Rechtsprechung
| BGH, 13.06.1958 - VI ZR 147/57 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,5618) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- VersR 1958, 532
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.09.1951 - 2 StR 249/51
Auszug aus BGH, 13.06.1958 - VI ZR 147/57
Das gilt in besonderem Maße für unbeleuchtete Dorfstraßen, wo jederzeit mit unachtsamen Fußgängern und abgestellten unbeleuchteten Fahrzeugen gerechnet werden muß (BGHSt 1, 309; 2, 188; BGH VRS 3, 247; 3, 405; 6, 87; 6, 296; 12, 289; LM § 1 StVO Nr. 12).Diese Meinung würde häufig die rechtmäßigen Wegebenutzer, die in eine Gefahrenlage geraten sind, die sie weder verursacht noch verschuldet haben, unbegründet schutzlos stellen (ebenso BGH VRS 4, 126; 6, 203; 6, 393; LM § 9 StVO Nr. 55 BGHSt 1, 309).
- BGH, 11.03.1952 - 1 StR 850/51
Fahrlässige Tötung bei Verkehrsunfall - Pflichtwidrige Nichtherabsetzung der …
Auszug aus BGH, 13.06.1958 - VI ZR 147/57
Das gilt in besonderem Maße für unbeleuchtete Dorfstraßen, wo jederzeit mit unachtsamen Fußgängern und abgestellten unbeleuchteten Fahrzeugen gerechnet werden muß (BGHSt 1, 309; 2, 188; BGH VRS 3, 247; 3, 405; 6, 87; 6, 296; 12, 289; LM § 1 StVO Nr. 12). - BGH, 12.04.1957 - VI ZR 79/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.06.1958 - VI ZR 147/57
Der erkennende Senat hat daher in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts daran festgehalten, daß beim Auffahren eines Kraftfahrzeugs bei Nacht auf ein unbeleuchtetes Fahrzeug der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, daß eine festgestellte Zuwiderhandlung gegen die Beleuchtungsvorschriften für den Unfall mitursächlich gewesen ist (RGZ 128, 320 [329]; Urteil vom 22. Oktober 1955 VI ZR 203/54 - VRS 9, 427 - Urteil vom 12. April 1957 VI ZR 79/56 = VersR 57, 429). - BGH, 22.10.1955 - VI ZR 203/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.06.1958 - VI ZR 147/57
Der erkennende Senat hat daher in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts daran festgehalten, daß beim Auffahren eines Kraftfahrzeugs bei Nacht auf ein unbeleuchtetes Fahrzeug der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, daß eine festgestellte Zuwiderhandlung gegen die Beleuchtungsvorschriften für den Unfall mitursächlich gewesen ist (RGZ 128, 320 [329]; Urteil vom 22. Oktober 1955 VI ZR 203/54 - VRS 9, 427 - Urteil vom 12. April 1957 VI ZR 79/56 = VersR 57, 429). - RG, 28.04.1930 - VI 458/29
1. Zur Auslegung des § 906 RVO. 2. Begriff des Betriebsleiters im Sinne des § 913 …
Auszug aus BGH, 13.06.1958 - VI ZR 147/57
Der erkennende Senat hat daher in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts daran festgehalten, daß beim Auffahren eines Kraftfahrzeugs bei Nacht auf ein unbeleuchtetes Fahrzeug der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, daß eine festgestellte Zuwiderhandlung gegen die Beleuchtungsvorschriften für den Unfall mitursächlich gewesen ist (RGZ 128, 320 [329]; Urteil vom 22. Oktober 1955 VI ZR 203/54 - VRS 9, 427 - Urteil vom 12. April 1957 VI ZR 79/56 = VersR 57, 429).
- BGH, 09.02.1971 - VI ZR 151/69
Beleuchtung - Anhänger - Parken - Nachtzeit - Eigenverschulden - …
Sowohl die unterbliebene Eigenbeleuchtung als auch die Verschmutzung der Rückstrahler stellten Verstöße gegen Schutzgesetze dieser Art - §§ 23, 24 Abs. 5 StVO - dar (vgl. dazu BGH Urt. vom 13. Juni 1958 - VI ZR 147/57 - VersR 1958, 532; vom 14. Juli 1961 - VI ZR 239/60 - VRS 21, 171; vom 19. September 1961 - VI ZR 196/60 - VRS 21, 328). - BGH, 06.10.1959 - VI ZR 191/58
Rechtsmittel
Der Kraftfahrer verstößt gegen seine Sorgfaltspflicht, wenn er dem nicht Rechnung trägt und sich in seiner Fahrweise nicht hierauf einrichtet (BGHSt 2, 188; Urteile des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1956 - VI ZR 167/55 - VersR 1956, 796; vom 14. Dezember 1956 - VI ZR 269/55 - VersR 1957, 128, 129; vom 2. Juli 1957 - VI ZR 177/56 - VersR 1957, 588, 590; vom 13. Juni 1958 - VI ZR 147/57 - VersR 1958, 532).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.