Rechtsprechung
| BGH, 10.05.1966 - VI ZB 1/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung einer verlängerten Berufungsbegründungsfrist - Wirksamkeit der Zustellung bei schwerer Lesbarkeit der Unterschrift des Urkundsbeamten - Verschulden des Rechtsanwalts bei Versäumung einer Frist - Anweisung und ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.03.1953 - VI ZB 3/52
Auszug aus BGH, 10.05.1966 - VI ZB 1/66
Die Berufungsbegründungsfrist darf daher im Kalender nicht eher gelöscht werden, als bis sie wirklich gewahrt ist (BGH Urteil vom 16. März 1953 - VI ZB 3/52 - LM § 233 ZPO Nr. 33 = NJW 1953, 1023; vgl. auch BGH Beschluß vom 31. März 1955 - II ZB 20/54 - LM § 233 ZPO Nr. 22). - BGH, 11.01.1961 - IV ZB 312/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.05.1966 - VI ZB 1/66
Es genügt, wenn der Urkundsbeamte, wenn auch nicht unbedingt leserlich, so doch mit den ihm charakteristischen Schriftzügen unterzeichnet hat, so daß die Identität des ausfertigenden Beamten ohne weiteres festgestellt werden kann (BGH Urteil vom 11. Januar 1961 - IV ZB 312/60 - LM § 317 ZPO Nr. 6; RGZ 164, 52, 56). - BGH, 31.01.1955 - II ZB 20/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.05.1966 - VI ZB 1/66
Die Berufungsbegründungsfrist darf daher im Kalender nicht eher gelöscht werden, als bis sie wirklich gewahrt ist (BGH Urteil vom 16. März 1953 - VI ZB 3/52 - LM § 233 ZPO Nr. 33 = NJW 1953, 1023; vgl. auch BGH Beschluß vom 31. März 1955 - II ZB 20/54 - LM § 233 ZPO Nr. 22). - RG, 16.05.1940 - II B 4/40
1. Muß auf der beglaubigten Abschrift eines Urteils der Beglaubigungsvermerk …
Auszug aus BGH, 10.05.1966 - VI ZB 1/66
Es genügt, wenn der Urkundsbeamte, wenn auch nicht unbedingt leserlich, so doch mit den ihm charakteristischen Schriftzügen unterzeichnet hat, so daß die Identität des ausfertigenden Beamten ohne weiteres festgestellt werden kann (BGH Urteil vom 11. Januar 1961 - IV ZB 312/60 - LM § 317 ZPO Nr. 6; RGZ 164, 52, 56).
- BGH, 13.02.1973 - VI ZB 1/73
Fristenwesen - Fristsache - Übertragung von Aufgaben - Lehrling - …
Für die Entscheidung des hier gegebenen Falles kann es dahingestellt bleiben, ob ein Verschulden des Anwaltes bereits dann zu bejahen ist, wenn er die Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender sofort löscht, nachdem er die Berufungsbegründungsschrift einem Lehrling mit dem Auftrag ausgehändigt hat, diese noch am gleichen Tage zum Gericht zu bringen, und mehrmals auf die Dringlichkeit hingewiesen hat, oder ob die Frist erst gelöscht werden darf, wenn sie wirklich gewahrt ist (Beschluß des Senats vom 10. Mai 1966 - VI ZB 1/66 = VersR 66, 827) und sich der Anwalt selbst davon überzeugt hat, daß die Berufungsbegründungsschrift zum Gericht gelangt ist (vgl. Beschluß des Senats vom 9. Juli 1970 - VI ZB 13/70 - als VI ZB 17/70 in VersR 70, 928 veröffentlicht), oder ob es zur Löschung der Frist wenigstens ausreicht, daß der Lehrling das Büro verläßt oder - was das Berufungsgericht fordert - daß die Berufungsbegründungsschrift mindestens an der für ausgehende Schriftsachen bestimmten Stelle des Büros bereitgelegt ist.
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