Rechtsprechung
| BGH, 10.12.2024 - VI ZR 22/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 565 ZPO, § 516 Abs. 3 ZPO, § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG, § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 48 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 GKG, § 3 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 32 Abs. 2 S. 1; GKG § 68 Abs. 1 S. 1
Zurückweisung der Gegenvorstellung; Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung und Auskunft wegen einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO ) im Zusammenhang mit einem Scraping-Vorfall - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Streitwertbemessung bei DSGVO-Unterlassungsklagen
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.11.2024 - VI ZR 10/24
Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk …
Auszug aus BGH, 10.12.2024 - VI ZR 22/24
Rn. 1 Der Kläger hat mit seiner Revision Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung und Auskunft wegen einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Beklagte im Zusammenhang mit einem Scraping-Vorfall (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 18. November 2024 - VI ZR 10/24, juris) geltend gemacht.Der Senat hat hierzu in einem weiteren Parallelverfahren näher ausgeführt, dass er auch eine Bemessung in der Größenordnung von 100 EUR für den bloßen Kontrollverlust von Rechts wegen nicht beanstanden würde (Urteil vom 18. November 2024 - VI ZR 10/24, juris Rn. 100).
- OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23
Facebook-Scraping
Auszug aus BGH, 10.12.2024 - VI ZR 22/24
Für generalpräventive Erwägungen ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs ebenso wenig Raum (BGH…, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 1/15, NJW 2017, 814 Rn. 42 mwN) wie für eine Orientierung an einem etwaigen (Gesamt-)Schaden unter Einbeziehung anderer Betroffener (vgl. Senat…, Beschluss vom 30. November 2004 - VI ZR 65/04, juris Rn. 2; OLG Hamm, Urteil vom 15. August 2023 - 7 U 19/23, juris Rn. 277; OLG Frankfurt/M., K&R 2024, 673).Rn. 14 Nach diesen Grundsätzen ist die erfolgte Festsetzung des Wertes der Unterlassungsanträge auf insgesamt 1.500 EUR (2 x 750 EUR) sachgerecht (vgl. zu Parallelfällen auch OLG Hamm, Urteil vom 15. August 2023 - 7 U 19/23, juris Rn. 279 ff.; OLG Frankfurt/M., K&R 2024, 673: jeweils insgesamt 1.000 EUR).
- BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15
Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen
Auszug aus BGH, 10.12.2024 - VI ZR 22/24
Allerdings kann auch anderen, von der bereits erfolgten Verletzungshandlung unabhängigen Faktoren - etwa dem Grad der Wahrscheinlichkeit künftiger Zuwiderhandlungen - Rechnung zu tragen sein (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 1/15, NJW 2017, 814 Rn. 33 ff. mwN).Für generalpräventive Erwägungen ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs ebenso wenig Raum (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 1/15, NJW 2017, 814 Rn. 42 mwN) wie für eine Orientierung an einem etwaigen (Gesamt-)Schaden unter Einbeziehung anderer Betroffener (vgl. Senat…, Beschluss vom 30. November 2004 - VI ZR 65/04, juris Rn. 2; OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - 7 U 19/23, juris Rn. 277; OLG Frankfurt/M., K&R 2024, 673).
