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| BGH, 23.09.1953 - VI ZR 152/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1953, 925
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.04.1952 - IV ZR 136/51
Versorgungsvertrag
Auszug aus BGH, 23.09.1953 - VI ZR 152/52
Auch der IV. Zivilsenat hat in BGHZ 5, 302 [314] die Verurteilung zur Zahlung von Unterhaltsbeträgen auf ein Sperrkonto zu Gunsten eines Gläubigers in der Sowjetischen Besatzungszone angeordnet und ausgeführt, es beständen durchaus Möglichkeiten für den Unterhaltsgläubiger, die auf dem Sperrkonto in der Bundesrepublik angesammelten Beträge zu nutzen. - BGH, 20.05.1953 - VI ZR 62/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.09.1953 - VI ZR 152/52
Er hat bereits in einem ähnlichen Fall die Zahlung von Schadensersatzbeträgen zum Ausgleich entgangenen Unterhalts auf ein Sperrkonto angeordnet (Urteil vom 20. Mai 1953 - VI ZR 62/52). - RG, 18.11.1940 - IV 206/40
Kann der im Auslande lebende Unterhaltsberechtigte Zahlung der Unterhaltsbeträge …
Auszug aus BGH, 23.09.1953 - VI ZR 152/52
In der Revisionsverhandlung hat die Beklagte unter Berufung auf RGZ 165, 219 die Rechtsansicht vorgetragen, die Kläger könnten Zahlung von Unterhaltsbetragen nur verlangen, wenn sie auch zur Verfügung über diese in der Lage seien, was, bei Zahlungen auf ein Sperrkonto nicht der Fall sei.
- BGH, 30.05.1961 - VI ZR 310/56 b) Für die Ruinen kriegszerstörter Bauwerke gilt nach gefestigter Rechtsprechung nichts Abweichendes (BGHZ 1, 103; BGH Urteil vom 13. März 1952 - III ZR 212/51 LM Nr. 2 zu § 836 BGB; Urteil vom 23 September 1953 - VI ZR 152/52 = LM Nr. 5 zu § 836 BGB und ständig).
- BGH, 10.07.1954 - VI ZR 102/53
Ost- West-Schadensersatzanspruch
Wenn die den Beklagten auch nicht davon befreit, seine Verpflichtung zu erfüllen (Urteil des erkennenden Senats vom 23. September 1953 - VI ZR 152/52 - VRS 1953, 432 = Betrieb 1953, 925), so ergeben sich hieraus doch Schwierigkeiten bei der Bemessung der Höhe des Betrages, den der Beklagte in DM-West zahlen muß, damit der Kläger seinen DM-Ost-Schaden voll ersetzt erhält. - BGH, 20.12.1957 - VI ZR 285/56 Die Beklagten traf nach den zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts die erhöhte Verantwortung der Eigenbesitzer, die das Gesetz dadurch kennzeichnet, daß es ihnen den Entlastungsbeweis für mangelndes Verschulden aufbürdet (BGH Urteil vom 23. September 1953 VI ZR 152/52 L-M Nr. 5 zu § 836 BGB = VersR 1953, 432).
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