Rechtsprechung
| OVG Berlin, 13.12.1979 - VI S 77.79 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 20 SO 503/14
Übernahme von Kosten der Unterkunft nach dem SGB XII für die Zeit der …
Es ist jedoch auch von einem alleinstehenden Menschen in aller Regel zu erwarten, nach seiner Haftentlassung - ggf. mit Hilfe eines Sozialarbeiters und unter Vorlage einer Mietzahlungsgarantie des SGB II-Trägers - eine neue Unterkunft anzumieten (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13.12.1989 - VI S 77.79).Dies mag beispielsweise der Fall sein, wenn der Betroffene etwa aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur oder psychischer Störungen (…vgl. hierzu den vom BSG, a.a.O., zur weiteren Aufklärung zurückverwiesenen Rechtsstreit eines alleinstehenden Inhaftierten, der unter einer wahnhaften Störung im Sinne eines Querulantenwahns leidet; vgl. ferner OVG Berlin, Beschluss vom 13.12.1989 - VI S 77.79 für den Fall eines arbeitsunfähigen, möglicherweise seelisch Behinderten und Erwerbsunfähigen, der früher obdachlos war) oder sonstiger Verhaltensauffälligkeiten bzw. Drogen- oder Alkoholabhängigkeit Schwierigkeiten hat, Kontakt zu seiner Umwelt herzustellen oder aufrecht zu erhalten.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2011 - L 20 SO 76/08 Grundsätzlich kommen diese Vorschriften als Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Übernahme von Unterkunftskosten von Häftlingen in Betracht (Senat…, Beschluss vom 30.6.2005 - L 20 B 2/05 SO ER Rn. 5; Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 13.12.1979 - VI S 77.79; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18.5.1998 - 2 S 33/98; Iisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 6.1.2000 - 4 Bs 413/99;… Blüggel in: jurisPK-SGB XII, § 68 Rn. 25;… Strinscha in: Oestreicher, SGB II/SGB XII, § 68 SGB XII Rn. 22 m.w.N;… Lippert in: Mergler/Zink, SGB XII, § 68 Rn. 15;… Luthe in: Hauck/Noftz, SGB XII, K § 68 Rn. 31 m.w.N.;… Bieback in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 68 Rn. 22 m.w.N.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2009 - L 23 SO 109/09
Leistungen zur Erhaltung der Wohnung bei stationärem Aufenthalt; Abgrenzung zu …
So war unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG - im Rahmen eines Anspruchs nach § 72 BSHG anerkannt, dass die Hilfe zum Wohnungserhalt auch die vorübergehende Sicherung der Wohnung eines Inhaftierten erfasste (OVG Hamburg v. 06.01.2000, 4 Bs 413/99, FEVS 52, 9-11; OVG Berlin v. 13.12.1979, VI S 77.79, FEVS 28, 407; VG Münster v. 20.05.2003, 5 K 2855/99, juris).
- SG Neuruppin, 03.06.2009 - S 14 SO 97/08
Kostenübernahme für eine Mietwohnung während einer Langzeittherapie als Leistung …
So war unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG - im Rahmen eines Anspruchs nach § 72 BSHG anerkannt, dass die Hilfe zum Wohnungserhalt auch die vorübergehende Sicherung der Wohnung eines Inhaftierten erfasste (OVG Hamburg v. 06.01.2000, 4 Bs 413/99, FEVS 52, 9-11; OVG Berlin v. 13.12.1979, VI S 77.79, FEVS 28, 407; VG Münster v. 20.05.2003, 5 K 2855/99, juris). - SG Düsseldorf, 05.11.2010 - S 42 SO 480/10
Sozialhilfe
Als maximaler Zeitraum wurde in einer älteren Entscheidung die Übernahme der Miete für etwa 13 Monate im Rahmen der vorbeugenden Hilfe als möglich angesehen (vgl. OVG Berlin Beschl. v. 13.12.1979 - VI S 77.79, juris), andererseits wurde auch angenommen, dass die Übernahme von Mieten für mehr als ein Jahr schon nicht gerechtfertigt sei (…SG Hannover Beschl. v 14.04.2005 - S 52 SO 185/05 ER zitiert bei Grube/Wahrendorf, 3. Aufl. 2010, § 68 Rn. 11). - LSG Baden-Württemberg, 14.06.2007 - L 7 SO 3186/06 Die Erhaltung einer Wohnung während der Haft des Mieters kann folglich nach dieser Vorschrift in Betracht kommen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13. Dezember 1979 - VI S 77.79 - FEVS 28, 407;… Kunz in Oestreicher/Schelter/Kunz, a.a.O., § 72 Rdnr. 13).
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