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 65/04
Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung
Auszug aus BGH, 10.12.2024 - VI ZR 22/24
Für generalpräventive Erwägungen ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs ebenso wenig Raum (BGH…, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 1/15, NJW 2017, 814 Rn. 42 mwN) wie für eine Orientierung an einem etwaigen (Gesamt-)Schaden unter Einbeziehung anderer Betroffener (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 2004 - VI ZR 65/04, juris Rn. 2; OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - 7 U 19/23, juris Rn. 277; OLG Frankfurt/M., K&R 2024, 673). - BGH, 26.11.2020 - III ZR 124/20
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert bei Streit über die Sperrung eines …
Auszug aus BGH, 10.12.2024 - VI ZR 22/24
Schließlich darf das Gesamtgefüge der Bewertung nichtvermögensrechtlicher Streitgegenstände nicht aus den Augen verloren werden (BGH, Beschluss vom 26. November 2020 - III ZR 124/20, K&R 2021, 127 Rn. 11). - BGH, 16.08.2017 - XII ZR 81/16
Bemessung des Gebührenstreitwerts: Antrag auf Feststellung der Wirksamkeit des …
Auszug aus BGH, 10.12.2024 - VI ZR 22/24
Rn. 10 1. Die gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG aus eigenem Recht des Prozessbevollmächtigten des Klägers eingelegte Gegenvorstellung ist in entsprechender Anwendung von § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthaft (vgl. Senat…, Beschluss vom 16. Januar 2023 - VI ZR 68/21, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 16. August 2017 - XII ZR 81/16, juris Rn. 1;… vom 16. April 2014 - XI ZR 38/13, juris Rn. 1) und auch im Übrigen zulässig. - BGH, 16.04.2014 - XI ZR 38/13
Streitwert eines Rechtsstreits über die Prozessbeendigung durch einen Vergleich
Auszug aus BGH, 10.12.2024 - VI ZR 22/24
Rn. 10 1. Die gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG aus eigenem Recht des Prozessbevollmächtigten des Klägers eingelegte Gegenvorstellung ist in entsprechender Anwendung von § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthaft (vgl. Senat…, Beschluss vom 16. Januar 2023 - VI ZR 68/21, juris Rn. 3;… BGH, Beschlüsse vom 16. August 2017 - XII ZR 81/16, juris Rn. 1; vom 16. April 2014 - XI ZR 38/13, juris Rn. 1) und auch im Übrigen zulässig. - BGH, 16.01.2023 - VI ZR 68/21
Festsetzung des Streitwerts auf den in § 39 Abs. 2 GKG normierten Höchstwert
Auszug aus BGH, 10.12.2024 - VI ZR 22/24
Rn. 10 1. Die gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG aus eigenem Recht des Prozessbevollmächtigten des Klägers eingelegte Gegenvorstellung ist in entsprechender Anwendung von § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Januar 2023 - VI ZR 68/21, juris Rn. 3;… BGH, Beschlüsse vom 16. August 2017 - XII ZR 81/16, juris Rn. 1;… vom 16. April 2014 - XI ZR 38/13, juris Rn. 1) und auch im Übrigen zulässig.
- OLG München, 06.06.2025 - 36 U 1891/24
Datenschutzgrundverordnung, Streitwertfestsetzung, Materielle Rechtskraft, …
Vorliegend ist der Feststellungsantrag bezüglich etwaiger künftiger materieller Schadenersatzansprüche angesichts der Tatsache, dass der Datenschutzvorfall aus dem Jahre 2019 bereits längere Zeit zurück liegt, ohne dass bislang ein bezifferbarer materieller Schaden entstanden wäre, das Realisierungsrisiko also eher niedrig zu bewerten ist, und angesichts der absehbaren Schwierigkeiten beim Nachweis der Ursächlichkeit künftiger Schäden, mit einem Wert von 500, 00 EUR hinreichend berücksichtigt (so auch in den sog. Scraping-Fällen: BGH, Beschluss vom 10.12.2024 - VI ZR 22/24; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 18.07.2023 - 6 W 40/23 - ZD 2023, 744, Rn. 11; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 05.07.2023 - 10 W 5/23 - ZD 2023, 7046, Rn. 8; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 03.01.2023 - 4 AR 4/22 - Rn. 23, juris).Maßgeblich bei einem Unterlassungsantrag nach - wie im Streitfall geltend gemacht - bereits erfolgter Verletzungshandlung ist das Interesse des Anspruchstellers an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße, welches maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für den Inhaber des verletzten Rechts bestimmt wird (BGH Beschluss vom 10.12.2024 - VI ZR 22/24, BeckRS 2024, 43241 Rn. 13).
