Rechtsprechung
| BFH, 10.09.1982 - VI S 8/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 31.03.1987 - VIII R 46/83
Steuerbescheid - Berichtigung - Offenbare Unrichtigkeit - Erkennbarkeit aus …
Der BFH hat demgegenüber entschieden, daß die offenbare Unrichtigkeit nicht aus dem Bescheid selbst erkennbar sein müsse (Beschluß vom 10. September 1982 VI S 8/82, nv; Urteil vom 11. Mai 1983 III R 36/81, nv; Wollny, Zur Rechtsprechung des IX. Senats des BFH, BB 1984, 1419, 1420, unter Hinweis auf eine Entscheidung des IX. Senats nach Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs - BFH-EntlG - BFH-Urteil vom 24. Oktober 1984 II R 30/81, BFHE 142, 357, 361, BStBl II 1985, 218, 220 läßt die Frage offen, weil sie im Streitfall keiner Entscheidung bedurfte). - BFH, 21.10.1992 - I B 85/92 Höchstrichterlich geklärt ist auch die Frage, daß die Unrichtigkeit i.S. des § 129 der Abgabenordnung (AO 1977) für den Steuerpflichtigen nicht erkennbar sein muß (…vgl. BFH in BFH/NV 1990, 478;… in BFH/NV 1989, 205; vom 8.April 1987 II R 236/84, BFHE 149, 413, BStBl II 1988, 164 [BFH 08.04.1987 - II R 236/84]; vom 10.September 1982 VI S 8/82, nicht veröffentlicht --NV--).
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