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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.2014 - VI ZB 43/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,817
BGH, 21.01.2014 - VI ZB 43/13 (https://dejure.org/2014,817)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2014 - VI ZB 43/13 (https://dejure.org/2014,817)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2014 - VI ZB 43/13 (https://dejure.org/2014,817)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilerledigung - und die Berufung wegen der Nebenforderungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3249
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.12.2007 - VI ZB 73/06

    Vorprozessualen Anwaltskosten werden bei Erledigung der Hauptsache zum …

    Auszug aus BGH, 21.01.2014 - VI ZB 43/13
    Sobald und soweit die Hauptforderung jedoch nicht mehr Prozessgegenstand ist, etwa weil eine auf die Hauptforderung oder auf einen Teil der Hauptforderung beschränkte Erledigung beiderseitig erklärt worden ist, wird die Nebenforderung zur Hauptforderung, weil sie sich von der sie bedingenden Forderung gelöst hat und es ohne Hauptforderung keine Nebenforderung gibt (Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2007 - VI ZB 73/06, NJW 2008, 999 Rn. 8;… BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 62/10, WuM 2011, 177 Rn. 5;… vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 Rn. 7 …und vom 4. April 2012 - IV ZB 19/11, VersR 2012, 881 Rn. 5).
  • BGH, 04.04.2012 - IV ZB 19/11

    Bemessung der Berufungsbeschwer: Streitwerterhöhung nach übereinstimmender …

    Auszug aus BGH, 21.01.2014 - VI ZB 43/13
    Sobald und soweit die Hauptforderung jedoch nicht mehr Prozessgegenstand ist, etwa weil eine auf die Hauptforderung oder auf einen Teil der Hauptforderung beschränkte Erledigung beiderseitig erklärt worden ist, wird die Nebenforderung zur Hauptforderung, weil sie sich von der sie bedingenden Forderung gelöst hat und es ohne Hauptforderung keine Nebenforderung gibt (…Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2007 - VI ZB 73/06, NJW 2008, 999 Rn. 8;… BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 62/10, WuM 2011, 177 Rn. 5;… vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 Rn. 7 und vom 4. April 2012 - IV ZB 19/11, VersR 2012, 881 Rn. 5).
  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder …

    Auszug aus BGH, 21.01.2014 - VI ZB 43/13
    Sobald und soweit die Hauptforderung jedoch nicht mehr Prozessgegenstand ist, etwa weil eine auf die Hauptforderung oder auf einen Teil der Hauptforderung beschränkte Erledigung beiderseitig erklärt worden ist, wird die Nebenforderung zur Hauptforderung, weil sie sich von der sie bedingenden Forderung gelöst hat und es ohne Hauptforderung keine Nebenforderung gibt (…Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2007 - VI ZB 73/06, NJW 2008, 999 Rn. 8;… BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 62/10, WuM 2011, 177 Rn. 5; vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 Rn. 7 …und vom 4. April 2012 - IV ZB 19/11, VersR 2012, 881 Rn. 5).
  • BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 62/10

    Bemessung der Rechtsmittelbeschwer: Berücksichtigung der mit der Berufung …

    Auszug aus BGH, 21.01.2014 - VI ZB 43/13
    Sobald und soweit die Hauptforderung jedoch nicht mehr Prozessgegenstand ist, etwa weil eine auf die Hauptforderung oder auf einen Teil der Hauptforderung beschränkte Erledigung beiderseitig erklärt worden ist, wird die Nebenforderung zur Hauptforderung, weil sie sich von der sie bedingenden Forderung gelöst hat und es ohne Hauptforderung keine Nebenforderung gibt (…Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2007 - VI ZB 73/06, NJW 2008, 999 Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 62/10, WuM 2011, 177 Rn. 5;… vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 Rn. 7 …und vom 4. April 2012 - IV ZB 19/11, VersR 2012, 881 Rn. 5).
  • BGH, 20.09.1962 - VII ZB 2/62
    Auszug aus BGH, 21.01.2014 - VI ZB 43/13
    Die Kosten des erledigten Teils bleiben für die Beurteilung, ob die Berufungssumme erreicht ist, grundsätzlich außer Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 1962 - VII ZB 2/62, NJW 1962, 2252, 2253).
  • BGH, 20.05.2014 - VI ZB 49/12

