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Rechtsprechung
   BGH, 13.02.1968 - VI ZR 154/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,8448
BGH, 13.02.1968 - VI ZR 154/66 (https://dejure.org/1968,8448)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1968 - VI ZR 154/66 (https://dejure.org/1968,8448)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1968 - VI ZR 154/66 (https://dejure.org/1968,8448)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz der Unfallaufwendungen - Berechtigung des Geschäftsführers einer Unfallversicherung zur Erhebung von Ersatzansprüchen - Übertragung von Vorstandsgeschäften auf einzelne Vorstandsmitglieder - Zuständigkeiten der Vertreterversammlung in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • RG, 23.03.1914 - VI 578/13

    Verjährung; Unterbrechung (§ 212 BGB.), Hemmung

    Auszug aus BGH, 13.02.1968 - VI ZR 154/66
    Sie entbehrte auch nicht der Wirkung, die Verjährung zu unterbrechen (vgl. § 212 BGB; RGZ 84, 309, 310).
  • RG, 16.12.1931 - IX 272/31

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann der Vorsitzende des Vorstands einer …

    Auszug aus BGH, 13.02.1968 - VI ZR 154/66
    Es genügte, aber, wie auch das Berufungsgericht in einer Hilfserwägung anerkannt hat und die Revision nicht bezweifelt, daß die Voraussetzungen des § 906 RVO (a.F.) am Schluß der letzten mündlichen Vorhandlung im Rechtsstreit vorlagen (…vgl. Lauterbach, Unfallversicherung 2. Aufl. Anm. 3 mit weiteren Nachweisen;, s.a. RGZ 135, 19, 25).
  • BGH, 10.11.1970 - VI ZR 24/70

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Unfalls infolge einer Sprengung - …

    Denn es genügt, wenn sie im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen (BGH Urteil vom 13. Februar 1968 - VI ZR 154/66 = a.a.O.;… vgl. Lauterbach a.a.O. § 906, 3 m.w.N.).

    Voraussetzung der Verjährungsunterbrechung ist dagegen nicht, daß die Klage zulässig ist (BGH Urteil vom 13. Februar 1968 - VI ZR 154/66 = a.a.O. a.E.; RGZ 84, 309), wie schon § 212 BGB zeigt.

  • BGH, 04.02.1969 - VI ZR 213/67

    Verjährung des Rückgriffsanspruchs auf eine Berufsgenossenschaft - Bindung der …

    "Bindend" ist die Leistungspflicht für die Berufsgenossenschaft erst dann festgestellt, wenn ihr Rentenbescheid nicht mehr durch Rechtsmittel angefochten werden kann (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 1968 - VI ZR 154/66 - VersR 1968, 689; BGHZ 17, 296, 298 [BGH 18.05.1955 - VI ZR 74/54]; RGZ 135, 298, 302).
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