Rechtsprechung
| BGH, 21.12.1965 - VI ZR 167/64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtliche Beurteilung einer Verpflichtung zu einer Niederlassungssperrzeit in der Umgebung eines Konkurrenten - Maßstab für die Art der Inhaltsergänzung eines Vertrages auf Grund des Vorliegens einer ausfüllungsbedürftigen Vertragslücke - Rüge der einseitig erfolgten ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.12.1954 - II ZR 76/54
Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Unterlassungsanspruchs; Vereinbarung …
Auszug aus BGH, 21.12.1965 - VI ZR 167/64
Ein vertragliches Niederlassungsverbot für eine bestimmte Ortschaft wird allerdings, wie das Berufungsgericht mit Recht hervorhebt, stets nur in einer maßvollen zeitlichen Begrenzung als rechtlich vertretbar anerkannt werden können (vgl. BGHZ 16, 71 ff).Es ist ferner Aufgabe des Tatrichters, darüber zu entscheiden, auf welche Zeit eine Niederlassungsbeachränkung in Heiden unter Würdigung der Interessenlage der Parteien und der örtlichen Verhältnisse zu erstrecken ist (vgl. BGHZ 16, 71).
- BGH, 15.04.1969 - VI ZR 56/68
Zahlung rückständiger Miete - Abschluss eines Mietvertrages - Anspruch auf …
Es war also zu fragen, was die Parteien, wenn man von dem beiderseits anerkannten Vertragszweck und dem objektiven Sinn ihrer vertraglichen Beziehungen ausgeht, hinsichtlich des ungeregelten Punktes nach den Geboten von Treu und Glauben redlicherweise als Vergleichsinhalt ansehen müssen (…vgl. BGB RGRK 11. Aufl. § 157 Anm. 7, 8; BGHZ 9, 273, 278 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52] und das Urteil des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1965 - VI ZR 167/64 -). - BGH, 26.09.1972 - VI ZR 32/71
Anfechtung eines Dienstvertrages wegen arglistiger Täuschung - Kündigung eines …
War der Vertrag lückenhaft in diesem Sinne, so ist bei der ergänzenden Auslegung nach § 157 BGB zu fragen, was die Parteien, wenn man von dem beiderseits anerkannten Vertragszweck und dem objektiven Sinn ihrer vertraglichen Beziehung ausgeht, hinsichtlich der ungeregelten Punkte nach den Geboten von Treu und Glauben redlicherweise als Vertragsinhalt ansehen müssen (…vgl. BGB-RGRK 11. Aufl. § 157 Anm. 7, 8; BGHZ 9, 273 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52] [278] und Urteil des BGH vom 21. Dezember 1965 - VI ZR 167/64).
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