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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.1993 - VI ZR 228/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,571
BGH, 06.07.1993 - VI ZR 228/92 (https://dejure.org/1993,571)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1993 - VI ZR 228/92 (https://dejure.org/1993,571)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1993 - VI ZR 228/92 (https://dejure.org/1993,571)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überspannung der hypothetischen Geschäftsentwicklung - Verdienstausfall selbständig Tätiger - Neu gegründetes Unternehmen

  • rabüro.de

    Zu den Anforderungen an die Darlegung des Gewinnausfalls des Inhabers eines neu gegründeten Unternehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 252; ZPO § 287
    Verdienstausfall eines Selbständigen bei neugegründetem Unternehmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Schadensersatzrecht; unfallbedingter Verdienstausfall eines Selbständigen

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2673
  • MDR 1994, 43
  • NZV 1993, 428
  • VersR 1993, 1284
  • BB 1993, 1830
  • DB 1993, 2230
 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.03.1992 - VI ZR 143/91

    Erwerbsschaden des Unternehmers bei unfallbedingtem Einsatz zusätzlicher …

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - VI ZR 228/92
    Der Senat hat in dem genannten Urteil sowie in mehreren anderen Entscheidungen (z.B. Senatsurteile vom 15. März 1988 - VI ZR 81/87 - VersR 1988, 837, 838; vom 16. Oktober 1990 - VI ZR 275/89 - VersR 1991, 179 und vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91 - VersR 1992, 973) dargelegt, daß auch im Rahmen der Schadensschätzung nach § 252 Satz 2 BGB, § 287 ZPO zwar eine abstrakte Berechnung des Erwerbsschadens nicht zulässig ist, sondern es der Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Schadensermittlung bedarf, hieran jedoch wegen der Schwierigkeit, welche die Darstellung der hypothetischen Entwicklung eines Geschäftsbetriebs bereitet, keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen.

    Wie der Senat im Urteil vom 31. März 1992 - aaO ausgeführt hat, kann die Vorlage einer Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung vielmehr nur dann genügen, wenn auf ihrer Grundlage - ggf. unter Heranziehung zusätzlicher Umstände - die künftige Geschäftsentwicklung mit der nach § 252 BGB, § 287 ZPO erforderlichen Wahrscheinlichkeit geschätzt werden kann.

  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - VI ZR 228/92
    6 Soweit die Revision allerdings grundsätzliche Bedenken gegen die Anforderungen erhebt, welche von der Rechtsprechung des erkennenden Senats - insbesondere in der in BGHZ 54, 45, 55 f. abgedruckten Entscheidung - an die Darlegung des Verdienstausfalls eines selbständig Tätigen gestellt werden, kann ihr nicht gefolgt werden.
  • BGH, 15.03.1988 - VI ZR 81/87

    Pflicht des Gerichs zur Beweiserhebung über bestrittene Ausgangstatsachen bzw. …

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - VI ZR 228/92
    Der Senat hat in dem genannten Urteil sowie in mehreren anderen Entscheidungen (z.B. Senatsurteile vom 15. März 1988 - VI ZR 81/87 - VersR 1988, 837, 838; vom 16. Oktober 1990 - VI ZR 275/89 - VersR 1991, 179 und vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91 - VersR 1992, 973) dargelegt, daß auch im Rahmen der Schadensschätzung nach § 252 Satz 2 BGB, § 287 ZPO zwar eine abstrakte Berechnung des Erwerbsschadens nicht zulässig ist, sondern es der Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Schadensermittlung bedarf, hieran jedoch wegen der Schwierigkeit, welche die Darstellung der hypothetischen Entwicklung eines Geschäftsbetriebs bereitet, keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen.
  • BGH, 16.10.1990 - VI ZR 275/89

