Rechtsprechung
| BGH, 05.11.2002 - VI ZB 54/01 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
ZPO § 233 I
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 233 I
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - Prozessuale Anforderungen an die Erreichbarkeit einer Partei für ihren Prozessbevollmächtigten - Gebot prozessualer Sorgfalt - Erreichbarkeit einer Prozesspartei bei Änderung ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 233 I
Keine Wiedereinsetzung bei Umzug - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233
Erreichbarkeit einer Prozeßpartei - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erreichbarkeit bei Änderung des Aufenthaltsortes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mobiltelefon streikte, Frist versäumt: Mandantin war für ihre Anwältin nicht erreichbar
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Zivilprozessrecht; Verschulden im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Papierfundstellen
- NJW 2003, 903
- MDR 2003, 408
- FamRZ 2003, 926 (Ls.)
- VersR 2003, 793
- BB 2003, 332 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.07.2000 - II ZB 22/99
Schuldhafte Versäumung der Berufungsfrist
Auszug aus BGH, 05.11.2002 - VI ZB 54/01
Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Prozeßpartei bei einer Änderung ihres Aufenthaltsortes, insbesondere bei einem Umzug, Sorge tragen muß, daß sie für ihren Prozeßbevollmächtigten - insbesondere wenn mit dem Erlaß einer rechtsmittelfähigen Entscheidung zu rechnen ist - erreichbar bleibt (vgl. etwa BGH, Beschluß vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99 - NJW 2000, 3143; vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 - VersR 1995, 810, 811; vom 8. Juni 1988 - IVb ZB 68/88 - VersR 1988, 1055 f. m.w.N.).Insbesondere nach dem Beschluß vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99 - (…aaO) reicht die Möglichkeit einer telefonischen Kontaktaufnahme aus, die allerdings - wie noch auszuführen sein wird - zuverlässig gesichert sein muß.
- BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/94
Bestehen eines Anspruchs auf Herausgabe von Teppichen und eines Anspruchs auf …
Auszug aus BGH, 05.11.2002 - VI ZB 54/01
Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Prozeßpartei bei einer Änderung ihres Aufenthaltsortes, insbesondere bei einem Umzug, Sorge tragen muß, daß sie für ihren Prozeßbevollmächtigten - insbesondere wenn mit dem Erlaß einer rechtsmittelfähigen Entscheidung zu rechnen ist - erreichbar bleibt (vgl. etwa BGH, Beschluß vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99 - NJW 2000, 3143; vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 - VersR 1995, 810, 811; vom 8. Juni 1988 - IVb ZB 68/88 - VersR 1988, 1055 f. m.w.N.).Bei dieser Sachlage hätte der von ihr festgestellte Defekt ihres Mobiltelefons die Klägerin im Hinblick auf die zu erwartende Entscheidung des Landgerichts jedenfalls dazu veranlassen müssen, von sich aus Kontakt mit ihren Prozeßbevollmächtigten aufzunehmen, um sich gegebenenfalls über den Inhalt der Entscheidung und eine etwa bereits laufende Rechtsmittelfrist zu informieren (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 - VersR 1995, 810, 811).
- BGH, 08.06.1988 - IVb ZB 68/88
Pflichten des Rechtsmittelführers bei Aufenthaltsänderung
Auszug aus BGH, 05.11.2002 - VI ZB 54/01
Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Prozeßpartei bei einer Änderung ihres Aufenthaltsortes, insbesondere bei einem Umzug, Sorge tragen muß, daß sie für ihren Prozeßbevollmächtigten - insbesondere wenn mit dem Erlaß einer rechtsmittelfähigen Entscheidung zu rechnen ist - erreichbar bleibt (vgl. etwa BGH, Beschluß vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99 - NJW 2000, 3143; vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 - VersR 1995, 810, 811; vom 8. Juni 1988 - IVb ZB 68/88 - VersR 1988, 1055 f. m.w.N.).