Vor diesem Hintergrund hält es der Senat für angemessen, die mit dem Klageantrag Ziff. 3a und 3b gestellten Unterlassungsanträge mit einem Streitwert von jeweils 1.000 Euro, zusammen also einem Wert von 2.000 EUR, in Ansatz zu bringen (so hat der BGH, in den sog. ScrapingFällen für zwei ähnlich gelagerte Unterlassungsanträge gebilligt jeweils einen Wert von 750 EUR, zusammen also 1.500 EUR anzunehmen: BGH Beschluss vom 10.12.2024 - VI ZR 22/24, BeckRS 2024, 43241 Rn. 13).
- LG Ellwangen/Jagst, 05.12.2025 - 6 O 80/25
Nutzung von Tracking-Tools - Ansprüche auf Auskunft, Löschung, Unterlassung und …
Generell gilt bei nichtvermögensrechtlichen Ansprüchen insoweit, dass das Gesamtgefüge der Bewertung nichtvermögensrechtlicher Streitgegenstände nicht aus den Augen verloren werden darf (vgl. neben den Vorgenannten auch BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2024 - VI ZR 22/24, Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2024 - VI ZR 7/24, Rn. 14, jew. zit. nach juris). - BGH, 24.03.2026 - VI ZB 61/24
Der abgewiesene Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung - und die …
Rn. 14 Danach ist die Bemessung des Interesses des Beklagten an der Verurteilung der Klägerin zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zur Vollständigkeit und Richtigkeit der bereits erteilten Auskunft - und damit seiner Beschwer - mit 500 EUR nicht zu beanstanden (…vgl. auch Senat, Beschlüsse vom 10. Dezember 2024 - VI ZR 7/24, NJW-RR 2025, 382 Rn. 7, 13; vom 10. Dezember 2024 - VI ZR 22/24, juris Rn. 6, 12 [jeweils zur Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Auskunft wegen einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung mit 500 EUR]).
- OLG Frankfurt, 09.05.2025 - 6 U 53/24
Scraping bei Facebook - Pseudonym als Benutzername
Der Streitwert wird entsprechend den vom Bundesgerichtshof für die sog. Scraping-Verfahren aufgestellten Grundsätzen für die Berufungsinstanz auf 3.500 Euro festgesetzt, von denen 1.000 Euro auf den Zahlungsantrag, insgesamt 1.500 Euro auf die Unterlassungsanträge und jeweils 500 Euro auf die Anträge auf Auskunft und Schadensfeststellung entfallen (…vgl. BGH, Beschl. v. 10.12.2024 - VI ZR 7/24, GRUR 2025, 269 Rn. 13 ff.; Beschl. v. 10.12.2024 - VI ZR 22/24, juris Rn. 12 ff.). - OLG Hamburg, 19.03.2026 - 15 W 32/25 Für generalpräventive Erwägungen ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs ebenso wenig Raum wie für eine Orientierung an einem etwaigen (Gesamt-)Schaden unter Einbeziehung anderer Betroffener (BGH, Beschluss vom 10.12.2024 - VI ZR 22/24, BeckRS 2024, 43241 Rn. 13).
- OLG Frankfurt, 02.05.2025 - 6 U 6/24
Scraping bei Facebook - Unvollständiger Name als Benutzername
Der Streitwert wird entsprechend den vom Bundesgerichtshof für die sog. Scraping-Verfahren aufgestellten Grundsätzen für die Berufungsinstanz auf 3.500 Euro festgesetzt, von denen 1.000 Euro auf den Zahlungsantrag, insgesamt 1.500 Euro auf die Unterlassungsanträge und jeweils 500 Euro auf die Anträge auf Auskunft und Schadensfeststellung entfallen (…vgl. BGH, Beschl. v. 10.12.2024 - VI ZR 7/24, GRUR 2025, 269 Rn. 13 ff.; Beschl. v. 10.12.2024 - VI ZR 22/24, juris Rn. 12 ff.). - OLG Frankfurt, 02.05.2025 - 6 U 14/24
Scraping bei Facebook
