Rechtsprechung
| BGH, 14.04.1954 - VI ZR 26/53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1954, 1033
- JR 1954, 338
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- RG, 18.12.1931 - II 161/31
Zur Frage der Verjährung wiederholter zum Schadensersatz verpflichtender …
Auszug aus BGH, 14.04.1954 - VI ZR 26/53
Das Reichsgericht hat daher bei der Auslegung des § 852 BGB, soweit es darauf ankam, den Beginn der Verjährung festzusetzen, stets betont, dass der rein strafrechtliche Begriff der fortgesetzten Handlung keine Rolle spielen dürfe, die zivilrechtliche Würdigung vielmehr an die einzelnen unerlaubten Handlungen anknüpfen müsse (RG JW 1912 S. 31; LZ 1919, 322; RGZ 134, 335 [338]). - RG, 22.12.1920 - IV 1480/20
Zum inneren Tatbestand der Hehlerei.
Auszug aus BGH, 14.04.1954 - VI ZR 26/53
Zwar kann dieser Vorsatz auf Grund einer zu Ungunsten des Täters sprechenden widerlegbaren Beweisregel schon festgestellt werden, wenn Umstände vorhanden waren, die dem Täter die Überzeugung von der strafbaren Herkunft der Sache aufdrängen mussten (RGSt 55, 204 [206]). - RG, 22.12.1921 - 760/21
1. Kann ein gewerbsmäßiges Jagdvergehen im Fortsetzungszusammenhang begangen …
Auszug aus BGH, 14.04.1954 - VI ZR 26/53
Es sei nur darauf hingewiesen, dass die Bejahung dieser Frage erheblichen Bedenken begegnet, auch wenn die Feststellungen des Berufungsurteils über den Vorsatz der Beklagten zugrunde gelegt werden (vgl. RGSt 48, 206 [208]; RGSt 56, 326 [328]; RG DR 1940, 636). - RG, 13.03.1914 - V 664/13
Wie ist es rechtlich zu beurteilen, wenn derjenige, der einen anderen zu einer …
Auszug aus BGH, 14.04.1954 - VI ZR 26/53
Es sei nur darauf hingewiesen, dass die Bejahung dieser Frage erheblichen Bedenken begegnet, auch wenn die Feststellungen des Berufungsurteils über den Vorsatz der Beklagten zugrunde gelegt werden (vgl. RGSt 48, 206 [208]; RGSt 56, 326 [328]; RG DR 1940, 636).
- OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 11 U 98/18
Kartellschadensersatzansprüche als Folge eines Informationsaustauschs auf …
Zivilschadensersatzrechtlich sind aber diese Teilverstöße in den Blick zu nehmen, da nur diese auf konkrete Vermögensnachteile fokussiert sind (vgl. BGH, Urt. v. 14.04.1954 - VI ZR 26/53 = NJW 1954, 1033). - BGH, 04.03.1977 - V ZR 236/75
Personenschäden oder Sachschäden durch wiederholte unerlaubte Lärmeinwirkungen …
Eine Übertragung auf das Zivilrecht kommt daher nicht allgemein, sondern allenfalls insoweit in Betracht, als dies im Hinblick auf eine Verwandtschaft der Regelungsprobleme als zulässig und geboten erscheint (vgl. BGHZ 33, 163, 167 [BGH 20.09.1960 - I ZR 77/59] - Vertragsstrafeversprechen; noch weiter einschränkend BGH Urt. v. 14. April 1954 - VI ZR 26/53 - NJW 1954, 1033).Mit der ganz herrschenden Meinung ist deshalb daran festzuhalten, daß im Falle fortgesetzter Immissionen mehrere (wiederholte) unerlaubte Handlungen vorliegen, die je eigene Schadensfolgen zeitigen und dadurch erst den Gesamtschaden bewirken; jede schädigende (Teil-)Handlung stellt eine verjährungsrechtlich selbständige neue Schädigung dar, die einen neuen Ersatzanspruch mit eigenem Lauf der Verjährungsfrist erzeugt (vgl. RGZ 80, 436, 438; 134, 335, 339/340; LZ 1919, 322/323; JW 1912, 31/32; WarnRspr. 1914, 269, 270; JV 1938, 3306/3308; vgl. auch BGH Urt. v. 14. April 1954 - VI ZR 26/53 - NJW 1954, 1033/1034;… aus dem Schrifttum BGB-RGRK 12. Aufl. § 906 Rdn. 62;… Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 906 Rdn. 51;… Büning, Die Verjährung der Ansprüche aus unerlaubter Handlung, 1964, S. 25, 26).
- BGH, 26.06.1972 - III ZR 16/70
Verjährung - Verjährung von Schadenersatzansprüchen - Fortdauernde Handlung - …
Anders für die nicht abgeschlossene Handlung: geht es nicht um die Portdauer schädigender Einwirkungen ein- und derselben Handlung, sondern um Wiederholungen der schädigenden Handlung selbst, die mit neuen Schädigungen verbunden sind, so läuft die Verjährungsfrist für jede Einzelhandlung besonders; der strafrechtliche Begriff der fortgesetzten Handlung kann für die Beurteilung der bürgerlich-rechtlichen Präge des Verjährungsbeginns nicht entscheidend sein (RGZ 134, 335, 338; BGH NJW 1954, 1033).Dieses Ergebnis entspricht Rechtsprechung und Schrifttum (RGZ 134, 335, 338; BGH NJW 1954, 1033; Senatsurteil vom 11. Juli 1963 - III ZR 55/62 = WM 1963, 1121, 1122; BGB RGRK (11.) Anm. 9;… Soergel/Siebert (10.) Rdn. 11; Palandt BGB (31.) Anm. 2 a; Erman BGB (4.) Anm. 2 c dd, Jeweils zu § 852 BGB).
- OLG München, 19.12.2003 - 21 U 5489/02
Schadensersatzansprüche stiller Gesellschafter bei unrichtigen Angaben im Rahmen …
Setzt sich ein im Sinne des Strafrechts fortgesetzter Betrug aus dem Abschluss mehrerer Einzelgeschäfte zusammen, so ist ein Helfer jedoch nur insoweit schadensersatzpflichtig, als seine unterstützende Tätigkeit die einzelnen Schädigungen gefördert hat (BGH NJW 1954, 1033 zur Beihilfe in einem Zeitpunkt, als die ersten Verkäufe bereits abgewickelt waren). - BGH, 10.07.1956 - VI ZR 87/55
Rechtsmittel
Landgericht und Berufungsgericht haben nicht verkannt, daß der Begriff der "fortgesetzten Handlung" rein strafrechtlicher Natur ist und daher für die Frage der bürgerlich rechtlichen Schadensersatzpflicht keine Rolle spielt (BGH NJW 1954, 1033).
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