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| BGH, 27.11.1962 - VI ZR 10/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1963, 241
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.12.1960 - VI ZR 73/60
Ausgleichsfunktion und Genugtuungsfunktion von Schmerzensgeld - Erfordernis einer …
Auszug aus BGH, 27.11.1962 - VI ZR 10/62
Der revisionsgerichtlichen Nachprüfung unterliegt nur, ob die Grundlagen der Bemessung von Rechtsirrtum beeinflußt sind, nicht dagegen die Festsetzung der Höhe (EGH in VersR 61, 164 (165). - BGH, 02.02.1961 - II ZR 163/59
Zusammenstoß deutscher Schiffe im Ausland
Auszug aus BGH, 27.11.1962 - VI ZR 10/62
Das Berufungsgericht hat bei seiner Beurteilung zutref fend nur deutsches Recht angewendet (vgl« BGH, Urt. v 0 2« 2"196l - II ZR 163/59 - NJW 7315 Raape Intern" PrivatR« 5" Aufl" S« 574), zumal beide Parteien die Schadenaabwicklung ersichtlich nach deutschem Recht vorgenommen wissen wollen" Pie Revision hat in soweit denn auch keinerlei Bedenken erhoben« I«. - RG, 26.05.1933 - VII 69/33
Zur Anwendung des § 1207 BGB. (in Verbindung mit § 932 das.) und des § 366 HGB.
Auszug aus BGH, 27.11.1962 - VI ZR 10/62
4" Somit kommt es darauf an, ob der vom Berufungsgericht zugrunde gelegte Sachverhalt die Würdigung erlaubt, der Beklagte habe den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt" Im Anschluß an das Reichsgericht und den Obersten Gerichtshof für die Britische Zone ist vom Bundesgerichtshof ausgesprochen worden, das Revisionsgericht könne nur prüfen, ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt habe; sei dies nicht gegeben, so könne die Bewertung des Grades der Fahrlässigkeit im Einzelfall nicht überprüft werden (…so z.B. Urt. von 30. Oktober 1952 IV ZR 43/52; EGHZ 10, 14; BGH VersR 59, 370; OGHZ 3, 16, 20; RGZ 141, 129, 131; 143, 14, 18; 166, 100).
- BGH, 02.12.1958 - VI ZR 131/58
Auszug aus BGH, 27.11.1962 - VI ZR 10/62
Der Beklagte befuhr abends bei Dunkelheit als Führer eines mit vier Personen besetzten Volkswagens in Spanien eine Küstenstraße" Er steigerte die Fahrgeschwindigkeit auf 75 km/ot, obwohl er bemerkt hatte, daß die sehr kurvenreiche Straße nicht vor jeder Kurve beschildert war, er also nicht damit rechnen konnte, auf schwierige Kurven hingewieson zu werden" Damit zeigte er ein Fahrverhalten, das vom Berufungsgericht ohne Verstoß gegen anerkannte Bewortungsgrundcätzc als grob fahrlässig bezeichnet worden ist" Der erkennende Senat hat bereits in dem Urteil vom 2" Dezember 1958 - VI ZR 131/58 s= VerR 1959" 370 ff die Auffassung gebilligt, daß eine besonders schwere Verletzung der verkehrserfordoriiehen Sorgfalt gegeben sei, wenn ein Kraftradfahrer in einer Kurve die Herrschaft über sein Rad verliert. - RG, 28.11.1933 - VII 187/33
1. Tragweite eines beim Verkauf eines Kraftwagens vereinbarten …
Auszug aus BGH, 27.11.1962 - VI ZR 10/62
4" Somit kommt es darauf an, ob der vom Berufungsgericht zugrunde gelegte Sachverhalt die Würdigung erlaubt, der Beklagte habe den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt" Im Anschluß an das Reichsgericht und den Obersten Gerichtshof für die Britische Zone ist vom Bundesgerichtshof ausgesprochen worden, das Revisionsgericht könne nur prüfen, ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt habe; sei dies nicht gegeben, so könne die Bewertung des Grades der Fahrlässigkeit im Einzelfall nicht überprüft werden (…so z.B. Urt. von 30. Oktober 1952 IV ZR 43/52; EGHZ 10, 14; BGH VersR 59, 370; OGHZ 3, 16, 20; RGZ 141, 129, 131; 143, 14, 18; 166, 100). - BGH, 02.10.1952 - IV ZR 43/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.11.1962 - VI ZR 10/62
4" Somit kommt es darauf an, ob der vom Berufungsgericht zugrunde gelegte Sachverhalt die Würdigung erlaubt, der Beklagte habe den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt" Im Anschluß an das Reichsgericht und den Obersten Gerichtshof für die Britische Zone ist vom Bundesgerichtshof ausgesprochen worden, das Revisionsgericht könne nur prüfen, ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt habe; sei dies nicht gegeben, so könne die Bewertung des Grades der Fahrlässigkeit im Einzelfall nicht überprüft werden (so z.B. Urt. von 30. Oktober 1952 IV ZR 43/52; EGHZ 10, 14; BGH VersR 59, 370; OGHZ 3, 16, 20; RGZ 141, 129, 131; 143, 14, 18; 166, 100).
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 199/71
Positive Vertragsverletzung - Unterlassungspflicht - Erfüllungsort
Indessen ist die Frage, nach welchem Recht sich gegebenenfalls bereits entstandene Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung beurteilen sollen, der Verfügung der Parteien, insbesondere einer vertraglichen Vereinbarung des Deliktsstatuts zugänglich (…BGH Urt. v. 10. Juni I960 - IV ZR 142/59 VersR I960, 907, 908; Urt. v. 27. November 1962 - VI ZR 10/62 VersR 1963, 241; OLG Hamburg VersR 1961, 822;… jetzt auch Erman/ Arndt BGB 5. Aufl., Art. 12 EGBGB Rdz. 11). - BGH, 01.07.1975 - VI ZR 87/74
Vorübergehende Tätigkeit - Betriebsangehöriger - Anstellungsfirma - Konzern - …
Es hat sich da bei, in Übereinstimmung mit dem Vorbringen der Parteien, darauf gestutzt, daß im Zeitpunkt des Unfalls Kläger und Beklagt« die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen (vgl. § 1 der Verordnung über die Rechtsanwendung bei Schädigung deutscher Staatsangehöriger außerhalb des Reichsgebietes vom 7. Dezember 1942 - RGBl I 706; Senatsurteil vom 27. November 1962 - VI ZR 10/62 = VersR 1963, 241 m.w.Nachw.). - BGH, 21.12.1965 - VI ZR 157/64
Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Eisenbahn an einem unbeschrankten …
Hat das Berufungsgericht aber den Begriff der gewöhnlichen Fahrlässigkeit zutreffend beurteilt und auch das Wesen der groben Fahrlässigkeit richtig erkannt, so gehört die Frage, ob im Einzelfall eine Fahrlässigkeit als einfach oder als grob zu beurteilen ist, im wesentlichen zur tatrichterlichen Würdigung, deren Nachprüfung dem Revisionsgericht grundsätzlich verschlossen ist (u.a. BGHZ 10, 14 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52], das oben genannte Urteil vom 19. Januar 1959 a.a.O. sowie die Urteile des BGH vom 27. November 1962 - VI ZR 10/62 - VersR 1963, 241 und vom 17. Januar 1963 - III ZR 173/61 - VersR 1963, 711).
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