Rechtsprechung
| BGH, 22.11.1977 - VI ZR 114/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines KFZ-Schadens anhand der voraussichtlichen Reparaturkosten - Zwischenzeitlicher Verkauf des unreparierten Fahrzeugs durch den Geschädigten und daraus folgende Verbietung der Abrechnung auf "Reparaturkostenbasis" - Möglichkeit der Schadensberechnung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249
Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten für die Angemessenheit fiktiver Reparaturkosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1978, 182
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74
Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive …
Auszug aus BGH, 22.11.1977 - VI ZR 114/76
Der Senat hat die lange umstritten gewesene Frage, ob der zwischenzeitliche Verkauf des unreparierten Fahrzeugs durch den Geschädigten die Abrechnung auf "Reparaturkostenbasis" schon an sich verbietet, inzwischen in verneinendem Sinne entschieden (Urt. v. 23. März 1976 - VI ZR 41/74 = BGHZ 66, 239).
- BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht …
Derartige Ausnahmen stehen nach allgemeinen Grundsätzen zur Beweislast des Schädigers (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 194 und vom 22. November 1977 - VI ZR 114/76 - VersR 1978, 182, 183). - BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04
Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf
Derartige Ausnahmen stehen nach allgemeinen Grundsätzen zur Beweislast des Schädigers (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 194 und vom 22. November 1977 - VI ZR 114/76 - VersR 1978, 182, 183). - BGH, 14.01.1986 - VI ZR 48/85
Kosten einer kosmetischen Operation
Bei der Beschädigung eines Kraftfahrzeuges hat der Senat allerdings den Anspruch auf Ersatz sogenannter fiktiver Reparaturkosten im Grundsatz gebilligt (BGHZ 66, 239; Urteile vom 22. November 1977 - VI ZR 114 und 119/76 - VersR 1978, 182, 235; 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - VersR 1985, 593; 18. Juni 1985 - VI ZR 126/84 - VersR 1985, 963).
- BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83
Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs
Das Berufungsgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (BGHZ 66, 239, 248; Urteil v. 22. November 1977 - VI ZR 114/76 - VersR 1978, 182, 183) weiter ausgeführt, daß die Möglichkeit der Abrechnung auf der Basis fiktiver Reparaturkosten den Geschädigten nicht von der Verpflichtung befreie, unter mehreren vom Erfolg her gleichwertigen Mitteln der Schadensbeseitigung das am wenigsten aufwendige auszuwählen. - BGH, 02.10.1981 - V ZR 147/80
Aushubarbeiten für Tiefgarage - §§ 823 Abs. 2, 909, 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, …
Der BGH hat bisher nur für zwei Sonderbereiche zu der Frage Stellung genommen: Wer für ein unfallgeschädigtes Kraftfahrzeug Zahlung der Instandsetzungskosten fordern kann, verliert nach der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats diesen Anspruch nicht schon dadurch, daß er das Fahrzeug beim Erwerb eines neuen Wagens unrepariert in Zahlung gibt (BGHZ 66, 239 (241 ff.) = NJW 1976, 1396; vgl. auch BGH, VersR 1978, 182, 235, jeweils m. eingehenden Nachw. zum Streitstand in Rechtsprechung und Schrifttum;… vgl. im übrigen hierzu noch Staudinger-Medicus, Rdnr. 220, sowie Grunsky, in: MünchKomm, § 249 Rdnr. 15, und die dortigen weiteren Hinweise, sowie - ablehnend - Schiemann, S. 216). - OLG Hamm, 28.09.2018 - 9 U 137/16
Restwert, regionaler Markt, Schadensminderungspflicht
Derartige Ausnahmen stehen nach allgemeinen Grundsätzen zur Beweislast des Schädigers (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 194 und vom 22. November 1977 - VI ZR 114/76 - VersR 1978, 182, 183). - OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00
Kfz-Unfall-Schaden - Reparaturkostenabrechnung - Ersatzbeschaffung - Restwert - …
Andererseits sieht der Senat vor allem in älteren Entscheidungen des BGH deutliche Anzeichen dafür, daß er bei einer Fallgestaltung, wie sie hier gegeben ist, eine Schadensberechnung billigt, die den Schädiger mit den Reparaturkosten zuzüglich Minderwert belastet (vgl. VersR 1978, 235; VersR 1978, 182; StVE § 249 Nr. 18). - LG Stade, 30.11.2012 - 1 S 41/12
Über geschätzten Restwert vor Veräußerung muss der Schädiger nicht informiert …
Derartige Ausnahmen stehen nach allgemeinen Grundsätzen zur Beweislast des Schädigers (vgl. Senat, BGHZ 143, 189, 194 = NJW 2000, 800; BGH VersR 1978, 182, 183). - AG Lübeck, 10.02.2021 - 27 C 2389/20 Derartige Ausnahmen stehen nach allgemeinen Grundsätzen zur Beweislast des Schädigers (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 194 und vom 22. November 1977 - VI ZR 114/76 - VersR 1978, 182, 183).
- OLG Karlsruhe, 12.12.1979 - 5 U 52/77 [1] Da der Geschädigte für die Richtigkeit der behaupteten, hypothetisch ermittelten Reparaturkosten (nebst merkantilem Minderwert) die Beweislast trägt, kann der Umstand, daß der Geschädigte das Fahrzeug veräußert hat, unter dem "Gesichtspunkt der Beweisvereitelung« Bedeutung gewinnen (BGH, VersR 1978, 182 [ES Kfz-Schaden A-2/3]: Verbleiben Zweifel an der Richtigkeit der geschätzten Reparaturkosten und ist deren Überprüfung nicht mehr möglich, so könnte gegebenenfalls die Höhe des Schadens sich nur noch aus einem Vergleich des Wiederbeschaffungswertes zum Resterlös ermitteln lassen.
- OLG Hamm, 05.10.1983 - 13 U 107/83
- OLG Stuttgart, 25.11.1981 - 4 U 114/81
- OLG Koblenz, 06.05.1981 - 12 U 121/81
- OLG Oldenburg, 31.05.1978 - 2 U 236/77
- LG München I, 23.05.1985 - 19 S 3493/85
- LG Freiburg, 15.12.1983 - 3 S 127/83
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