    Zulässigkeit der Berufung: Berücksichtigung nicht zuerkannter Rechtsanwaltskosten …

    Sobald und soweit die Hauptforderung nicht mehr Prozessgegenstand ist, wird die Nebenforderung zur Hauptforderung, weil sie sich von der sie bedingenden Forderung gelöst hat und es ohne Hauptforderung keine Nebenforderung gibt (Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 2014 - VI ZB 43/13, juris Rn. 5 …und vom 4. Dezember 2007 - VI ZB 73/06, VersR 2008, 557 Rn. 8;… BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 62/10, WuM 2011, 177 Rn. 5;… vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 Rn. 8 …und vom 4. April 2012 - IV ZB 19/11, VersR 2012, 881 Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2020 - 4 U 72/18

    Schadensersatz wegen Ablehnung eines Antrags auf Krankenversicherung im …

    Rn. 140 Die auf den zurückgenommenen Teil der ursprünglichen Klage entfallenden Kosten sind dem Wert der Hauptsache nicht hinzuzurechnen, weil dieser Teil nicht Streitgegenstand des Berufungsverfahrens geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2014, Az. VI ZB 43/13, zitiert nach juris, Rdnr. 4 unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 20. September 1962, Az. VII ZB 2/62, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 25.07.2024 - 12 U 160/23

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall; Erstattung …

    Sobald und soweit die Hauptforderung jedoch nicht mehr Prozessgegenstand ist, weil eine auf die Hauptforderung oder auf einen Teil der Hauptforderung beschränkte Erledigung beiderseitig erklärt worden ist, wird die Nebenforderung zur Hauptforderung, weil sie sich von der sie bedingenden Forderung gelöst hat und es ohne Hauptforderung keine Nebenforderung gibt (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2014 - VI ZB 43/13 Rn. 5;… BGH NJW 2020, 3174 Rn. 6).

    Die Kosten des übereinstimmend für erledigt erklärten Teils bleiben für die Beurteilung, ob die Berufungssumme erreicht ist, grundsätzlich außer Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2014 a.a.O. Rn. 4).

  • OLG Saarbrücken, 23.08.2017 - 5 U 61/16

    Umfang der Ersatzpflicht in der Kfz-Kaskoversicherung

    Der Wert des Beschwerdegegenstands, für welchen es in einer Konstellation wie der vorliegenden allein auf den nicht erledigten Teil der Hauptsache ankommt (vgl. BGH, Beschl. v. 21.01.2014 - VI ZB 43/13 - juris), übersteigt 600 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.12.2021 - 2 O 3834/21

    Prozessuale Folgen einer Verweisung auf eine günstigere Fachwerkstatt

    Ein Ausnahmefall einer "gelösten Nebenforderung liegt nicht vor (vgl. BGH 21.1.2014 - VI ZB 43/13, juris; BGH 17.2.2009 - VI ZB 60/07, VersR 2009, 806).
  • OLG Dresden, 14.11.2025 - 13 U 581/25

    Untermietzahlungen von Anfechtung ausgeschlossen?

    Die Kosten des - hier durch Vergleich - erledigten Teils der Hauptsache in erster Instanz erhöhen den Streitwert des Berufungsverfahrens nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 21.01.2024 - VI ZB 43/13, Rn. 4, zitiert nach juris).
  • LG Krefeld, 13.11.2018 - 2 S 19/18

    Ein Teil des Berufungsangriffs liegt unterhalb der Mindestbeschwer von 600,00 €

    Die Beschwer hinsichtlich der im erstinstanzlichen Urteil gefällten Entscheidung nach § 91a ZPO wegen des nach Auszug des Beklagten erledigten Räumungsanspruchs wird nicht berücksichtigt (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2014 - VI ZB 43/13 -, Rz. 4).
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