Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 01.04.1969 - VI ZR 287/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,3571
BGH, 01.04.1969 - VI ZR 287/67 (https://dejure.org/1969,3571)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1969 - VI ZR 287/67 (https://dejure.org/1969,3571)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1969 - VI ZR 287/67 (https://dejure.org/1969,3571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,3571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der besonderen Form der Beglaubigung einer Urteilsabschrift - Beginn der Frist für die Einlegung der Berufung durch eine bewirkte Zustellung - Geeignetheit der Dokumentation einer Willensäußerung des Zustellenden mit einer auf den folgenden Werktag lautenden ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.1968 - VII ZR 3/67

    Grundlagen der Berechnung der Berufungssumme - Unzulässigkeit einer Berufung …

    Auszug aus BGH, 01.04.1969 - VI ZR 287/67
    Wenn auch der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 12. Februar 1965 (BGHZ 43, 148 [BGH 12.02.1965 - IV ZR 231/63]) ausgesprochen habe, daß der Anwalt die Feststellung von Beginn und Ende geläufiger Rechtsmittelfristen gut ausgebildeten und überwachten Angestellten überlassen könne (anders der VII. Zivilsenat, der in einer Entscheidung vom 20. März 1967 - VII ZR 3/67 - VersR 1967, 507 die bisherige Linie der Rechtsprechung vertrete), so könne jedenfalls das hier geübte Verfahren nicht genügen, da nicht sichergestellt gewesen sei, daß die vom Personal vorgenommene Fristberechnung durch Vermerke in den Akten festgehalten wurde, damit dem Anwalt wenigstens bei späterer Vorlage der Akten eine Überprüfung möglich war; nur Vorfristen und nicht Beginn und Ende der Rechtsmittelfrist seien in den Akten vermerkt worden.

    Daß eine solche Anweisung bestand und zuverlässig beachtet wurde, hat der Kläger nicht, wie erforderlich, innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO behauptet und glaubhaft gemacht (vgl. BGH Beschluß vom 20. März 1967 - VII ZR 3/67 - VersR 1967, 507).

  • BGH, 12.02.1965 - IV ZR 231/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 01.04.1969 - VI ZR 287/67
    Wenn auch der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 12. Februar 1965 (BGHZ 43, 148 [BGH 12.02.1965 - IV ZR 231/63]) ausgesprochen habe, daß der Anwalt die Feststellung von Beginn und Ende geläufiger Rechtsmittelfristen gut ausgebildeten und überwachten Angestellten überlassen könne (anders der VII. Zivilsenat, der in einer Entscheidung vom 20. März 1967 - VII ZR 3/67 - VersR 1967, 507 die bisherige Linie der Rechtsprechung vertrete), so könne jedenfalls das hier geübte Verfahren nicht genügen, da nicht sichergestellt gewesen sei, daß die vom Personal vorgenommene Fristberechnung durch Vermerke in den Akten festgehalten wurde, damit dem Anwalt wenigstens bei späterer Vorlage der Akten eine Überprüfung möglich war; nur Vorfristen und nicht Beginn und Ende der Rechtsmittelfrist seien in den Akten vermerkt worden.
  • BGH, 14.03.1967 - III ZB 22/66

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 01.04.1969 - VI ZR 287/67
    Selbst wenn man unterstellt, daß sich Rechtsanwalt S. hinsichtlich der Feststellung des Fristbeginns und der Berechnung der Frist ohne jede eigene Beteiligung für den Regelfall auf sein Büropersonal hätte verlassen dürfen und daß es ihm nicht schon zum Verschulden gereichte, daß er sich das Zustellungsbekenntnis ohne die zugestellte Urkunde zur Unterschrift vorlegen ließ (so aber BGH LM ZPO § 233 Nr. 37 und Beschluß vom 14. März 1967 - III ZB 22/66 - VersR 1967, 683), wäre jedenfalls die eindeutige und strikte Anweisung an die betreffenden Hilfskräfte unerläßlich gewesen, entweder für die Vormerkung der Fristen das Datum des Empfangsbekenntnisses zu notieren oder aber die vom Zustellenden vorbereitete Zustellungsbescheinigung, wenn sie der Fristberechnung dienen sollte, hinsichtlich des Datums zu prüfen und zu berichtigen.
  • BGH, 11.06.1953 - IV ZB 37/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.04.1969 - VI ZR 287/67
    Es kann dahinstehen, ob der zustellende Anwalt sich ausbedingen darf, daß die Zustellung erst zu einem Zeitpunkt als bewirkt angenommen werden soll, der später liegt als die tatsächliche Entgegennahme der Urkunde durch den Zustellungsempfänger, denn jedenfalls ist die bloße Tatsache, daß eine am Sonnabend einkommende Zustellung von Anwalt zu Anwalt mit einer auf den folgenden Montag lautenden Zustellungsbescheinigung versehen ist, ohne weitere Anhaltspunkte nicht geeignet, eine derartige Willensrichtung des Zustellenden zu dokumentieren (vgl. BGH Beschluß vom 11. Juni 1953 - IV ZB 37/53 - LM ZPO § 233 Nr. 37).
  • BGH, 04.06.1974 - VI ZB 5/74

