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Rechtsprechung
   BGH, 13.06.1958 - VI ZR 147/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,5618
BGH, 13.06.1958 - VI ZR 147/57 (https://dejure.org/1958,5618)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1958 - VI ZR 147/57 (https://dejure.org/1958,5618)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1958 - VI ZR 147/57 (https://dejure.org/1958,5618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1958, 532
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 249/51
    Auszug aus BGH, 13.06.1958 - VI ZR 147/57
    Das gilt in besonderem Maße für unbeleuchtete Dorfstraßen, wo jederzeit mit unachtsamen Fußgängern und abgestellten unbeleuchteten Fahrzeugen gerechnet werden muß (BGHSt 1, 309; 2, 188; BGH VRS 3, 247; 3, 405; 6, 87; 6, 296; 12, 289; LM § 1 StVO Nr. 12).

    Diese Meinung würde häufig die rechtmäßigen Wegebenutzer, die in eine Gefahrenlage geraten sind, die sie weder verursacht noch verschuldet haben, unbegründet schutzlos stellen (ebenso BGH VRS 4, 126; 6, 203; 6, 393; LM § 9 StVO Nr. 55 BGHSt 1, 309).

  • BGH, 11.03.1952 - 1 StR 850/51

    Fahrlässige Tötung bei Verkehrsunfall - Pflichtwidrige Nichtherabsetzung der …

    Auszug aus BGH, 13.06.1958 - VI ZR 147/57
    Das gilt in besonderem Maße für unbeleuchtete Dorfstraßen, wo jederzeit mit unachtsamen Fußgängern und abgestellten unbeleuchteten Fahrzeugen gerechnet werden muß (BGHSt 1, 309; 2, 188; BGH VRS 3, 247; 3, 405; 6, 87; 6, 296; 12, 289; LM § 1 StVO Nr. 12).
  • BGH, 12.04.1957 - VI ZR 79/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.06.1958 - VI ZR 147/57
    Der erkennende Senat hat daher in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts daran festgehalten, daß beim Auffahren eines Kraftfahrzeugs bei Nacht auf ein unbeleuchtetes Fahrzeug der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, daß eine festgestellte Zuwiderhandlung gegen die Beleuchtungsvorschriften für den Unfall mitursächlich gewesen ist (RGZ 128, 320 [329]; Urteil vom 22. Oktober 1955 VI ZR 203/54 - VRS 9, 427 - Urteil vom 12. April 1957 VI ZR 79/56 = VersR 57, 429).
  • BGH, 22.10.1955 - VI ZR 203/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.06.1958 - VI ZR 147/57
    Der erkennende Senat hat daher in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts daran festgehalten, daß beim Auffahren eines Kraftfahrzeugs bei Nacht auf ein unbeleuchtetes Fahrzeug der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, daß eine festgestellte Zuwiderhandlung gegen die Beleuchtungsvorschriften für den Unfall mitursächlich gewesen ist (RGZ 128, 320 [329]; Urteil vom 22. Oktober 1955 VI ZR 203/54 - VRS 9, 427 - Urteil vom 12. April 1957 VI ZR 79/56 = VersR 57, 429).
  • RG, 28.04.1930 - VI 458/29

    1. Zur Auslegung des § 906 RVO. 2. Begriff des Betriebsleiters im Sinne des § 913 …

    Auszug aus BGH, 13.06.1958 - VI ZR 147/57
    Der erkennende Senat hat daher in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts daran festgehalten, daß beim Auffahren eines Kraftfahrzeugs bei Nacht auf ein unbeleuchtetes Fahrzeug der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, daß eine festgestellte Zuwiderhandlung gegen die Beleuchtungsvorschriften für den Unfall mitursächlich gewesen ist (RGZ 128, 320 [329]; Urteil vom 22. Oktober 1955 VI ZR 203/54 - VRS 9, 427 - Urteil vom 12. April 1957 VI ZR 79/56 = VersR 57, 429).
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