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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.2003 - VI ZB 7/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9013
BGH, 24.06.2003 - VI ZB 7/03 (https://dejure.org/2003,9013)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2003 - VI ZB 7/03 (https://dejure.org/2003,9013)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - VI ZB 7/03 (https://dejure.org/2003,9013)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    ZPO § 568 S. 2 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2; ; GKG § 8

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters; Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung durch Einzelrichter des Oberlandesgerichts ; Fehlerhafte Besetzung des Beschwerdegerichts; Willkürliche Anmaßung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 2
    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den …

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - VI ZB 7/03
    Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß in einem Fall, in dem der Einzelrichter in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimißt, über eine Beschwerde entschieden und die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, diese Zulassung wirksam ist, die Entscheidung jedoch auf die Rechtsbeschwerde wegen fehlerhafter Besetzung des Beschwerdegerichts der Aufhebung von Amts wegen unterliegt (BGH, Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02 - NJW 2003, 1254, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Diesen Verstoß gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters kann der Senat von Amts wegen berücksichtigen (BGH, Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02 - Umdruck S. 5 f.).

  • BGH, 01.04.2003 - VI ZB 54/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - VI ZB 7/03
    Dem ist der Senat gefolgt (Beschlüsse vom 1. April 2003 - VI ZB 54/02 - und vom 8. April 2003 - VI ZB 67/02 und VI ZB 79/02).
  • BGH, 08.04.2003 - VI ZB 79/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - VI ZB 7/03
    Dem ist der Senat gefolgt (Beschlüsse vom 1. April 2003 - VI ZB 54/02 - und vom 8. April 2003 - VI ZB 67/02 und VI ZB 79/02).
  • BGH, 08.04.2003 - VI ZB 67/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - VI ZB 7/03
    Dem ist der Senat gefolgt (Beschlüsse vom 1. April 2003 - VI ZB 54/02 - und vom 8. April 2003 - VI ZB 67/02 und VI ZB 79/02).
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZB 61/03

    Nachholung der Zulassung der Rechtsbeschwerde im Wege der Berichtigung

    Auf die zugelassene Rechtsbeschwerde hat der Senat mit Beschluß vom 24. Juni 2003 - VI ZB 7/03 - den angefochtenen Beschluß aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
  • BGH, 23.11.2004 - VI ZB 42/04

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Der Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne dieser Bestimmung umfaßt neben der grundsätzlichen Bedeutung im engeren Sinne auch die in § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO genannten Fälle der Rechtsfortbildung und Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 154, 200, 202 f.; BGH, Beschlüsse vom 10. April 2003 - VII ZB 17/02 - MDR 2003, 949; vom 11. September 2003 - XII ZB 188/02 - NJW 2003, 3712; Senatsbeschluß vom 24. Juni 2003 - VI ZB 7/03).
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