Rechtsprechung
| BGH, 09.06.1970 - VI ZR 166/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Erbringung des Beweises für eine unerlaubte Handlung - Voraussetzungen für das Vorliegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung - Strafbarkeit wegen Betruges durch die Fälschung der Bilanzen eines Unternehmens
Papierfundstellen
- FamRZ 1967, 665
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 16.05.1979 - IV ZR 57/78
Möglichkeit einer freien, von der bisherigen Höhe des Unterhalts unabhängigen …
Der Bundesgerichtshof hat die zur Entscheidung stehende Rechtsfrage in seiner bisherigen Rechtsprechung offen gelassen (vgl. FamRZ 1960, 60, 62; 1967, 665, 667). - BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 63/83
Rechtskraft eines Abänderungsurteils
Auch für diesen Fall ist anerkannt, daß der Kläger eine Leistungsklage erhebt, wenn er nach Klärung der Verhältnisse erneut eine Verurteilung erstrebt (vgl. BGH Urteil vom 19. September 1967 - VI ZR 166/66 - FamRZ 1967, 665, 667;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 43. Aufl. § 323 Anm. 2 A). - BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 638/80
Rechtswirkung eines Urteils über die Errichtung einer Unterhaltsrente
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- BGH, 03.02.1982 - IVb ZR 601/80
Erneute Klageerhebung nach rechtskräftiger Abweisung einer Unterhaltsklage - …
Inwieweit das Gericht bei der Entscheidung über den Klageantrag Bindungswirkungen aus früheren Verfahren und Urteilen zu beachten hatte, ist in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen, weil es dabei um die für das Verfahren in allen Instanzen maßgebende Grundlegung geht, auf der die Sachprüfung aufbaut und die der Parteidisposition entzogen ist (BGH, Urteil vom 1?. September 1967 - VI ZR 166/67 = FamRZ 1967, 665, 667; Senatsurteil vom 2. Dezember 1981 - IVb ZR 638/80, zur Veröffentlichung bestimmt). - OLG Köln, 23.03.1983 - 21 WF 198/82
Stufenklage; Abänderungsklage; Abänderungsklage in Form einer Stufenklage
- BGH, 30.06.1982 - IVb ZR 732/80
Abänderungsklage auf Aufhebung der Unterhaltsverpflichtungen eines Ehemannes …
Das ist in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen, weil es dabei um die für das Verfahren in allen Instanzen maßgebende Grundlegung geht, auf der die Sachprüfung aufbaut und die der Parteidisposition entzogen ist (vgl. BGH Urteil vom 19. September 1967 - VI ZR 82/66 - FamRZ 1967, 665, 667). - OLG Bremen, 06.04.1981 - 5 WF 33/81 Allerdings hat die Rechtsprechung und teilweise die Literatur anknüpfend an die Entscheidung des Reichsgerichts vom 20. Dezember 1939 (RGZ 162, 279, 281 f) in Haftpflichtfällen (vgl. BGH FamRZ 1961, 263; LM Nr. 4 zu § 323 ZPO;… Leipold in Stein/Jonas/Schumann, ZPO 19. Aufl. § 323 Anm. II 2 a;… Zöller, ZPO 12. Aufl. § 323 Anm. II 2) die Meinung vertreten (allerdings mit Einschränkungen, vgl. BGH FamRZ 1967, 665), daß § 323 ZPO dann anwendbar sei, wenn ein Rentenverlangen durch Urteil abgewiesen sei, die Haftpflicht des Beklagten als solche aber außer Streit oder ausdrücklich bejaht worden, und die Abweisung nur wegen des Fehlens eines Schadens ausgesprochen worden sei.
- KG, 29.02.1980 - 17 UF 3824/79 Ebenso wenig überzeugend ist der Hinweis von Rosenberg/Schwab (…aaO) auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19. September 1967 (FamRZ 1967, 665 ff).
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