- BGH, 14.05.2009 - IX ZR 60/08
Wirksamkeit der Prozessvollmacht und Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts
Materiellrechtliche Regelungen über die Vollmacht können daher nur Geltung erlangen, wenn die Zivilprozessordnung auf sie verweist oder in ihnen allgemeine Rechtsgedanken der Stellvertretung zum Ausdruck kommen (BGHZ 154, 283, 287 ; BGH, Urt. v. 18. Dezember 2002 - VIII ZR 72/02, NJW 2003, 903, 904). - BFH, 29.08.2013 - IX B 17/13
Beidseitige Vertragsbindung im Rahmen des § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG - …
Ein für eine Terminsänderung erforderlicher erheblicher Grund i.S. des § 227 Abs. 1 der Zivilprozessordnung kann jedenfalls --unabhängig von der vom FG angenommenen mangelnden Vorbereitung-- nicht in dem fehlenden Kontakt des Prozessbevollmächtigten zum Kläger wegen dessen Umzugs gesehen werden (vgl. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni 1988 IVb ZB 68/88, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1988, 2672, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1989, 447; vom 5. November 2002 VI ZB 54/01, NJW 2003, 903, HFR 2003, 734). - BGH, 18.02.2025 - VIII ZA 17/24
Klage betreffend die Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung sowie die Zahlung …
Rn. 18 Insbesondere stehen die vom Berufungsgericht insoweit unter Berücksichtigung der Umstände des Streitfalls gestellten Anforderungen an die für die Zeit der (geplanten) Ortsabwesenheit zu treffenden Vorkehrungen des Beklagten zur Sicherstellung seiner Erreichbarkeit für den Bevollmächtigten und an die Bemühungen um einen (zumindest telefonischen) Kontakt zum Bevollmächtigten während der krankheitsbedingten Verzögerung der Rückreise im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfG, NJW 2007, 3486, 3487 f. mwN) und des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1972 - IV ZB 26/72, VersR 1972, 975;… vom 21. September 1988 - VIII ZB 26/88, juris Rn. 5; vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99, NJW 2000, 3143 unter II; vom 5. November 2002 - VI ZB 54/01, NJW 2003, 903 unter II 1, 2 mwN;… vom 18. Februar 2009 - IV ZR 193/07, NJW 2009, 1608 Rn. 3;… vom 10. Juni 2015 - IV ZB 27/14, juris Rn. 10, 14 mwN).
- OLG Nürnberg, 29.09.2009 - 1 U 710/09 Der vorliegende Fall ist daher nicht zu vergleichen mit den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in NJW 2003, 903; NJW 2000, 3143; VersR 1995, 810 zugrundeliegen.
- LSG Baden-Württemberg, 06.02.2008 - L 4 R 2378/07 Ein Prozessbeteiligter hat jedoch bei Änderung seines Aufenthaltsorts, insbesondere bei einem Umzug, dafür Sorge zu tragen, dass er für seinen Prozessbevollmächtigten erreichbar bleibt, insbesondere auch dann, wenn mit dem Erlass einer rechtsmittelfähigen Entscheidung zu rechnen ist (Bundesgerichtshof [BGH] NJW 2003, 903).
- VGH Bayern, 08.01.2009 - 19 C 08.3374
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Dies gilt namentlich dann, wenn mit dem Erlass einer rechtsmittelfähigen Entscheidung zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 5.11.2002 - VI ZB 54/01 -, NJW 2003, 903; BVerwG, Beschl. v. 30.3.1995 - 11 B 29/95 -, NVwZ-RR 1995, 613; BayVGH, Beschl. v. 1.9.1981 - 10 CS 81 A.1206 - NVwZ 1982, 266 [267] jeweils m.w.N.). - VGH Bayern, 08.01.2009 - 19 C 08.3373
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Dies gilt namentlich dann, wenn mit dem Erlass einer rechtsmittelfähigen Entscheidung zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 5.11.2002 - VI ZB 54/01 -, NJW 2003, 903; BVerwG, Beschl. v. 30.3.1995 - 11 B 29/95 -, NVwZ-RR 1995, 613; BayVGH, Beschl. v. 1.9.1981 - 10 CS 81 A.1206 - NVwZ 1982, 266 [267] jeweils m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".