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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1965 - VI ZR 146/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,903
BGH, 30.11.1965 - VI ZR 146/64 (https://dejure.org/1965,903)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1965 - VI ZR 146/64 (https://dejure.org/1965,903)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1965 - VI ZR 146/64 (https://dejure.org/1965,903)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Verschuldens im Falle eines Verkehrsunfalls - Überwiegendes Verschulden eines Verunfallten im Straßenverkehr durch Missachtung von Vorfahrtsregeln - Notwendigkeit der Geschwindigkeitsverringerung im Falle gerader Straßenführung - Absehen von einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 8 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei Kollision eines linksabbiegenden Mopedfahrers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1966, 188
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.11.1964 - VI ZR 190/63

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines auf der Überholspur der Autobahn fahrenden …

    Auszug aus BGH, 30.11.1965 - VI ZR 146/64
    Im übrigen kann dem Beklagten kein Vorwurf gemacht werden, wenn er in dieser plötzlichen von ihm nicht verschuldeten und nicht voraussehbaren Gefahrenlage etwa nicht die bestmögliche Reaktion gezeigt haben sollte (vgl. BGH Urteil vom 2. Mai 1961 - VI ZR 181/60 - VersR 1961, 620; Urteil vom 3. November 1964 - VI ZR 190/63 - VersR 1965, 82).

    Hierbei konnte er auch die nach seiner Meinung hohe Betriebsgefahr des Personenkraftwagens des Beklagten gegenüber der nach seiner möglichen Auffassung überwiegenden Verursachung durch Leimenstoll und dessen schwerem Verschulden völlig zurücktreten lassen (…vgl. BGH Urteil vom 4. Februar 1964 - VI ZR 79/63 - a.a.O.; Urteil vom 3. November 1964 - VI ZR 190/63 - VersR 1965, 82; Urteil vom 8. Januar 1965 - VI ZR 219/63 - VersR 65, 383).

  • BGH, 04.02.1964 - VI ZR 79/63
    Auszug aus BGH, 30.11.1965 - VI ZR 146/64
    Erst wenn der Beklagte aus dem Verhalten des Mopedfahrers Anhaltspunkte dafür gewinnen mußte, daß dieser sein Vorrecht nicht beachten werde, mußte er sich darauf einstellen (BGH Urteil vom 21. März 1963 - VI ZR 90/62 - VersR 1963, 633; Urteil vom 4. Februar 1964 - VI ZR 79/63 - VersR 1964, 514).

    Hierbei konnte er auch die nach seiner Meinung hohe Betriebsgefahr des Personenkraftwagens des Beklagten gegenüber der nach seiner möglichen Auffassung überwiegenden Verursachung durch Leimenstoll und dessen schwerem Verschulden völlig zurücktreten lassen (vgl. BGH Urteil vom 4. Februar 1964 - VI ZR 79/63 - a.a.O.; Urteil vom 3. November 1964 - VI ZR 190/63 - VersR 1965, 82; Urteil vom 8. Januar 1965 - VI ZR 219/63 - VersR 65, 383).

  • BGH, 12.03.1963 - VI ZR 90/62
    Auszug aus BGH, 30.11.1965 - VI ZR 146/64
    Erst wenn der Beklagte aus dem Verhalten des Mopedfahrers Anhaltspunkte dafür gewinnen mußte, daß dieser sein Vorrecht nicht beachten werde, mußte er sich darauf einstellen (BGH Urteil vom 21. März 1963 - VI ZR 90/62 - VersR 1963, 633; Urteil vom 4. Februar 1964 - VI ZR 79/63 - VersR 1964, 514).
  • BGH, 15.11.1960 - VI ZR 18/60

    Ansprüche auf Grund einer Mietshausexplosion durch ein Leuchtgas-Luft-Gemisch - …

    Auszug aus BGH, 30.11.1965 - VI ZR 146/64
    Im übrigen kann dem Beklagten kein Vorwurf gemacht werden, wenn er in dieser plötzlichen von ihm nicht verschuldeten und nicht voraussehbaren Gefahrenlage etwa nicht die bestmögliche Reaktion gezeigt haben sollte (vgl. BGH Urteil vom 2. Mai 1961 - VI ZR 181/60 - VersR 1961, 620; Urteil vom 3. November 1964 - VI ZR 190/63 - VersR 1965, 82).
  • BGH, 02.05.1961 - VI ZR 181/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.11.1965 - VI ZR 146/64
    Im übrigen kann dem Beklagten kein Vorwurf gemacht werden, wenn er in dieser plötzlichen von ihm nicht verschuldeten und nicht voraussehbaren Gefahrenlage etwa nicht die bestmögliche Reaktion gezeigt haben sollte (vgl. BGH Urteil vom 2. Mai 1961 - VI ZR 181/60 - VersR 1961, 620; Urteil vom 3. November 1964 - VI ZR 190/63 - VersR 1965, 82).
  • BGH, 08.01.1965 - VI ZR 219/63

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Unfalls - Feststellung eines …

    Auszug aus BGH, 30.11.1965 - VI ZR 146/64
    Hierbei konnte er auch die nach seiner Meinung hohe Betriebsgefahr des Personenkraftwagens des Beklagten gegenüber der nach seiner möglichen Auffassung überwiegenden Verursachung durch Leimenstoll und dessen schwerem Verschulden völlig zurücktreten lassen (…vgl. BGH Urteil vom 4. Februar 1964 - VI ZR 79/63 - a.a.O.; Urteil vom 3. November 1964 - VI ZR 190/63 - VersR 1965, 82; Urteil vom 8. Januar 1965 - VI ZR 219/63 - VersR 65, 383).
  • BGH, 07.02.1967 - VI ZR 132/65

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers

    Hiermit hält sich das Berufungsgericht im Rahmen der Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß einem Kraftfahrer kein Vorwurf gemacht werden kann, wenn er in einer plötzlichen von ihn nicht verschuldeten und nicht voraussehbaren Gefahrenlage - wovon im Hinblick auf die Beweislast der Gegenseite zu Gunsten des Beklagten auszugehen ist - etwa nicht die bestmögliche Reaktion gezeigt haben sollte (BGH Urteil vom 3. November 1964 - VI ZR 190/63 = VersR 1965, 82; Urteil vom 30. November 1965 - VI ZR 146/64 = VersR 1966, 188).
  • BGH, 13.01.1967 - VI ZR 90/65

    Verursachung eines Brandes durch den Betrieb eines Sägemehlofens - Verletzung der …

    Es ist anerkannten Rechts, daß dem Verletzten kein Vorwurf zu machen ist, wenn er in einer plötzlichen von ihm nicht verschuldeten und nicht voraussehbaren Gefahrenlage nicht die bestmögliche Reaktion gezeigt haben sollte (BGH Urteil vom 30. November 1965 - VI ZR 146/64 - VersR 1966, 188 mit weiteren Nachweisen).
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