Rechtsprechung
| BGH, 30.01.1990 - VI ZR 133/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer ausreichenden Darlegung der das Gericht bei der Beweiswürdigung leitenden Gründe - Wirkungen einer Bezugnahme eines Berufungsgerichts auf die erstinstanzlichen Entscheidungsgründe - Wirkungen der Annahme des Berufungsgerichts auf Bestehen der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.01.1985 - VII ZR 257/83
Anforderungen an ein Berufungsurteil - Aufhebung eines Berufungsurteils - Verweis …
Auszug aus BGH, 30.01.1990 - VI ZR 133/89
1 ZPO von der Darstellung der Entscheidungsgründe absehen, soweit es den Gründen der angefochtenen Entscheidung folgt und dies so in seinem Urteil feststellt (BGH, Urteil vom 17. Januar 1985 - II ZR 257/83 - NJW 1985, 1784, 1785). - BGH, 25.01.1980 - I ZR 124/77
Berufungsbegründungspflicht bei einem mit neuen Angriffsmitteln versehenen …
Auszug aus BGH, 30.01.1990 - VI ZR 133/89
Das gilt indessen dann und insoweit nicht, als der Berufungskläger in der Berufungsinstanz neue Angriffs- und Verteidigungsmittel vorgebracht hat (BGH, Urteil vom 25. Januar 1980 - I ZR 124/77 - NJW 1980, 2418), selbst wenn diese vom Berufungsgericht als nicht begründet angesehen werden.
- BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
Dies gilt nur dann und insoweit nicht, wenn eine Partei in der Berufungsinstanz neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorgebracht hat, selbst wenn diese vom Berufungsgericht als nicht begründet angesehen wurden (vgl. zu § 543 ZPO aF etwa BGH 25. Januar 1980 - I ZR 124/77 - zu II der Gründe; 30. Januar 1990 - VI ZR 133/89 - zu II 1 der Gründe). - BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 255/98
Begründung eines Berufungsurteils; Entscheidung ohne Gründe
Von der Darstellung eigener Entscheidungsgründe kann das Berufungsgericht trotz § 543 Abs. 1 ZPO dann und insoweit nicht absehen, als eine Partei in der Berufungsinstanz neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel hervorgebracht hat, selbst wenn diese vom Berufungsgericht als nicht begründet angesehen werden (vgl. BGH Urteil vom 25. Januar 1980 - NJW 1980, 2418; BGH Urteil vom 30. Januar 1990 - VI ZR 133/89 - dokumentiert in juris; Rimmelspacher in MünchKomm ZPO, § 543 Rz 7;… Grunsky in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 543 Rz 5, § 551 Rz 32). - BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 256/98
Berufungsurteil: Urteilsgründe - Fehlen
Dies gilt aber dann und insoweit nicht, als der Berufungskläger in der Berufungsinstanz neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorgebracht hat, selbst wenn diese vom Berufungsgericht als nicht begründet angesehen werden (BGH Urteil vom 25. Januar 1980 - NJW 1980, 2418 ; BGH Urteil vom 30. Januar 1990 - VI ZR 133/89 - dokumentiert in juris;… Rimmelspacher in MünchKomm ZPO , § 543 Rdn. 7;… Grunsky in Stein/Jonas, ZPO , 21. Aufl., § 543 Rdn. 5, § 551 Rdn. 32).
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