Rechtsprechung
| BGH, 19.09.1953 - VI ZR 204/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86
Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung …
Denn jedenfalls ist das angegangene unzuständige Gericht nicht zu außerordentlichen Maßnahmen verpflichtet, um den rechtzeitigen Eingang einer Rechtsmittelschrift oder - wie hier - eines Prozeßkostenhilfegesuchs bei dem zuständigen Gericht zu gewährleisten (…ebenso BSGE a.a.O. 261; BGH Beschluß vom 19. September 1953 - VI ZR 204/53 = LM ZPO § 233 Nr. 45 und Urteil vom 30. November 1953 - III ZR 226/52 = LM ZPO § 233 Nr. 42). - BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 86/84
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine beabsichtigte Revision vor dem BayObLG
Aus der Einlegungszuständigkeit für die Revision folgt auch, daß ein als Grundlage für eine Wiedereinsetzung angebrachter Prozeßkostenhilfe-Antrag zunächst beim Bayerischen Obersten Landesgericht gestellt werden muß (vgl. BGH, Beschluß vom 19. September 1953 - VI ZR 204/53, LM ZPO § 233 Nr. 45); es ist jedenfalls zunächst das Prozeßgericht im Sinn von §§ 117 Abs. 1, 127 Abs. 1 ZPO. - BGH, 22.09.1977 - VII ZR 144/77
Urteilsausfertigung - Richterunterschrift
Bis zum Beschluß dieses Gerichts, daß der Bundesgerichtshof zur Entscheidung zuständig sei, sind in zulassungsfreien Sachen (hier: § 547 ZPO) alle Prozeßhandlungen dem Bayerischen Obersten Landesgericht gegenüber vorzunehmen (BGH Beschluß vom 19. September 1953 - VI ZR 204/53 = LM ZPO § 233 Nr. 45;… Baumbach/Lauterbach, ZPO, 35. Aufl., Anm. 1 je zu § 7 und zu § 8 EGZPO;… Stein/Jonas, ZPO, 19. Aufl., § 8 EGZPO, Anm. I).
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