG Berlin, Beschluss vom 3. Juli 1979 - OVG VI S 31.79 -, juris Rn. 8; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - OVG 4 LA 51/10 -, juris Rn. 5).
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