Rechtsprechung
| BFH, 13.05.2008 - VI S 7/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Voraussetzungen für erneuten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim BFH
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Voraussetzungen für erneut gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim BFH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (12)
- BFH, 29.05.2008 - VI R 11/07
Telefoninterviewer als Arbeitnehmer - Schätzung der Höhe der …
Auszug aus BFH, 13.05.2008 - VI S 7/08
Nach Zulassung durch das FG hat die Antragstellerin Revision eingelegt (Az. VI R 11/07).Das FG hat sich in seiner im Revisionsverfahren VI R 11/07 angefochtenen Entscheidung bereits damit befasst, inwieweit die Anwendung der Lohnsteuerklasse VI aus sachlichen Gründen gerechtfertigt sei.
Ungeachtet der Frage, inwieweit der BFH im Revisionsverfahren VI R 11/07 an die tatsächlichen Feststellungen einschließlich der hierzu zählenden Schätzung des FG nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden sein könnte (…vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1997 VIII R 18/96, BFH/NV 1998, 582), ist im Streitfall nicht erkennbar, dass seither eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten vorliegen, die den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen.
- BFH, 13.10.1999 - I S 4/99
Erneuter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Auszug aus BFH, 13.05.2008 - VI S 7/08
Deshalb muss die Begrenzung der Antragsmöglichkeit gleichermaßen gelten, wenn zunächst über einen Antrag auf AdV entschieden worden ist und nunmehr ein Beteiligter erneut einen solchen Antrag stellt (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 1999 I S 4/99, BFHE 190, 34, BStBl II 2000, 86).Demgemäß ist die Zulässigkeit eines solchen Folgeantrags ebenfalls an die Voraussetzungen des § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO gebunden (BFH-Beschluss in BFHE 190, 34, BStBl II 2000, 86, m.w.N.).
- BFH, 19.11.2003 - I S 7/03
AdV-Antrag, Stellung beim BFH
Auszug aus BFH, 13.05.2008 - VI S 7/08
b) Die in § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO benannten Umstände liegen vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. September 1996 I B 39/96, BFH/NV 1997, 247, vom 19. November 2003 I S 7/03, BFH/NV 2004, 516, und vom 16. Oktober 2006 IV S 8/06, juris) oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen können (…BFH-Beschluss vom 15. Januar 1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535).Bei unveränderter tatsächlicher und rechtlicher Ausgangslage erfüllen neue rechtliche Überlegungen des Antragstellers ebenso wie die bloße Wiederholung der bisherigen Argumentation den Tatbestand des § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO jedoch nicht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 516; Gosch in Beermann/Gosch, § 69 FGO Rz 330 f., m.w.N.;… Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 69 Rz 199;… Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 69 FGO Rz 166 f.).
- BFH, 06.03.2008 - VI S 2/07
Telefoninterviewer als Arbeitnehmer
Auszug aus BFH, 13.05.2008 - VI S 7/08
Mit Beschluss vom 6. März 2008 VI S 2/07, BFH/NV 2008, 957 hat der erkennende Senat den Antrag abgelehnt und ausgeführt, dass bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage im Streitfall keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Haftungsbescheids i.d.F. der finanzgerichtlichen Entscheidung bestünden; die Gewichtung der einzelnen Merkmale des Arbeitnehmerbegriffs sei eine tatrichterliche Aufgabe des FG, die der BFH nur bei Rechtsverstößen überprüfen könne.Erst recht gilt dies für den seit der erstmaligen Entscheidung des BFH über einen Aussetzungsantrag der Antragstellerin in dem Verfahren VI S 2/07 vergangenen Zeitraum.
