Rechtsprechung
| BGH, 17.12.1968 - VI ZR 210/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO §
Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.06.1968 - II ZR 101/66
Auszug aus BGH, 17.12.1968 - VI ZR 210/67
Die Frage, ob sämtliche Einzelposten, aus denen sich der Klageanspruch zu 1) zusammensetzt, zu Recht bestehen, konnte ohne alsbaldige Prüfung dem Betragsverfahren überlassen werden (BGH Urteil vom 10. Juni 1968 - II ZR 101/66, NJW 1968, 1968).
- BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70
Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens
Es ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB keine physische Einwirkung auf den Körper des Verletzten voraussetzt, vielmehr auch psychisch vermittelt werden kann (RGZ 133, 270; 157, 11; BGH Urteil vom 17. Dezember 1968 - VI ZR 210/67 = VersR 1969, 373 - insoweit nicht abgedruckt - OLG Freiburg, JZ 1953, 704). - BGH, 23.11.1971 - VI ZR 105/70
Pflichten des Fußgängers bei Herannahen von Fahrzeugen zur Nachtzeit
Auch für einen geblendeten Kraftfahrer gilt das Gebot, daß er nur so weit weiterfahren darf, wie er die Strecke vor der Blendung hatte übersehen können; davon hängt es ab, ob er seine Geschwindigkeit sofort stark herab setzen und notfalls anhalten muß; keinesfalls darf er blindlings in einen nicht einsehbaren und auch vorher nicht eingesehenen Raum weiterfahren (BGH Urt. v. 17. Dezember 1968 - VI ZR 210/67 - VersR 1969, 373).
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