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   BGH, 28.04.1959 - VI ZR 104/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,2613
BGH, 28.04.1959 - VI ZR 104/58 (https://dejure.org/1959,2613)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1959 - VI ZR 104/58 (https://dejure.org/1959,2613)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1959 - VI ZR 104/58 (https://dejure.org/1959,2613)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53

    Zurückverweisung an Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 28.04.1959 - VI ZR 104/58
    Im Regelfall wird das Revisionsgericht bei einer solche Prozeßlage die Sache unter Aufhebung des Berufungsurteils an das Berufungsgericht zurückverweisen müssen, damit dieses darüber entscheidet, ob das Rechtsmittel sachlich begründet ist (BGHZ 11, 222).
  • BGH, 22.11.1951 - III ZR 230/51

    Verwerfung einer Anschlußberufung

    Auszug aus BGH, 28.04.1959 - VI ZR 104/58
    Im gleichen Sinne haben bereits die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs BGHZ 4, 58; 10, 351; 12, 308, 316; NJW 1954, 150 = LM § 565 Abs. 3 ZPO Nr. 2 aus der besonderen Lage des Einzelfalles die Berechtigung des Rechtsmittelgerichts zu abschließenden Entscheidungen anerkannt, obwohl für den Regelfall nach der prozessualen Ordnung die Zurückverweisung geboten gewesen wäre.
  • BGH, 15.12.1951 - II ZR 158/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.04.1959 - VI ZR 104/58
    Mit einem aussergerichtlichen Anerkenntnis des Beklagten oder seiner Versicherungsgesellschaft brauchte er sich nach Rechtshängigkeit der Klage ebensowenig zu begnügen wie in dem vom II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 15. Dezember 1951 - II ZR 158/51 - LM Nr. 2 zu § 21 VAG - entschiedenen Fall.
  • BGH, 16.11.1953 - III ZR 158/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.04.1959 - VI ZR 104/58
    Im gleichen Sinne haben bereits die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs BGHZ 4, 58; 10, 351; 12, 308, 316; NJW 1954, 150 = LM § 565 Abs. 3 ZPO Nr. 2 aus der besonderen Lage des Einzelfalles die Berechtigung des Rechtsmittelgerichts zu abschließenden Entscheidungen anerkannt, obwohl für den Regelfall nach der prozessualen Ordnung die Zurückverweisung geboten gewesen wäre.
  • BGH, 12.11.1997 - XII ZR 39/97

    Ausdehnung der Berufung nach Stellung beschränkter Rechtsmittelanträge

    Es kann dahinstehen, inwieweit der Ansicht zu folgen ist, in Fällen der vorliegenden Art, in denen das Revisionsgericht im Gegensatz zum Berufungsgericht die Zulässigkeit der Berufung bejahe, könne eine abschließende Sachentscheidung durch das Revisionsgericht unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein (BGH, Urteil vom 28. April 1959 - VI ZR 104/58 - BGH LM § 565 Abs. 3 ZPO Nr. 6a; ablehnend Bettermann ZZP 88, 365, 404 ff. m.N.), denn diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt.
  • BGH, 04.07.1989 - XI ZR 45/88
    Voraussetzung dafür wäre indessen, daß jede Möglichkeit, in prozessual zulässiger Weise weiteren Sachvortrag einzuführen, ausscheidet (BGH, Urteile vom 27. November 1957 - IV ZR 198/57, LM ZPO § 565 Abs. 3 Nr. 5, vom 28. April 1959 - VI ZR 104/58, LM aaO Nr. 7 und vom 31. Oktober 1986 - V ZR 61/80, NJW 1987, 1142, 1143).
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