- BFH, 18.02.1997 - VII R 96/95
Zur Auslegung einer Verfügung, mit der die Vollziehung "bis zum Abschluß des …
Auszug aus BFH, 13.05.2008 - VI S 7/08
b) Die in § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO benannten Umstände liegen vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. September 1996 I B 39/96, BFH/NV 1997, 247, vom 19. November 2003 I S 7/03, BFH/NV 2004, 516, und vom 16. Oktober 2006 IV S 8/06, juris) oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen können (…BFH-Beschluss vom 15. Januar 1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535). - FG Köln, 06.12.2006 - 11 K 5825/04
Arbeitnehmereigenschaft von Telefoninterviewern eines Marktforschungsinstituts …
Auszug aus BFH, 13.05.2008 - VI S 7/08
Mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1034 veröffentlichten Gründen setzte das Finanzgericht (FG) die Haftungssumme für Lohnsteuer 1999 bis 2002 auf 468 014, 44 EUR (zuzüglich Zuschlagsteuern) herab; im Übrigen wies es die Klage als unbegründet ab. - BFH, 18.09.1996 - I B 39/96
Auszug aus BFH, 13.05.2008 - VI S 7/08
b) Die in § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO benannten Umstände liegen vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. September 1996 I B 39/96, BFH/NV 1997, 247, vom 19. November 2003 I S 7/03, BFH/NV 2004, 516, und vom 16. Oktober 2006 IV S 8/06, juris) oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen können (…BFH-Beschluss vom 15. Januar 1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535). - BFH, 21.10.1997 - VIII R 18/96
Umfang der Einnahmen aus Kapitalvermögen
Auszug aus BFH, 13.05.2008 - VI S 7/08
Ungeachtet der Frage, inwieweit der BFH im Revisionsverfahren VI R 11/07 an die tatsächlichen Feststellungen einschließlich der hierzu zählenden Schätzung des FG nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden sein könnte (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1997 VIII R 18/96, BFH/NV 1998, 582), ist im Streitfall nicht erkennbar, dass seither eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten vorliegen, die den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen. - BFH, 15.01.1991 - IX S 6/90
Zulässigkeit wiederholter Anträge auf Aussetzung der Vollziehung im …
Auszug aus BFH, 13.05.2008 - VI S 7/08
b) Die in § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO benannten Umstände liegen vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. September 1996 I B 39/96, BFH/NV 1997, 247, vom 19. November 2003 I S 7/03, BFH/NV 2004, 516, und vom 16. Oktober 2006 IV S 8/06, juris) oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen können (BFH-Beschluss vom 15. Januar 1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535). - BFH, 16.10.2006 - IV S 8/06
Wiederholter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung in der Revisionsinstanz
Auszug aus BFH, 13.05.2008 - VI S 7/08
b) Die in § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO benannten Umstände liegen vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. September 1996 I B 39/96, BFH/NV 1997, 247, vom 19. November 2003 I S 7/03, BFH/NV 2004, 516, und vom 16. Oktober 2006 IV S 8/06, juris) oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen können (…BFH-Beschluss vom 15. Januar 1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535). - BFH, 14.08.1997 - X B 108/97
Beschwerde gegen einen die Aussetzung der Vollziehung ablehnenden Beschluss
- BFH, 23.01.1985 - I S 4/84
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Haftungsbescheides ohne …
- FG Hessen, 20.03.2023 - 11 V 870/22
Rechtmäßigkeit der Besteuerung der von der Antragstellerin bezogenen Leibrente …
aa) Aus dem Zweck der in § 69 Abs. 6 S. 2 FGO getroffenen Regelung folgt zudem, dass hiervon nicht nur diejenigen Fälle erfasst werden, in denen formal die Aufhebung oder Änderung einer ergangenen Entscheidung begehrt wird (vgl. hierzu und zum Folgenden statt aller nur BFH-Beschluss vom 13.05.2008 - VI S 7/08, BFH/NV 2008, 1352, m.w.N.).Bei unveränderter tatsächlicher und rechtlicher Ausgangslage erfüllen neue rechtliche Überlegungen des Antragstellers ebenso wie die bloße Wiederholung der bisherigen Argumentation den Tatbestand des § 69 Abs. 6 S. 2 FGO demnach nicht (vgl. hierzu und zum Folgenden nur BFH-Beschluss vom 13.05.2008 - VI S 7/08, BFH/NV 2008, 1352, m.w.N.).
- FG München, 17.03.2009 - 14 V 30/09
Antrag auf Änderung eines Beschlusses auf Aussetzung der Vollziehung
Demgemäß ist die Zulässigkeit eines solchen Folgeantrags ebenfalls an die Voraussetzungen des § 69 Abs. 6 S. 2 FGO gebunden (BFH-Beschluss vom 13. Mai 2008 VI S 7/08, BFH/NV 2008, 1352).Bei unveränderter tatsächlicher oder rechtlicher Ausgangslage erfüllen neue rechtliche Überlegungen des Antragstellers ebenso wie die bloße Wiederholung der bisherigen Argumentation den Tatbestand des § 69 Abs. 6 S. 2 FGO jedoch nicht (BFH-Beschluss vom 13. Mai 2008 a.a.O.).
- BFH, 05.12.2018 - VIII B 130/18
Veränderte Umstände gemäß § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO
Rn. 15 Diesem --vom Wortlaut des § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO gedeckten-- Verständnis steht nicht entgegen, dass die Begrenzung der Antragsmöglichkeiten in § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO der Entlastung der Gerichte dienen und verhindern soll, dass sich das Gericht wiederholt mit demselben Aussetzungsbegehren befassen muss (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2007 VIII S 31/06, BFH/NV 2007, 952; vom 24. August 2004 VIII S 1/04, juris; BFH-Beschluss vom 13. Mai 2008 VI S 7/08, BFH/NV 2008, 1352).
