Rechtsprechung
| BGH, 29.04.1953 - VI ZR 24/52 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersetzanspruch gegen die Reichsbahndirektion der westlichen Zone wegen Heilungskosten infolge eines Unfalls beim Besteigen einer Eisenbahn - Inhaber eines Eisenbahnbetriebs im Sinne des § 1 des Reichshaftpflichtgesetzes - Unfall bei Betrieb der Reichsbahn der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 9, 311
- NJW 1953, 1102
- DB 1953, 593
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- RG, 03.11.1910 - VI 432/09
Zum Begriffe des Eisenbahnbetriebsunternehmers
Auszug aus BGH, 29.04.1953 - VI ZR 24/52
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 75, 7; 146, 341), von der abzuweichen kein Anlaß besteht, ist Betriebsunternehmer derjenige, der die Bahn auf eigene Rechnung benutzt und die Verfügungsgewalt über den Bahnbetrieb hat.Für die Anwendung des Reichshaftpflichtgesetzes ist allein von Bedeutung, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Betrieb im Ganzen, d.h. über die gesamten Bahnanlagen und den technischen Betrieb hat (RGZ 66, 376; 75, 7; 96, 209; 146, 34).
- RG, 14.10.1907 - VI 523/06
Zum Begriff des Eisenbahnbetriebsunternehmers
Auszug aus BGH, 29.04.1953 - VI ZR 24/52
Für die Anwendung des Reichshaftpflichtgesetzes ist allein von Bedeutung, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Betrieb im Ganzen, d.h. über die gesamten Bahnanlagen und den technischen Betrieb hat (RGZ 66, 376; 75, 7; 96, 209; 146, 34).
- BGH, 17.02.2004 - VI ZR 69/03
Haftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens für Schäden an einem Eisenbahnzug
a) Betriebsunternehmer nach § 1 Abs. 1 HPflG (wie zuvor schon nach § 1 Reichshaftpflichtgesetz und § 1 Sachschadenhaftpflichtgesetz) ist nach ständiger Rechtsprechung derjenige, der eine Bahn für eigene Rechnung betreibt und dem die Verfügung über den Betrieb zusteht (Senatsurteile BGHZ 9, 311, 312; vom 23. April 1985 - VI ZR 154/83 - VersR 1985, 764, 765; BGH, Urteil vom 8. März 1951 - III ZR 34/50 - VRS 3, 217, 218; Urteil vom 14. Februar 1963 - II ZR 19/61 - VersR 1963, 745, 747; RGZ 66, 376, 378; 146, 340, 341).Damit ist zwar grundsätzlich die Verfügung über den Bahnbetrieb als Ganzes gemeint, also über Beförderungsmittel und Infrastruktur (vgl. Senatsurteil BGHZ 9, 311, 313; BGH…, Urteil vom 8. März 1951 - III ZR 34/50 - aaO; RGZ 146, 340, 341 f.; OLG Düsseldorf, VRS 9, 432, 434).
Entscheidend ist, daß er gerade durch die Einwirkungsmöglichkeiten und - verpflichtungen hinsichtlich dieses Teils des Betriebes imstande ist, die hiervon ausgehenden Gefahren abzuwenden oder zu verringern (Senatsurteil BGHZ 9, 311, 313 f.; BGH…, Urteil vom 8. März 1951 - III ZR 34/50 - aaO; RGZ 66, 376, 378 f.; 146, 340, 341; OLG Düsseldorf, VRS 9, 432, 433).
- LG Oldenburg, 01.12.2023 - 2 O 2383/15
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund von Verletzungen durch …
Betriebsunternehmer im Sinne dieser Vorschrift ist derjenige, der die Bahn für eigene Rechnung benutzt und wem die Verfügung über den Betrieb zusteht, ohne Rücksicht darauf, ob die Bahnanlagen oder die Betriebsmittel im Eigentum des Betreffenden stehen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1953 - VI ZR 24/52, NJW 1953, 1102; BGH, Urteil vom 14. Februar 1963 - II ZR 19/61, VersR 1963, 745 (747); BGH…, Urteil vom 23. April 1985 - VI ZR 154/83, juris, Rn. 18; BGH…, Urteil vom 17. Februar 2004 - VI ZR 69/03, BGHZ 158, 130-142, zitiert nach juris, Rn. 12;… BeckOGK/M. Vogeler, 1.5.2023, HPflG § 1 Rn. 70;… Filthaut/Piontek/Kayser/Piontek, 10. Aufl. 2019, HPflG § 1 Rn. 32, 35). - BGH, 14.02.1963 - II ZR 19/61 Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof (BGHZ 9, 311, 312) angeschlossen hat, ist Betriebsunternehmer, wer die Bahn auf eigene Rechnung betreibt und die Verfügungsgewalt über den Bahnbetrieb hat.
- BGH, 30.07.1954 - VI ZR 32/53
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Revisionsgericht auf die Nachprüfung beschränkt, ob die Auslegung einen Rechtsfehler enthält, insbesondere gegen anerkannte Auslegungsgrundsätze verstößt, denkgesetzlich möglich ist oder wesentliches Auslegungsmaterial unberücksichtigt geblieben ist (BGHZ 9, 311 [314]). - LG Stade, 26.09.2022 - 2 O 111/18
Eisenbahninfrastrukturunternehmen; Eisenbahnunternehmen; Eisenbahnbetrieb; …
Entscheidend ist, dass die Betriebsunternehmerin gerade durch die Einwirkungsmöglichkeiten und -verpflichtungen hinsichtlich des betroffenen Teils des Betriebes imstande ist, die hiervon ausgehenden Gefahren abzuwenden oder zu verringern (BGH Urteil vom 29.4. 1953 - VI ZR 24/52, BGHZ 9, 311, 313f.). - LG Bielefeld, 14.02.2020 - 8 O 400/17 Betriebsunternehmer ist, wer eine Bahn für eigene Rechnung benutzt und über den Betrieb die Verfügung hat (BGH, NJW 1953, 1102; BGH NZV 2004, 245).
- BGH, 09.06.1954 - VI ZR 310/52
Eisenbahnunfall im Elsaß
Damit steht in Einklang, dass auch nach den Bestimmungen des Internationalen Privatrechts den Reisenden für erlittene Schäden nur diejenige Eisenbahnverwaltung haftet, in deren Gebiet die beförderte Person verletzt wird (Art. 28 § 1 des Internationalen Eisenbahn- Personen- und Gepäckverkehrsübereinkommen vom 23. Oktober 1924 - RGBl 1925 11, 483 i.d.F. vom 23. November 1933 - RGBl 11, 599 in Kraft getreten am 1. Oktober 1938 - RGBl 11, 101; vgl. auch BGHZ 9, 311 [316]). - BGH, 27.10.1954 - VI ZR 131/53
Rechtsmittel
Diese im wesentlichen auf tatrichterlichem Gebiet liegende Auslegung des Vertrages unterliegt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur nach der Richtung, ob sie denkgesetzlich möglich ist, ob die allgemeinen Auslegungsregeln beachtet sind und ob das Parteivorbringen vollständig gewürdigt ist (BGHZ 9, 311 [314]). - BGH, 23.12.1953 - VI ZR 329/52 Das Revisionsgericht ist auf die Nachprüfung beschränkt, ob die vorgenommene Auslegung gegen Denkgesetzes oder Sätze der Erfahrung verstösst oder ob allgemeine Auslegungsregeln verletzt worden sind (BGHZ 9, 311 [314, 315]).
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