Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2022 - VI ZB 37/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,7102
BGH, 15.02.2022 - VI ZB 37/20 (https://dejure.org/2022,7102)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2022 - VI ZB 37/20 (https://dejure.org/2022,7102)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2022 - VI ZB 37/20 (https://dejure.org/2022,7102)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,7102) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumung infolge unvollständiger Umsetzung einer anwaltlichen Einzelanweisung zur Notierung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfrist

  • JurPC

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung bei Eintragung einer Frist

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung; Zurechnung des organisatorischen Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 236 Abs. 2 S. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung; Zurechnung des organisatorischen Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unvollständige Umsetzung einer Einzelweisung: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung: Anwälte müssen Fristeintragung kontrollieren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Frist-versäumung - infolge unvollständiger Umsetzung einer anwaltlichen Einzelwei-sung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Erfordernisse einer Sicherung der Fristenkontrolle

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2199
  • NJW-RR 2022, 855
  • MDR 2022, 585
  • FamRZ 2022, 877
  • VersR 2022, 657
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 277/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nicht befolgte mündliche Anweisung zur …

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - VI ZB 37/20
    Rn. 8 a) Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2012 - XII ZB 277/11, NJW-RR 2012, 743 Rn. 11 f.;… vom 25. März 2009 - XII ZB 150/08, FamRZ 2009, 1132 Rn. 19 ff.), die die Rechtsbeschwerde nicht in Frage stellt, hat der Rechtsanwalt, der einem Angestellten eine Begründungsfrist zur Eintragung in den Fristenkalender - wie hier - lediglich mündlich mitteilt, organisatorische Vorkehrungen dahingehend zu treffen, dass die Eintragung entweder sofort erfolgt oder die mündliche Einzelanweisung nicht in Vergessenheit gerät und die Fristeneintragung unterbleibt.

    Nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist ergänztes Vorbringen ist dabei grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - IX ZB 110/16, NJW-RR 2017, 1142 Rn. 14; vom 7. März 2012 - XII ZB 277/11, NJW-RR 2012, 743 Rn. 12;… MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, ZPO § 236 Rn. 14).

    Zwar können im Wiedereinsetzungsverfahren erkennbar unklare oder ungenaue Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, über die Frist nach § 234 Abs. 1, § 236 Abs. 2 ZPO hinaus erläutert und vervollständigt werden (…vgl. nur Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2018 - VI ZB 68/16, NJW-RR 2019, 502 Rn. 7; BGH, Beschlüsse 7. März 2012 - XII ZB 277/11, NJW-RR 2012, 743 Rn. 12;… vom 25. März 2009 - XII ZB 150/08, FamRZ 2009, 1132 Rn. 24).

  • BGH, 25.03.2009 - XII ZB 150/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - VI ZB 37/20
    Rn. 8 a) Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2012 - XII ZB 277/11, NJW-RR 2012, 743 Rn. 11 f.; vom 25. März 2009 - XII ZB 150/08, FamRZ 2009, 1132 Rn. 19 ff.), die die Rechtsbeschwerde nicht in Frage stellt, hat der Rechtsanwalt, der einem Angestellten eine Begründungsfrist zur Eintragung in den Fristenkalender - wie hier - lediglich mündlich mitteilt, organisatorische Vorkehrungen dahingehend zu treffen, dass die Eintragung entweder sofort erfolgt oder die mündliche Einzelanweisung nicht in Vergessenheit gerät und die Fristeneintragung unterbleibt.

    Beruht das Versäumnis - wie im Streitfall - auf dem Versehen eines Büroangestellten, so hat die Partei alle Umstände darzulegen, die ein Organisations- oder sonstiges Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten ausschließen (BGH, Beschluss vom 25. März 2009 - XII ZB 150/88, FamRZ 2009, 1132 Rn. 23).

    Zwar können im Wiedereinsetzungsverfahren erkennbar unklare oder ungenaue Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, über die Frist nach § 234 Abs. 1, § 236 Abs. 2 ZPO hinaus erläutert und vervollständigt werden (…vgl. nur Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2018 - VI ZB 68/16, NJW-RR 2019, 502 Rn. 7;… BGH, Beschlüsse 7. März 2012 - XII ZB 277/11, NJW-RR 2012, 743 Rn. 12; vom 25. März 2009 - XII ZB 150/08, FamRZ 2009, 1132 Rn. 24).

