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| BGH, 19.09.1967 - VI ZR 166/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Neubemessung der Höhe einer monatlichen Rente zum Ausgleich eines unfallbedingten Erwerbsschadens - Annahme einer Abänderungsklage - Bindung an die in früheren Urteilen zugrunde gelegten Verhältnisse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1967, 2403
- MDR 1968, 40
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- RG, 29.04.1915 - VI 668/14
Mehrheit von Klagegründen; Zu § 323 ZPO
Auszug aus BGH, 19.09.1967 - VI ZR 166/66
Um eine Rechtskraft schaffende, sachliche Abweisung des Anspruchs für einen bestimmten Zeitraum ging es auch bei der vom Berufungsgericht angeführten Entscheidung des Reichsgerichts RGZ 86, 377. - BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60
Abänderungsklage (§ 323 ZPO)
Auszug aus BGH, 19.09.1967 - VI ZR 166/66
Auch wenn das frühere Urteil dem Kläger entsprechend seinem Antrag den vollen Verdienstausfall in Form einer Rente zugesprochen hat, kann der Kläger eine Forderung auf Erhöhung der Rente wegen veränderter Verhältnisse nicht als Zusatzklage, sondern nur als Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO erheben, wobei die Einschränkungen dieser Verfahrensart gelten (BGHZ 34, 110). - RG, 21.04.1931 - II 241/30
1. Wie ist zu verfahren, wenn der Kläger in einem Falle, wo der Klaganspruch nach …
Auszug aus BGH, 19.09.1967 - VI ZR 166/66
Beruht das Urteil auf der rechtsirrigen Annahme einer Bindungswirkung früherer Entscheidungen, so liegt ein inhaltlicher Mangel des angefochtenen Urteils vor (vgl. RGZ 132, 305). - RG, 04.10.1934 - VI 231/34
Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Gesichtspunkten ist eine …
Auszug aus BGH, 19.09.1967 - VI ZR 166/66
Das Leistungsbegehren für diese Zeit wurde als zur Zeit unbegründet erklärt (vgl. RGZ 145, 196, 199). - RG, 20.12.1939 - VI 89/39
Ist § 323 ZPO. anwendbar, wenn ein Rentenverlangen durch Urteil abgewiesen, die …
Auszug aus BGH, 19.09.1967 - VI ZR 166/66
Der Fall liegt daher auch anders als der vom Reichsgericht entschiedene Fall, in dem das erste Urteil zwar in den Gründen bejahte, daß der Beklagte schadensersatzpflichtig sei, den Anspruch aber trotzdem abwies, weil ein Schaden nicht erweislich sei (RGZ 162, 279).
- BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 63/83
Rechtskraft eines Abänderungsurteils
Auch für diesen Fall ist anerkannt, daß der Kläger eine Leistungsklage erhebt, wenn er nach Klärung der Verhältnisse erneut eine Verurteilung erstrebt (vgl. BGH Urteil vom 19. September 1967 - VI ZR 166/66 - FamRZ 1967, 665, 667;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 43. Aufl. § 323 Anm. 2 A).
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