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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.1964 - VI ZR 196/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1233
BGH, 08.12.1964 - VI ZR 196/63 (https://dejure.org/1964,1233)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1964 - VI ZR 196/63 (https://dejure.org/1964,1233)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1964 - VI ZR 196/63 (https://dejure.org/1964,1233)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1076
  • MDR 1965, 289
  • VersR 1965, 193
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.1960 - 4 StR 19/60

    Kraftfahrer - Verkehrsgerechtes Verhalten - Verkehrswidrigkeiten - Beobachten …

    Auszug aus BGH, 08.12.1964 - VI ZR 196/63
    Er ist nicht in federn Palle verpflichtet, auch während des Abbiegens den nachfolgenden Verkehr im Auge zu behalten {BGHSt 14, 201; 15, 178; BGH Urt. vom 20. Dezember I960 - VI ZR 34/60 - LL! § 17 StVO Nr. 5).

    so hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß die sich aus § 1 StVO ergebende Pflicht zu weiterer: Vorsichtsmaßnahmen unberührt bleibt, falls das gesetzlich vor geschriebene Verhalten im Einzelfall aus besonderen Gründen nicht ausreicht, wobei u.a. auf den Fall hingewiesen w iro, daß der abbiegende Kraftfahrer bei Beginn seines Vorhabens (oder spater) bemerkt, daß nicht ein einzelner Verkehrsteilnehmer, sondern eine größere Zahl Hintermänner ihm folgt (vgl. BGHSt 14, 201).

    Fahrtrichtungsanzeige und Verlangsamung der Fahrt sind ebenfalls für den weiteren Folgeverkehr nicht immer hin reichend erkennbar und eindeutig (vgl. BGHSt 14, 201 fl).

  • BGH, 20.12.1960 - VI ZR 34/60

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Radfahrers mit einem …

    Auszug aus BGH, 08.12.1964 - VI ZR 196/63
    Er ist nicht in federn Palle verpflichtet, auch während des Abbiegens den nachfolgenden Verkehr im Auge zu behalten {BGHSt 14, 201; 15, 178; BGH Urt. vom 20. Dezember I960 - VI ZR 34/60 - LL! § 17 StVO Nr. 5).
  • BGH, 19.06.1953 - 2 StR 203/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.12.1964 - VI ZR 196/63
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 19. Juni 1953 (2 StR 203/53 - VRS 5, 551) ausgesprochen, daß der Einbiegende nach ordnungsmäßiger Ankündigung und Vorbereitung seines Vorhabens damit rechnen darf, daß sich auch die übrigen Fahrzeuge auf die Verkehrslage eingestellt haben, wenn ihn bereits Kraftfahrzeuge rechts überholt haben.
  • BGH, 20.07.1966 - 4 StR 460/65
    In mehreren Entscheidungen (vergleiche Urteil vom 30. Januar 1961 - VI ZR 168/61, VRS 22, 260 und Urteil vom 8. Dezember 1964 - VI ZR 196/63, VRS 28, 162) hat er zum Ausdruck gebracht, daß der Linksabbieger den nachfolgenden Verkehr vor und während des Einbiegens von der Straßenmitte aus nur dann nicht nochmals zu beobachten brauche, wenn für schnellere Verkehrsteilnehmer eine einfache und unmißverständliche Verkehrslage gegeben sei, der Abbiegende also wegen der Gesamtsituation sicher sein dürfe, nachfolgende Verkehrsteilnehmer würden sich auf sein Abbiegen einrichten.
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