Rechtsprechung
| BGH, 10.03.1954 - VI ZR 123/52 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Rechtsmittel
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Papierfundstellen
- VersR 1954, 531
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- RG, 02.04.1921 - I 343/20
Schleppschiffahrt auf Binnengewässern
Auszug aus BGH, 10.03.1954 - VI ZR 123/52
Die Auffassung des Verkehrs gibt insofern einen brauchbaren Maßstab, es sei denn, daß eine Unsitte vorliege (RGZ 102, 47 [49]).Bezüglich des Zweitbeklagten ist davon auszugehen, daß es eine nicht zu billigende Überspannung der Anforderungen wäre, wenn man von ihm als Pferdelenker mehr verlangen würde, als es ein langjähriger Praktiker als Sachverständiger von nicht angezweifelter Tüchtigkeit für erforderlich hält (RGZ 102, 47 [48]).
- BGH, 07.12.2004 - VI ZR 212/03
Haftung des Betreibers eines Geburtshauses
Das Berufungsgericht hätte angesichts der Darlegungen des Sachverständigen, üblicherweise informiere die Hebamme sich über den kindlichen Höhenstand, prüfen müssen, ob diese Übung nicht auch einen zur Sorgfalt verpflichtenden medizinischen Standard (vgl. Senatsurteil vom 10. März 1954 - VI ZR 123/52 - LM Nr. 2 zu § 286 (D) ZPO) beschreibt und deshalb möglicherweise ein Widerspruch in den Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen vorliegt, dem das Berufungsgericht hätte nachgehen müssen. - BGH, 08.12.1954 - VI ZR 289/53
Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers gegen Dachlawinen
Allerdings können die Anschauungen und Gepflogenheiten des Verkehrs keine Beachtung finden, wenn es sich um eine eingerissene Nachlässigkeit und Unsitte handelt (Urteil des erkennenden Senats vom 10. März 1954 - VI ZR 123/52 - VersR 1954, 531 und RGZ 102, 47 [49]). - BGH, 12.02.1963 - VI ZR 64/62
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers einer nicht mehr benutzten Scheune im …
Dabei ist grundsätzlich auf die Verhältnisse und Anschauungen des in Betracht kommenden Verkehrskreises Rücksicht zu nehmen, soweit diese dem Urteil umsichtiger und gewissenhafter Angehöriger dieses Kreises entsprechen (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 4. Februar 1953 - VI ZR 106/52 - VersR 1953, 150; vom 10. März 1954 - VI ZR 123/52 - VersR 1954, 531; RGZ 126, 329, 331).
- BGH, 17.12.1969 - VIII ZR 52/68
Sachverständiger - Sachkunde - Gewerbsmäßige Lagerung - Mietvertrag
Jedenfalls hätte es dazu Stellung nehmen müssen, oh es dem Beklagten zu 1 möglich war, zu erkennen, daß ein anderes Verhalten notwendig war (vgl. BGH Urt. vom 10. März 1954 - VI ZR 123/52 - IH ZPO § 286 (D) Nr. 2). - BGH, 01.03.1974 - I ZR 135/72
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Einlagerung von …
Im Hinblick hierauf hätte diese Frage zum Nachteil der Beklagten jedenfalls nicht ohne weitere tatrichterliche Auseinandersetzung mit den Ausführungen des Sachverständigen oder neue Begutachtung durch denselben oder einen anderen Sachverständigen entschieden werden können (vgl. BGH LM Nr. 2 zu ZPO § 286 (B); Nr. 2 zu ZPO § 286 (D) = VersR 1954, 531). - BGH, 11.01.1956 - VI ZR 296/54
Rechtsmittel
Aber selbst wenn ein Sachverständiger die vom Beklagten benutzte Weideeinfriedung als landesüblich bezeichnen sollte, ist der Tatsachenrichter nicht gehindert, ein übliches Verhalten, so wie es das Berufungsgericht getan hat, als Unsitte und Nachlässigkeit zu bezeichnen (vgl. die Entscheidung des erkennenden Senats VI ZR 123/52 vom 10. März 1954, LM (D) 2 zu § 286 ZPO). - BGH, 13.10.1971 - VIII ZR 153/70
Berechtigung zur Durchführung eines Deckungsverkaufs und Berücksichtigung eines …
Das Berufungsgericht war zu freier Würdigung des Sachverständigengutachtens berufen (…BGH Urt. vom 7. März 1951 - II ZR 67/50 - LM ZPO § 286 (B) Nr. 2) und nicht an das Ergebnis des Gutachtens gebunden (BGH Urt. vom 10. März 1954 - IV ZR 123/52 - VersR 1954, 531 = VRS 7, 323). - BGH, 18.01.1956 - VI ZR 75/55
Rechtsmittel
Allerdings hat der erkennende Senat (Urt vom 10. März 1954 - VI ZR 123/52 - LM § 286 (D) ZPO - 2) ausgesprochen, daß der von einem Sachverständigengutachten abweichende Tatsachenrichter, wenn das Gutachten Tatsachen wie "Landesüblichkeit" verwertet, im einzelnen darzulegen hat, warum er im Gegensatz zu dem Sachverständigen diese Tatsachen nicht als gegeben ansieht. - BGH, 11.01.1971 - II ZR 34/70
Einrede der Unzuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit - Abweisung einer Klage …
Will es jedoch den Gutachten nicht folgen, deren sachlicher Richtigkeit es aus eigener Sachkunde nichts entgegenzuhalten vermag, dann muß es sich eingehend mit den Gutachten auseinandersetzen und die dagegen sprechenden Gründe mit dem Inhalt der Gutachten abwägen (vgl. BGH NJW 1951, 566; 1961, 2061; VersR 1954, 531; 1956, 191; 1957, 247; 1960, 470; 1963, 257).
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