  • BGH, 15.12.2015 - VI ZB 15/15

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - VI ZB 37/20
    Da die Anforderungen, die die Rechtsprechung an eine wirksame Organisation des Fristenwesens und deren Darlegung im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags stellt, bekannt sind und einem Anwalt auch ohne richterliche Hinweise geläufig sein müssen, erlaubt insoweit fehlender Vortrag den Schluss darauf, dass entsprechende Sicherungsvorkehrungen gefehlt haben (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. April 2017 - VI ZB 45/16, NJW-RR 2017, 956 Rn. 9; vom 15. Dezember 2015 - VI ZB 15/15, NJW 2016, 873 Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 21. Mai 2019 - II ZB 4/18 Rn. 15, juris).
  • BGH, 16.10.2018 - VI ZB 68/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsfrist: …

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - VI ZB 37/20
    Zwar können im Wiedereinsetzungsverfahren erkennbar unklare oder ungenaue Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, über die Frist nach § 234 Abs. 1, § 236 Abs. 2 ZPO hinaus erläutert und vervollständigt werden (vgl. nur Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2018 - VI ZB 68/16, NJW-RR 2019, 502 Rn. 7;… BGH, Beschlüsse 7. März 2012 - XII ZB 277/11, NJW-RR 2012, 743 Rn. 12;… vom 25. März 2009 - XII ZB 150/08, FamRZ 2009, 1132 Rn. 24).
  • BGH, 25.04.2017 - VI ZB 45/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist wegen …

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - VI ZB 37/20
    Da die Anforderungen, die die Rechtsprechung an eine wirksame Organisation des Fristenwesens und deren Darlegung im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags stellt, bekannt sind und einem Anwalt auch ohne richterliche Hinweise geläufig sein müssen, erlaubt insoweit fehlender Vortrag den Schluss darauf, dass entsprechende Sicherungsvorkehrungen gefehlt haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. April 2017 - VI ZB 45/16, NJW-RR 2017, 956 Rn. 9;… vom 15. Dezember 2015 - VI ZB 15/15, NJW 2016, 873 Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 21. Mai 2019 - II ZB 4/18 Rn. 15, juris).
  • BGH, 13.07.2017 - IX ZB 110/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten …

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - VI ZB 37/20
    Nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist ergänztes Vorbringen ist dabei grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - IX ZB 110/16, NJW-RR 2017, 1142 Rn. 14;… vom 7. März 2012 - XII ZB 277/11, NJW-RR 2012, 743 Rn. 12;… MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, ZPO § 236 Rn. 14).
  • BGH, 21.05.2019 - II ZB 4/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung …

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - VI ZB 37/20
    Da die Anforderungen, die die Rechtsprechung an eine wirksame Organisation des Fristenwesens und deren Darlegung im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags stellt, bekannt sind und einem Anwalt auch ohne richterliche Hinweise geläufig sein müssen, erlaubt insoweit fehlender Vortrag den Schluss darauf, dass entsprechende Sicherungsvorkehrungen gefehlt haben (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. April 2017 - VI ZB 45/16, NJW-RR 2017, 956 Rn. 9;… vom 15. Dezember 2015 - VI ZB 15/15, NJW 2016, 873 Rn. 13; BGH, Beschluss vom 21. Mai 2019 - II ZB 4/18 Rn. 15, juris).
  • OLG München, 24.07.2025 - 29 U 1336/25

    Berufungsbegründungsfrist, Fristenwesen, Berichtigung des Urteils, Unzulässigkeit …

    Beruht das Versäumnis - wie im Streitfall - auf dem Versehen eines Büroangestellten, so hat die Partei alle Umstände darzulegen, die ein Organisations- oder sonstiges Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten ausschließen (BGH NJW-RR 2022, 855 Rn. 9, unter Verweis auf BGH FamRZ 2009, 1132 Rn. 23).

