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Rechtsprechung
   BGH, 29.01.2002 - VI ZB 28/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4018
BGH, 29.01.2002 - VI ZB 28/01 (https://dejure.org/2002,4018)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2002 - VI ZB 28/01 (https://dejure.org/2002,4018)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - VI ZB 28/01 (https://dejure.org/2002,4018)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    ZPO § 234 Abs. 2; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 236 Abs. 2; ; ZPO § 139

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufungsbegründungsfrist - Fristverlängerung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristversäumnis - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519 Abs. 2 S. 2 § 85 Abs. 2 §§ 233 234 236
    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts; Pflicht zur Notierung von Vorfristen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Hinweis und Aufklärungspflichten beim Wiedereinsetzungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 19 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Unterschiedliche Fristen in Akte und Kalender

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Unterschiedliche Fristen in Akte und Kalender

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 19 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Unterschiedliche Fristen in Akte und Kalender

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93

    Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft

    Auszug aus BGH, 29.01.2002 - VI ZB 28/01
    Dieses Versäumnis ist der Klägerin jedoch nicht zuzurechnen, weil es nicht auf einem Verschulden der Prozeßbevollmächtigten, sondern einem solchen der Bürovorsteherin beruht (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 43/84 - VersR 1984, 873, 874; Beschluß vom 28. Oktober 1994 - VII ZB 22/93 - VersR 1994, 955).

    In diesem Fall hätte die Fristversäumung auf der unrichtig notierten Frist und damit ebenfalls auf einem Verschulden des Büropersonals beruht, das für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne Belang ist (…BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 43/84 - aaO und vom 28. Oktober 1994 - VII ZB 22/93 - aaO).

  • BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 43/84

    Kanzleiangestellte - Prozeßbevollmächtigter - Rechtsanwalt - Berufungsschrift - …

    Auszug aus BGH, 29.01.2002 - VI ZB 28/01
    Dieses Versäumnis ist der Klägerin jedoch nicht zuzurechnen, weil es nicht auf einem Verschulden der Prozeßbevollmächtigten, sondern einem solchen der Bürovorsteherin beruht (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 43/84 - VersR 1984, 873, 874; Beschluß vom 28. Oktober 1994 - VII ZB 22/93 - VersR 1994, 955).

    In diesem Fall hätte die Fristversäumung auf der unrichtig notierten Frist und damit ebenfalls auf einem Verschulden des Büropersonals beruht, das für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne Belang ist (BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 43/84 - aaO …und vom 28. Oktober 1994 - VII ZB 22/93 - aaO).

  • BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anordnung von Vorfristen

    Auszug aus BGH, 29.01.2002 - VI ZB 28/01
    Jedoch dürfen erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, noch nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (Senatsbeschlüsse vom 12. Mai 1998 - VI ZB 10/98 - VersR 1999, 642, 643 und vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99 - VersR 2000, 202, 203; BGH…, Beschluß vom 12. Juni 2001 - X ZB 14/01 - BGHReport 2001, 982).
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZB 10/98

    Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Beschwerde wegen der Versagung der …

    Auszug aus BGH, 29.01.2002 - VI ZB 28/01
    Jedoch dürfen erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, noch nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (Senatsbeschlüsse vom 12. Mai 1998 - VI ZB 10/98 - VersR 1999, 642, 643 und vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99 - VersR 2000, 202, 203; BGH…, Beschluß vom 12. Juni 2001 - X ZB 14/01 - BGHReport 2001, 982).
  • BGH, 27.05.1997 - VI ZB 10/97

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Bearbeitung einer auf Vorfristanordnung vorgelegten …

    Auszug aus BGH, 29.01.2002 - VI ZB 28/01
    Da diese nur verpflichtet gewesen wäre, die Handakte auf den Fristablauf zu überprüfen und die Frist dort zutreffend vermerkt war, hätte sie nur eine erneute Vorlage der Akte am Tag des Fristablaufs sicherstellen müssen (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Mai 1997 - VI ZB 10/97 - NJW 1997, 2825).
  • BGH, 12.06.2001 - X ZB 14/01

    Unvollständige Adressierung eines fristwahrenden Schriftsatzes

    Auszug aus BGH, 29.01.2002 - VI ZB 28/01
    Jedoch dürfen erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, noch nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (Senatsbeschlüsse vom 12. Mai 1998 - VI ZB 10/98 - VersR 1999, 642, 643 und vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99 - VersR 2000, 202, 203; BGH, Beschluß vom 12. Juni 2001 - X ZB 14/01 - BGHReport 2001, 982).
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