Rechtsprechung
| BGH, 08.05.1954 - VI ZR 155/52 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Rechtsmittel
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Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52
Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB
Auszug aus BGH, 08.05.1954 - VI ZR 155/52
Danach konnte aber die rechtliche Möglichkeit nicht verneint werden, dass es sich der Kläger nach §§ 254, 278 BGB anrechnen lassen muss, wenn es seine Mutter, die insoweit seinem Vater als gesetzlichem Vertreter gleichzustellen ist, schuldhaft verabsäumt hat, ihn zu beaufsichtigen und vor dem eingetretenen Schaden zu bewahren (vgl. BGH NJW 1952, 1050 [1053]; BGHZ 9, 316 [318/319]). - BGH, 28.04.1952 - III ZR 118/51
Verkehrssicherungspflicht für eingebrachtes Gut
Auszug aus BGH, 08.05.1954 - VI ZR 155/52
Danach konnte aber die rechtliche Möglichkeit nicht verneint werden, dass es sich der Kläger nach §§ 254, 278 BGB anrechnen lassen muss, wenn es seine Mutter, die insoweit seinem Vater als gesetzlichem Vertreter gleichzustellen ist, schuldhaft verabsäumt hat, ihn zu beaufsichtigen und vor dem eingetretenen Schaden zu bewahren (vgl. BGH NJW 1952, 1050 [1053]; BGHZ 9, 316 [318/319]).
- BGH, 21.09.1965 - VI ZR 34/64
Schuldhafte Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht - Schuldhafte Verletzung …
Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Bauherr Anlaß zu Zweifeln haben muß, ob der Beauftragte den Gefahren und Sicherungserfordernissen in hinreichendem Maße Rechnung tragen wird (…vgl. BGH Urt. v. 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 - VersR 1954, 36; Urt. v. 8. Mai 1954 - VI ZR 155/52 - LM § 536 BGB Nr. 1 = VersR 1954, 324;… Urt. v. 21. Januar 1958 - VI ZR 306/56 - VersR 1958, 183;… Urt. vom 10. Juli 1959 - VI ZR 208/58 - VersR 1959, 898;… Urt. vom 17. Mai 1960 - VI ZR 117/59 - VersR 1959, 824).Hinblick auf innerhalb des Hauses geschaffene Gefahren obliegen können, hat der Senat unter Hinweis auf § 367 Abs. 1 Nr. 12 StGB bereits ausgesprochen (BGH Urt. v. 8. Mai 1954 - VI ZR 155/52 - a.a.O.).
Auch in dem Senatsurteil vom 8. Mai 1954 (VI ZR 155/52 - a.a.O.) war die Unfallstelle nicht unmittelbar Gegenstand des Mietvertrages.
- BGH, 18.06.1968 - VI ZR 153/67
Ersatz des durch Einsturz eines Giebels verursachten Schadens - Mangelhafte …
Es hätte geprüft werden müssen, ob der Beklagte zumindest von den Zeitpunkt an für die nötigen Sicherungen zu sorgen hatte, in welchem die Firma R. ihre Arbeiten beendet und das Bauvorhaben zu einem vorläufigen Abschluß gebracht hatte (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8. Mai 1954 - VI ZR 155/52 -, VersR. 1954, 324, 325). - BGH, 14.10.1955 - V ZR 12/55
Rechtsmittel
Das von der Revision schließlich noch angeführte Urteil des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 1954 - VI ZR 155/52 - (LM Nr. 1 zu § 536 BGB) bietet keinen Anhaltspunkt für die von ihr zur Erörterung gestellte Rechtsfrage. - BGH, 29.09.1954 - VI ZR 114/53
Rechtsmittel
Diese Rechtsauffassung hat der Senat auch in einer zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 8. Mai 1954 - VI ZR 155/52 - bereits bestätigt.
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