    Die Ausführungen der Beklagten im Wiedereinsetzungsantrag zu etwaigen Sicherheitsvorkehrungen sind im Streitfall aber nicht unklar oder ungenau; vielmehr fehlt insoweit jeglicher Vortrag (vgl. BGH NJW-RR 2022, 855 Rn. 10).

    Da die Anforderungen, die die Rechtsprechung an eine wirksame Organisation des Fristenwesens und deren Darlegung im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags stellt, bekannt sind und einem Anwalt auch ohne richterliche Hinweise geläufig sein müssen, erlaubt insoweit fehlender Vortrag den Schluss darauf, dass entsprechende Sicherungsvorkehrungen gefehlt haben (…vgl. BGH NJW-RR 2017, 956 Rn. 9;… BGH NJW 2016, 873 Rn. 13;… BGH NJOZ 2020, 461 Rn. 15; BGH NJW-RR 2022, 855 Rn. 11).

    Eine zur Nachfrage verpflichtende Vermutung dahingehend, dass ein tatsächlich eingetretenes Versäumnis nicht auf einer grundsätzlich fehlerhaften Organisation des Fristenwesens, sondern allein auf einem individuellen Fehler eines Angestellten beruht, gibt es nicht (BGH NJW-RR 2022, 855 Rn. 11).

  • BGH, 24.10.2023 - VI ZB 53/22

    Wiedereinsetzungsantrag: Anforderungen an Büroorganisation; Anordnung der …

    Zwar können im Wiedereinsetzungsverfahren erkennbar unklare oder ungenaue Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, über die Frist nach § 234 Abs. 1, § 236 Abs. 2 ZPO hinaus erläutert und vervollständigt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2022 - VI ZB 37/20, NJW-RR 2022, 855 Rn. 10).

    Insoweit fehlender Vortrag erlaubt den Schluss darauf, dass entsprechende Sicherungsvorkehrungen gefehlt haben (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2022 - VI ZB 37/20, NJW-RR 2022, 855 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 24.06.2025 - VI ZB 19/23

    Rechtsanwalt muss korrekte Notierung der Berufungsbegründungsfrist prüfen!

    Dabei können im Wiedereinsetzungsverfahren erkennbar unklare oder ungenaue Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, über die Frist nach § 234 Abs. 1, § 236 Abs. 2 ZPO hinaus erläutert und vervollständigt werden (Senatsbeschluss vom 15. Februar 2022 - VI ZB 37/20, NJW-RR 2022, 855 Rn. 10).
  • BGH, 21.11.2024 - I ZB 34/24

    Behandlung von Fristsachen in Rechtsanwaltskanzlei

    Tragen die zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags gemachten Angaben diesen Anforderungen nicht Rechnung, deutet das nicht auf Unklarheiten oder Lücken des Vortrags hin, die aufzuklären oder zu füllen wären, sondern erlaubt den Schluss darauf, dass entsprechende organisatorische Maßnahmen gefehlt haben (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - V ZB 72/15, NJW 2016, 874 [juris Rn. 16];… Beschluss vom 15. Dezember 2015 - VI ZB 15/15, NJW 2016, 873 [juris Rn. 13];… Beschluss vom 2. Juni 2016 - III ZB 2/16, NJW-RR 2016, 1022 [juris Rn. 12]; Beschluss vom 15. Februar 2022 - VI ZB 37/20, NJW-RR 2022, 855 [juris Rn. 10];… Beschluss vom 15. Dezember 2022 - I ZB 35/22, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. September 2024 - III ZB 55/23, juris Rn. 12;… BeckOK.ZPO/von Selle, 54. Edition [Stand 1. September 2024], § 139 Rn. 43).
  • VG München, 17.07.2023 - M 1 SN 23.2907

    Eilverfahren, Verfristung in der Hauptsache, Wiedereinsetzung in den vorigen …

    Anwälte, die die Notierung von Frist einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft überlassen, müssen durch entsprechende Organisation des Fristenwesens in ihrer Anwaltskanzlei sicherstellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden (BGH, B.v. 15.2.2022 - VI ZB 37/20 - juris Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht