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Rechtsprechung
   BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,415
BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04 (https://dejure.org/2005,415)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2005 - VI ZR 192/04 (https://dejure.org/2005,415)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - VI ZR 192/04 (https://dejure.org/2005,415)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 249 Abs. 2 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 Fb; ; BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 Hb

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Begrenzung des Schadensersatzanspruches bei Abrechnung nach den fiktiven Reparaturkosten auf den Wiederbeschaffungswert

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung einer sog. 70 Prozent-Grenze des Wiederbeschaffungswertes im Fall der Veräußerung eines unfallbeschädigten Fahrzeugs ohne Reparatur; Wege der Naturalrestitution im Fall eines Schadens nach einem Verkehrsunfall; Behandlung des Restwertes eines verunfallten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Restwertveräußerung des verunfallten Fahrzeugs - fiktive Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Ersatz der fiktiven Reparaturkosten, wenn das Kfz unrerpariert weiterveräußert wird, § 249 Abs. 2 Satz BGB 1

  • ra.de
  • minderwert.de PDF

    Fiktive Reparatur, Restwert und Minderwertanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1
    Schadenshöhe bei Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Kosten der Ersatzbeschaffung begrenzen fiktive Reparaturkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallkosten - BGH kippt Anwendung der "70-Prozent-Grenze"

  • IWW (Kurzinformation)

    BGH kippt Anwendung der "70-Prozent-Grenze"

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftpflicht: Totalschaden - Das Ende der 70-Prozent-Grenze

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfallwagen verkauft - Auf den Schaden anrechnen?

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Keine blinde Erstattung fiktiver Kosten

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Keine blinde Erstattung fiktiver Kosten

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallkosten - Anwendung der "70-Prozent-Grenze"

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - 70 Prozent-Grenze

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Umfang des Schadensersatzes bei Veräußerung des unfallbeschädigten Kfz

Papierfundstellen

  • BGHZ 163, 180
  • NJW 2005, 2541
  • ZIP 2005, 2024 (Ls.)
  • MDR 2005, 1223
  • NZV 2005, 453
  • VersR 2005, 1257
  • JR 2006, 424
 
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Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Senatsurteile BGHZ 154, 395 und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04 - VersR 2005, 1108 und - VI ZR 172/04 - VersR 2005, 665, jeweils m.w.N.) stehen dem Geschädigten im allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines "gleichwertigen" Ersatzfahrzeugs.

    Deshalb hat der Senat in seinem Urteil vom 29. April 2003 - VI ZR 393/02 - aaO entschieden, daß der Geschädigte zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen kann, wenn er das Fahrzeug tatsächlich reparieren läßt und weiter benutzt.

    Dadurch wird verhindert, daß sich der Geschädigte an dem Schadensfall bereichert (vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 395, 398; vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - …und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04 - und - VI ZR 172/04 - jeweils aaO).

    In diesem Fall kann er zum Ausgleich des durch den Unfall verursachten Fahrzeugschadens die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen, wobei die Qualität der Reparatur jedenfalls solange keine Rolle spielt, als die geschätzten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen (vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 395, 398 und 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04 - und - VI ZR 172/04 - jeweils aaO).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …

    Auszug aus BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Senatsurteile BGHZ 154, 395 und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04 - VersR 2005, 1108 und - VI ZR 172/04 - VersR 2005, 665, jeweils m.w.N.) stehen dem Geschädigten im allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines "gleichwertigen" Ersatzfahrzeugs.

    Dies ergibt sich nicht nur aus den neueren Senatsurteilen vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - (VersR 2005, 381, 382), 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04 - und - VI ZR 172/04 - (…jeweils aaO) und vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04 - (zur Veröffentlichung bestimmt), sondern entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats.

    Dadurch wird verhindert, daß sich der Geschädigte an dem Schadensfall bereichert (vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 395, 398; vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04 - und - VI ZR 172/04 - jeweils aaO).

    In diesem Fall kann er zum Ausgleich des durch den Unfall verursachten Fahrzeugschadens die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen, wobei die Qualität der Reparatur jedenfalls solange keine Rolle spielt, als die geschätzten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen (vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 395, 398 und 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04 - und - VI ZR 172/04 - jeweils aaO).

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive …

    Auszug aus BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04
    Zwar ist der Geschädigte nach dem Senatsurteil BGHZ 66, 239, 244 nicht gehindert, auch dann nach den fiktiven Reparaturkosten abzurechnen, wenn er tatsächlich nicht repariert, sondern das Fahrzeug unrepariert veräußert.

    In einen solchen Fall ist sein Anspruch jedoch der Höhe nach durch die Kosten der Ersatzbeschaffung begrenzt (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 239, 247 und vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - VersR 1985, 593).

    Auch wenn es den Schädiger grundsätzlich nichts angeht, wie der Geschädigte mit dem unfallbeschädigten Kfz verfährt (BGHZ 66, 239, 246), ändert dies nichts daran, daß zunächst einmal nach sachgerechten Kriterien festzustellen ist, in welcher Höhe dem Geschädigten angesichts des ihm verbliebenen Restwerts seines Fahrzeugs durch den Unfall überhaupt ein Vermögensnachteil erwachsen ist (Senatsurteil vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457).

  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04

    Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen; …

    Auszug aus BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04
    Dies ergibt sich nicht nur aus den neueren Senatsurteilen vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - (VersR 2005, 381, 382), 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04 - und - VI ZR 172/04 - (…jeweils aaO) und vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04 - (zur Veröffentlichung bestimmt), sondern entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats.

    Dadurch wird verhindert, daß sich der Geschädigte an dem Schadensfall bereichert (vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 395, 398; vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - …und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04 - und - VI ZR 172/04 - jeweils aaO).

    Da sich der Kläger hierzu ausgeschwiegen hat, gilt die entsprechende Behauptung der Beklagten nach § 138 Abs. 3 und 4 ZPO als zugestanden (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381).

  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04

    Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04
    Dies ergibt sich nicht nur aus den neueren Senatsurteilen vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - (VersR 2005, 381, 382), 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04 - und - VI ZR 172/04 - (…jeweils aaO) und vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04 - (zur Veröffentlichung bestimmt), sondern entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats.
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04
    Der vorliegende Fall nötigt den Senat - entgegen der Auffassung der Revision - schließlich nicht zu Ausführungen zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen sich der Geschädigte auf ein ihm übermitteltes Angebot eines Restwertaufkäufers einlassen muß (vgl. hierzu Senatsurteil BGHZ 143, 189).
  • BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91

    Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten; …

    Auszug aus BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04
    Auch wenn es den Schädiger grundsätzlich nichts angeht, wie der Geschädigte mit dem unfallbeschädigten Kfz verfährt (BGHZ 66, 239, 246), ändert dies nichts daran, daß zunächst einmal nach sachgerechten Kriterien festzustellen ist, in welcher Höhe dem Geschädigten angesichts des ihm verbliebenen Restwerts seines Fahrzeugs durch den Unfall überhaupt ein Vermögensnachteil erwachsen ist (Senatsurteil vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …

    Auszug aus BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Senatsurteile BGHZ 154, 395 und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04 - VersR 2005, 1108 und - VI ZR 172/04 - VersR 2005, 665, jeweils m.w.N.) stehen dem Geschädigten im allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines "gleichwertigen" Ersatzfahrzeugs.
  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83

    Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04
    In einen solchen Fall ist sein Anspruch jedoch der Höhe nach durch die Kosten der Ersatzbeschaffung begrenzt (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 239, 247 und vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - VersR 1985, 593).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2004 - 1 U 12/04

    Zur Schadensberechnung nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04
    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung u.a. in NZV 2004, 584 veröffentlicht ist, meint, der Fahrzeugschaden des Klägers sei durch die Zahlungen des beklagten Haftpflichtversicherers in Höhe von insgesamt 13.890 EUR (10.165,86 EUR zuzüglich 3.724,14 EUR) ausgeglichen.
  • LG Osnabrück, 07.04.1993 - 1 S 177/92
  • AG Sigmaringen, 22.09.2000 - 1 C 618/00

    Unfallschadensregulierung - 70-Prozent-Grenze bei fiktiven Reparaturkosten

  • AG Nordhorn, 03.02.2000 - 3 C 1739/99

    Voraussetzungen für den Ersatz fiktiver Reparaturkosten; Möglichkeit des Ersatzes …

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Dann nämlich gibt er sein Integritätsinteresse auf und realisiert durch den Verkauf den Restwert seines Fahrzeugs mit der Folge, dass er sich diesen grundsätzlich anrechnen lassen muss (vgl. Senatsurteil vom 7. Juni 2005 - VI ZR 192/04 - VersR 1257, 1258 f.).

    Da er am Schadensfall nicht verdienen darf, ist in einem solchen Fall sein Anspruch der Höhe nach durch die Kosten der Ersatzbeschaffung begrenzt (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 239, 247; vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - VersR 1985, 593 und vom 7. Juni 2005 - VI ZR 192/04 - aaO).

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06

    Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des …

    Dadurch wird verhindert, dass sich der Geschädigte an dem Schadensfall bereichert (vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 395, 398; 163, 180, 184;… vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - aaO).

    Der erzielte Restwert steht dann bei der Schadensabrechnung fest und es liegt auf der Hand, in welcher Höhe der Schaden durch den erzielten Verkaufspreis ausgeglichen ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 163, 362, 367; 163, 180, 185, 187;… vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - aaO).

  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 363/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Umsatzsteuerersatz bei Ersatzbeschaffung trotz …

    Denn auch wenn er vollen Ersatz verlangen kann, soll der Geschädigte an dem Schadensfall nicht "verdienen" (vgl. Senatsurteile vom 29. April 2003 - VI ZR 393/02, BGHZ 154, 395, 397 f.; vom 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04, BGHZ 162, 161, 164 f.; vom 7. Juni 2005 - VI ZR 192/04, BGHZ 163, 180, 184;… vom 6. März 2007 - VI ZR 120/06, BGHZ 171, 287 Rn. 6;… vom 22. September 2009 - VI ZR 312/08, VersR 2009, 1554 Rn. 7).
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