    Beendigung der Hemmung der Verjährung durch Entscheidung des …

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - VI ZR 228/92
    Der Senat hat in dem genannten Urteil sowie in mehreren anderen Entscheidungen (z.B. Senatsurteile vom 15. März 1988 - VI ZR 81/87 - VersR 1988, 837, 838; vom 16. Oktober 1990 - VI ZR 275/89 - VersR 1991, 179 und vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91 - VersR 1992, 973) dargelegt, daß auch im Rahmen der Schadensschätzung nach § 252 Satz 2 BGB, § 287 ZPO zwar eine abstrakte Berechnung des Erwerbsschadens nicht zulässig ist, sondern es der Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Schadensermittlung bedarf, hieran jedoch wegen der Schwierigkeit, welche die Darstellung der hypothetischen Entwicklung eines Geschäftsbetriebs bereitet, keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen.
  • BGH, 31.01.1989 - VI ZR 10/88

    Ansprüche auf Ersatz von Verdienstausfall und Schmerzensgeld; Ausbleiben …

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - VI ZR 228/92
    War mithin nach dem Klägervortrag davon auszugehen, daß es Hans M. gelungen war, vor dem Schadensereignis eine berufliche Existenz aufzubauen und aufrecht zu erhalten, so begegnet es schon von daher durchgreifenden Bedenken, daß das Berufungsgericht jeglichen Verdienstausfall - selbst in Höhe eines Existenzminimums - infolge des Unfalls verneint hat (Senatsurteil vom 31. Januar 1989 - VI ZR 10/88 - NJW-RR 1989, 606).
  • BGH, 08.11.1966 - VI ZR 44/65

    Erwerbsschaden des mitarbeitenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft - …

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - VI ZR 228/92
    Die Revision will dies aus dem Senatsurteil vom 8. November 1966 - VI ZR 44/65 - VersR 1967, 83 - LM Nr. 1 a zu § 842 BGB folgern, weil dort wegen der Weigerung des Klägers, eine Bilanz vorzulegen, die Klage abgewiesen worden sei.
  • OLG München, 29.10.2010 - 10 U 3255/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Berechnung des Erwerbsschadens von …

    Rn. 6 a) Nach ständiger Rechtsprechung des 6. Zivilsenats des BGH bedarf es bei selbständig Tätigen zur Beantwortung der Frage, ob diese einen Verdienstausfallschaden erlitten haben, der Prüfung, wie sich das von ihnen betriebene Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte ( BGH , Urteile vom 31.03.1992 - VI ZR 143/91 = VersR 1992, 973; vom 06.07.1993 - VI ZR 228/92 = VersR 1993, 1284 [1285]; vom 10.12.1996 - VI ZR 268/95 = VersR 1997, 453 [454]; vom 03.03.1998 - VI ZR 385/96 = VersR 1998, 772 [773]; vom 06.02.2001 - VI ZR 339/99 = NJW 2001, 1640 [1641]).

    Es genügt, wenn der Kläger hinreichend Anhaltspunkte für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO liefert ( BGH NJW 1988, 3017; 1993, 2673; 1998, 1633 [1635]; 2005, 3348]; KG VersR 2006, 794).

  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

    Rn. 66 1. Im Hinblick auf die Schwierigkeiten, die bei der Darstellung der hypothetischen Entwicklung eines neuen Geschäftsmodells bestehen, dürfen insoweit keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - VI ZR 228/92, NJW 1993, 2673).
  • BGH, 19.09.2017 - VI ZR 530/16

    Bemessung des Erwerbsschadens eines selbständig tätigen Verkehrsunfallverletzten: …

    Rn. 16 An die schwierige Darlegung der hypothetischen Entwicklung des Geschäftsbetriebs eines Selbständigen dürfen aber keine zu strengen Maßstäbe angelegt werden (st. Rspr., Senatsurteile vom 6. Juli 1993 - VI ZR 228/92, NJW 1993, 2673 unter II;… vom 23. Februar 2010 - VI ZR 331/08, NJW 2010, 1532 Rn. 13 mwN; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2010 - XII ZR 128/09, GE 2010, 1741 unter 1 a).
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