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| BGH, 03.11.1954 - VI ZR 205/53 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.07.1954 - VI ZR 64/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.11.1954 - VI ZR 205/53
Da der Umfang und die Schwere des Verschuldens der Beteiligten einen bei der Abwägung zu berücksichtigenden gewichtigen Umstand darstellt (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 14. Juli 1954 - VI ZR 64/54), sind somit diese Erwägungen des Berufungsgerichts entgegen der Ansicht der Revision aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
- BGH, 15.12.1954 - VI ZR 229/53
Rechtsmittel
Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist aber auch das Verschulden für die Abwägung bedeutsam (Urteil vom 14. Juli 1954 - VI ZR 64/54 - und Urteil vom 3. November 1954 - VI ZR 205/53 - vgl. auch Geigel, Haftpflichtprozeß 1954 S. 108; Müller Strassenverkehrsrecht § 17 StVG C I c).
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