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Rechtsprechung
   BGH, 26.09.1961 - VI ZR 258/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,3035
BGH, 26.09.1961 - VI ZR 258/60 (https://dejure.org/1961,3035)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1961 - VI ZR 258/60 (https://dejure.org/1961,3035)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1961 - VI ZR 258/60 (https://dejure.org/1961,3035)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55

    Finanzierung eines Abzahlungsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 26.09.1961 - VI ZR 258/60
    Hätte etwa ein Hausverwalter erkennbare Mängel nicht gemeldet oder die laufend erforderlichen technischen Kontrollen nicht veranlaßt, so mag der Grundsatz Bedeutung gewinnen, daß Freizeichnungsklauseln im Zweifel eng und zu Lasten desjenigen auszulegen sind, der die Benutzung eines die Freizeichnung enthaltenden Vertragsformulars veranlaßt hat (BGHZ 5, 111; 22, 90, 96) [BGH 29.10.1956 - II ZR 78/55].

    Es bedeutet keine unbillige Einschränkung der Rechte des Mieters, wenn die Schadenshaftung des Vermieters aus Fahrstuhlunfällen in der dargelegten Weise abgemildert wird (vgl. BGHZ 22, 90).

  • BGH, 24.11.1951 - II ZR 51/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.09.1961 - VI ZR 258/60
    Angesichts der lückenhaften Gründe des Berufungsurteils, das die für die Auslegung wesentlichen Gesichtspunkte nicht heranzieht, ist das Revisionsgericht nicht gehindert, die Vertragsurkunde in der geschehenen Weise selbst auszulegen (BGH II ZR 51/51 vom 24. November 1951 = LM § 133 (A) BGB Nr. 2).
  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51

    Sport-Toto. Vertragsbedingungen

    Auszug aus BGH, 26.09.1961 - VI ZR 258/60
    Hätte etwa ein Hausverwalter erkennbare Mängel nicht gemeldet oder die laufend erforderlichen technischen Kontrollen nicht veranlaßt, so mag der Grundsatz Bedeutung gewinnen, daß Freizeichnungsklauseln im Zweifel eng und zu Lasten desjenigen auszulegen sind, der die Benutzung eines die Freizeichnung enthaltenden Vertragsformulars veranlaßt hat (BGHZ 5, 111; 22, 90, 96) [BGH 29.10.1956 - II ZR 78/55].
  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 78/55
    Auszug aus BGH, 26.09.1961 - VI ZR 258/60
    Hätte etwa ein Hausverwalter erkennbare Mängel nicht gemeldet oder die laufend erforderlichen technischen Kontrollen nicht veranlaßt, so mag der Grundsatz Bedeutung gewinnen, daß Freizeichnungsklauseln im Zweifel eng und zu Lasten desjenigen auszulegen sind, der die Benutzung eines die Freizeichnung enthaltenden Vertragsformulars veranlaßt hat (BGHZ 5, 111; 22, 90, 96) [BGH 29.10.1956 - II ZR 78/55].
  • BGH, 28.01.1953 - II ZR 93/52
    Auszug aus BGH, 26.09.1961 - VI ZR 258/60
    Die Vertragsauslegung des Berufungsgerichts ist durch das Revisionsgericht zwar nicht aus dem Grunde frei nachprüfbar, weil es sich um eine sogenannte typische Vertragsbestimmung handelt, die formularmäßig festgelegt ist und für eine Menge bereits abgeschlossener oder künftig abzuschließender Verträge Geltung beansprucht; denn es ist nicht dargetan, daß der Wirkungsbereich des benutzten Mietvertragsformulars über das Gebiet des Kammergerichts hinausgeht (BGH II ZR 93/52 vom 28. Januar 1953 - LM § 549 ZPO Nr. 15).
  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 156/68

    Genehmigung der für die Erteilung von Devisengenehmigungen zuständigen Stelle - …

    Das Revisionsgericht kann die Auslegung des Tatrichters nur daraufhin prüfen, ob sie gegen Denkgesetze oder anerkannte Auslegungsregeln verstößt und ob wesentliches Auslegungsmaterial unbeachtet geblieben ist (u.a. Urteile des BGH vom 28. Januar 1953 - II ZR 53/52 - VersR 1953, 161 und vom 26. September 1961 - VI ZR 258/60 - VersR 1961, 1042).
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