- FG München, 15.10.2008 - 7 V 2889/08
Antrag auf Abänderung eines AdV-Beschlusses
Demgemäß ist die Zulässigkeit eines solchen Folgeantrags ebenfalls an die Voraussetzungen des § 69 Abs. 6 S. 2 FGO gebunden (BFH-Beschluss vom 13. Mai 2008 VI S 7/08, BFH/NV 2008, 1352).Bei unveränderter tatsächlicher oder rechtlicher Ausgangslage erfüllen neue rechtliche Überlegungen des Antragstellers ebenso wie die bloße Wiederholung der bisherigen Argumentation den Tatbestand des § 69 Abs. 6 S. 2 FGO jedoch nicht (BFH-Beschluss vom 13. Mai 2008 a.a.O.).
- FG München, 04.09.2012 - 14 V 2068/12
Voraussetzungen nach § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO
Demgemäß ist die Zulässigkeit eines solchen Folgeantrags ebenfalls an die Voraussetzungen des § 69 Abs. 6 S. 2 FGO gebunden (BFH-Beschluss vom 13. Mai 2008 VI S 7/08, BFH/NV 2008, 1352).Bei unveränderter tatsächlicher oder rechtlicher Ausgangslage erfüllen neue rechtliche Überlegungen des Antragstellers ebenso wie die bloße Wiederholung der bisherigen Argumentation den Tatbestand des § 69 Abs. 6 S. 2 FGO jedoch nicht (BFH-Beschluss vom 13. Mai 2008 a.a.O.).
- FG München, 22.12.2008 - 7 V 3414/08
Erneuter Antrag auf AdV eines lediglich den Vorbehalt der Nachprüfung aufhebenden …
Demgemäß ist die Zulässigkeit eines solchen Folgeantrags ebenfalls an die Voraussetzungen des § 69 Abs. 6 S. 2 FGO gebunden (BFH-Beschluss vom 13. Mai 2008 VI S 7/08, BFH/NV 2008, 1352).Bei unveränderter tatsächlicher oder rechtlicher Ausgangslage erfüllen neue rechtliche Überlegungen des Antragstellers ebenso wie die bloße Wiederholung der bisherigen Argumentation den Tatbestand des § 69 Abs. 6 S. 2 FGO jedoch nicht (BFH-Beschluss vom 13. Mai 2008 a.a.O.).
- FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - 7 V 7039/18
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Einkommensteuer 2011 …
Dagegen stellen aufgrund einer unveränderten tatsächlichen oder rechtlichen Ausgangslage angestellte neue oder unveränderte rechtliche Überlegungen der Antragsteller keine veränderten Umstände i.S. des § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO dar (…BFH, Beschlüsse vom 19.11.2003 I S 7/03, BFH/NV 2004, 516; vom 13.05.2008 VI S 7/08, BFH/NV 2008, 1352;… vom 08.03.2013 III S 2/12, BFH/NV 2013, 960). - FG Saarland, 26.04.2012 - 1 V 1013/12
Wiederholter AdV-Antrag wegen Feststellung auf der Treugeberebene (zweite Stufe) …
Bei unveränderter tatsächlicher und rechtlicher Ausgangslage erfüllten neue rechtliche Überlegungen der Antragstellerin und die bloße Wiederholung der bisherigen Argumentation den Tatbestand des § 69 Abs. 6 S. 2 FGO nicht (BFH vom 13. Mai 2008, BFH/NV 2008, 1352). - FG Köln, 04.10.2012 - 13 V 2252/12
Zulässigkeit eines erneuten Antrags, Haftung des Geschäftsführers für zu Unrecht …
Rn. 47 Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht nur für einen Änderungsantrag, sondern auch für einen erneuten Antrag auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung in derselben Angelegenheit (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. April 2004 VIII S 94/03, nv, juris; VIII S 1/04, nv, juris;… vom 24. Februar 2005 VIII B 216/03, BFH/NV 2005, 1328; vom 13. Mai 2008 VI S 7/08, BFH/NV 2008, 1352;… vom 27. November 2009 II B 75/09, BFH/NV 2010, 692 unter III.). - FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 2 V 2/11
Änderung eines Einkommensteuerbescheids zulasten eines Gesellschafters ist bei …
Sie sind deshalb nicht geeignet, die Statthaftigkeit eines wiederholten Antrags auf gerichtliche Aufhebung der Vollziehung zu begründen (BFH-Beschluss vom 13. Mai 2008, VI S 7/08, BFH/NV 2008, 1352).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".