Der Streitwert wird entsprechend den vom Bundesgerichtshof für die sog. Scraping-Verfahren aufgestellten Grundsätzen - nach § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG abweichend von der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung vom 07.12.2023 (GA 479) auch für die erste Instanz - auf 3.500 Euro festgesetzt, von denen 1.000 Euro auf den Zahlungsantrag, insgesamt 1.500 Euro auf die Unterlassungsanträge und jeweils 500 Euro auf die Anträge auf Auskunft und Schadensfeststellung entfallen (…vgl. BGH, Beschl. v. 10.12.2024 - VI ZR 7/24, GRUR 2025, 269 Rn. 13 ff.; Beschl. v. 10.12.2024 - VI ZR 22/24, juris Rn. 12 ff.). - OLG Frankfurt, 06.03.2026 - 6 U 63/25
Immaterieller Schadenersatz nach § 82 Abs. 1 DSGVO für Datenscraping
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird entsprechend den vom Bundesgerichtshof für die sog. Scraping-Verfahren aufgestellten Grundsätzen (…vgl. BGH, Beschl. v. 10.12.2024 - VI ZR 7/24, GRUR 2025, 269 Rn. 13 ff.; Beschl. v. 10.12.2024 - VI ZR 22/24, juris Rn. 12 ff.) auf 2.030,12 Euro festgesetzt, von denen 200 Euro auf den Berufungsantrag zu 1 (…vgl. insofern z.B. Heinrich in Musielak/Voit, 22. Aufl. 2025, § 3 Rn. 39;… Loyal in Stein, ZPO, 23. Aufl. 2024, § 2 Rn. 103 f.), 500 Euro auf den Berufungsantrag zu 2, 750 Euro auf den Berufungsantrag zu 3 und 580, 12 Euro auf den Berufungsantrag zu 4 entfallen, der in dieser Höhe keine Neben-, sondern Hauptforderung ist. - OLG Frankfurt, 02.05.2025 - 6 U 11/24
Scraping bei Facebook - Betroffenheit des Inhabers eines gelöschten Nutzerkontos
Der Streitwert wird entsprechend den vom Bundesgerichtshof für die sog. Scraping-Verfahren aufgestellten Grundsätzen, nach § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG abweichend vom Streitwertbeschluss des Landgerichts vom 07.12.2023 (GA 565) auch für die erste Instanz, auf 3.500 Euro festgesetzt, von denen 1.000 Euro auf den Zahlungsantrag, insgesamt 1.500 Euro auf die Unterlassungsanträge und jeweils 500 Euro auf die Anträge auf Auskunft und Schadensfeststellung entfallen (…vgl. BGH, Beschl. v. 10.12.2024 - VI ZR 7/24, GRUR 2025, 269 Rn. 13 ff.; Beschl. v. 10.12.2024 - VI ZR 22/24, juris Rn. 12 ff.). - OLG Frankfurt, 02.05.2025 - 6 U 190/23
Scraping bei Facebook
Der Streitwert wird entsprechend den vom Bundesgerichtshof für die sog. Scraping-Verfahren aufgestellten Grundsätzen für die erste Instanz in teilweiser Abänderung des der Streitwertfestsetzung mit Beschluss vom 26.10.2023 (GA 517; vgl. § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG) auf 3.000 Euro festgesetzt, von denen 1.000 Euro auf den Zahlungsantrag, insgesamt 1.500 Euro auf die Unterlassungsanträge und 500 Euro auf den Auskunftsantrag entfallen (…vgl. BGH, Beschl. v. 10.12.2024 - VI ZR 7/24, GRUR 2025, 269 Rn. 13 ff.; Beschl. v. 10.12.2024 - VI ZR 22/24, juris Rn. 12 ff.).
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Rechtsprechung
| BGH - VI ZR 22/24 |
Kurzfassungen/Presse
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk Facebook, sog. Scraping
Sonstiges
- bundesgerichtshof.de (Terminmitteilung)
Aufhebung des Verhandlungstermins
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 03.03.2023 - 1 O 27/22
- OLG Stuttgart, 13.12.2023 - 4 U 51/23
- BGH, 08.10.2024 - VI ZR 22/24
- BGH, 10.12.2024 - VI ZR 22/24
- BGH - VI ZR 22/24 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
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Rechtsprechung
| BGH, 08.10.2024 - VI ZR 22/24 |
Verfahrensgang
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