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Rechtsprechung
   BGH, 14.06.1988 - VI ZR 279/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,716
BGH, 14.06.1988 - VI ZR 279/87 (https://dejure.org/1988,716)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1988 - VI ZR 279/87 (https://dejure.org/1988,716)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1988 - VI ZR 279/87 (https://dejure.org/1988,716)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Grund eines amputierten Arms - Berücksichtigung eines Mitverschuldens bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit durch Begehung eines Diebstahl am ehemaligen Arbeitsplatz - Berücksichtigung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 322
    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 105
  • MDR 1988, 1048
  • NZV 1989, 270 (Ls.)
  • VersR 1988, 1139
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 179/80

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

    Auszug aus BGH, 14.06.1988 - VI ZR 279/87
    Das hat der erkennende Senat zuletzt in seinem Urteil vom 15. Juni 1982 - VI ZR 179/80 - (VersR 1982, 877 m.w.N.) so entschieden.

    Etwas anderes kann entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts auch nicht aus der bereits angeführten Entscheidung des Reichsgerichts oder dem Senatsurteil vom 15. Juni 1982 a.a.O. entnommen werden.

  • RG, 09.04.1934 - VI 35/34

    1. Kann einem Beamten, der wegen eines Unfalls in den Ruhestand versetzt worden …

    Auszug aus BGH, 14.06.1988 - VI ZR 279/87
    Gegen ein solches Verständnis spricht schon die Bezugnahme auf die anderslautende Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 144, 220, 222 ff, darüber hinaus auch die Formulierung des vom Senat gebildeten Leitsatzes.

    Sie wird, soweit ersichtlich, auch sonst nirgends vertreten, und sie widerspricht der Rechtsprechung schon des Reichsgerichts (RGZ 144, 220).

  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 76/54

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Unterlassungsanspruchs; Vereinbarung …

    Auszug aus BGH, 14.06.1988 - VI ZR 279/87
    Da die Sache insoweit zur Endentscheidung reif ist - daß dem Kläger überhaupt ein Verdienstausfall entstanden ist, ist nicht streitig -, ist die Klage auf bezifferten Verdienstausfall nach §§ 565 Abs. 3 Nr. 1, 304 ZPO dem Grunde nach für gerechtfertigt zu erklären (vgl. BGHZ 16, 71, 82).
  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen …

    Auszug aus BGH, 14.06.1988 - VI ZR 279/87
    Vielmehr ist der Beklagte auch mit solchen Einwendungen und den diesen zugrundeliegenden Tatsachen ausgeschlossen, die damals bereits bestanden haben, aber nicht vorgetragen worden sind (BGHZ 98, 353, 359;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 322 RN 229 m.w.N. bei FN 251).
  • BGH, 23.01.1979 - VI ZR 199/77

    Entscheidung über Haftungsbeschränkungen im Rahmen einer Direktklage

    Auszug aus BGH, 14.06.1988 - VI ZR 279/87
    Zu Unrecht bezieht sich das Berufungsgericht auf eine beiläufige Bemerkung in den Entscheidungsgründen des Senatsurteils vom 23. Januar 1979 - VI ZR 199/77 - (VersR 1979, 272).
  • OLG Hamm, 28.05.2025 - 5 U 15/17

    Peruanischer Bauer Luciano scheitert mit Klimaklage gegen RWE

    Rn. 404 Der von der Beklagten erhobene Einwand der Mitverantwortlichkeit bzw. Mitverursachung gem. § 254 BGB analog - da nicht auf ein Verschulden im eigentlichen Sinne, sondern auf eine Mitverursachung abzustellen ist - ist bereits im Rahmen des Feststellungsantrages zu prüfen, sofern die dafür (vermeintlich) maßgebenden Tatsachen schon zur Zeit der letzten Tatsachenverhandlung vorgelegen haben (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.1988 - VI ZR 279/87, Rn. 10); dies ist hier der Fall.
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Im späteren Leistungsprozess stünde sonst dem Einwand eines bereits zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegenden Mitverschuldens gemäß § 322 Abs. 1 ZPO die Rechtskraftwirkung des Feststellungsurteils entgegen (vgl. zum Ganzen BGH…, Urteil vom 10.07.2003, IX ZR 5/00, Rn. 8 bei juris; Urteil vom 14.06.1988, VI ZR 279/87, Rn. 10 f. bei juris;… Urteil vom 25.11.1977, I ZR 30/76, Rn. 15 ff. bei juris;… Becker-Eberhard in MüKo ZPO, 5. Auflage 2016, § 256 Rn. 78 m.w.N.;… Greger in Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 256 Rn. 4b m.w.N.).
  • BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07

    Bemessung des Schadens bei der Vernichtung eines Datenbestandes auf der …

    Das Berufungsgericht ist allerdings mit Recht davon ausgegangen, dass durch die Rechtskraft des Feststellungsurteils zwischen den Parteien aus dem Vorprozess für den vorliegenden Rechtsstreit bindend feststeht, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger 70 % der entstandenen Schäden aus der Beschädigung des Rechners des Klägers (Software und Hardware), verursacht durch den Beklagten zu 2 am 22. März 1997, zu ersetzen und damit Einwendungen der Beklagten ausgeschlossen sind, die sich auf Tatsachen stützen, die schon zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorgelegen haben, soweit sie das Bestehen des festgestellten Anspruchs und damit die Haftung dem Grunde nach betreffen (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1988 - VI ZR 279/87 - VersR 1988, 1139 und vom 28. Juni 2005 - VI ZR 108/04 - VersR 2005, 1159, 1160) .
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