    Zustellung von Schriftstücken - Samstag - Erklärung nach außen - Späterer …

    Deshalb werden die an die Zustellung an knüpfenden Fristen schon mit dem Empfang des Schriftstücks als zugestellt in Lauf gesetzt, sofern nur in der Folgezeit ein ordnungsgemäßes Empfangsbekenntnis ausgestellt wird (vgl. BGHZ 30, 299, 301; 35, 236, 238 ff; BGH Beschlüsse vom 11. Juni 1953 - IV ZB 37/53 " LM ZPO § 233 Nr. 37; v. 14. Juni 1961 - IV ZR 56/61 LM ZPO § 212 a Nr. 4; vom 25. Juni 1964 - IV ZB 96/64 « LM ZPO § 212 a Nr. 6; Urteile vom 13. März 1969 - III ZR 178/67 â- LM ZPO § 212 a Nr. 7 m.w.Nachw. und vom 1. April 1969 - VI ZR 287/67).
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 54/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter …

    Inzwischen hat jedoch der erkennende Senat entschieden, daß auch im Bereich der Sondergesetze der Gefährdungshaftung, die einen auf § 845 gestützten Ersatzanspruch nicht gewähren, dann nach der neuen Rechtsauffassung vom Unterhalt (vgl. vor allem den Beschluß des Großen Senats BGHZ 50, 304 = LM § 845 Nr. 15 mit Anm. von Hauß) Ersatz zu leisten ist, wenn der Anspruch nicht unter dem Gesichtspunkte entgangener Dienste zu beurteilen ist, sondern unter dem der Beeinträchtigung des Unterhalts (BGHZ 51, 109 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 189/67] betr. § 10 Abs. 2 StVG und Urteil vom 15. April 1969 - VI ZR 287/67 - betr. § 3 Abs. 2 RHG).
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 60/67

    Anspruch auf Rückzahlung eines Flugpreises - Anwendbarkeit des Warschauer …

    Inzwischen hat jedoch der erkennende Senat entschieden, daß auch im Bereich der Sondergesetze der Gefährdungshaftung, die einen auf § 845 gestützter Ersatzanspruch nicht gewähren, dann nach der neuen Rechtsauffassung vom Unterhalt (vgl. vor allem den Beschluß des Großen Senats BGHZ 50, 304 = LM § 845 BGB Nr. 15 mit Anm. von Hauß) Ersatz zu leisten ist, wenn der Anspruch nicht unter dem Gesichtspunkte entgangener Dienste zu beurteilen ist, sondern unter dem der Beeinträchtigung des Unterhalts (BGHZ 51, 109 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 189/67] betr. § 10 Abs. 2 StVG und Urteil von 15. April 1969 - VI ZR 287/67 - betr. § 3 Abs. 2 RHG; vgl. auch Wussow WZ 1969, 96).
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 107/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter …

    Inzwischen hat jedoch der erkennende Senat entschieden, daß auch im Bereich der Sondergesetze der Gefährdungshaftung, die einen auf § 845 gestützten Ersatzanspruch nicht gewähren, dann nach der neuen Rechtsauffassung vom Unterhalt (vgl. vor allem den Beschluß des Großen Senats BGHZ 50, 304 = LM § 845 BGB Nr. 15 mit Anm. von Hauß) Ersatz zu leisten ist, wenn der Anspruch nicht unter dem Gesichtspunkte entgangener Dienste zu beurteilen ist, sondern unter dem der Beeinträchtigung des Unterhalts (BGHZ 51, 109 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 189/67] betr. § 10 Abs. 2 StVG und Urteil vom 15. April 1969 - VI ZR 287/67 - betr. § 3 Abs. 2 RHG).
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 51/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter …

    Inzwischen hat jedoch der erkennende Senat entschieden, daß auch im Bereich der Sondergesetze der Gefährdungshaftung, die einen auf § 845 gestützter Ersatzanspruch nicht gewähren, dann nach der neuen Rechtsauffassung vom Unterhalt (vgl. vor allem den Beschluß des Großen Senats BGHZ 50, 304 = LM § 845 BGB Nr. 15 mit Anm. von Hauß) Ersatz zu leisten ist, wenn der Anspruch nicht unter dem Gesichtspunkt entgangener Dienste zu beurteilen ist, sondern unter dem der Beeinträchtigung des Unterhalts (BGHZ 51, 109 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 189/67] betr. § 10 Abs. 2 StVG und Urteil vom 15. April 1969 - VI ZR 287/67 - betr. § 3 Abs. 2 RHG).
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 103/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter …

    Inzwischen hat jedoch der erkennende Senat entschieden, daß auch im Bereich der Sondergesetze der Gefährdungshaftung, die einen auf § 845 gestützten Ersatzanspruch nicht gewähren, dann nach der neuen Rechtsauffassung vom Unterhalt (vgl. vor allem den Beschluß des Großen Senats BGHZ 50, 304 = LM § 845 BGB Nr. 15 mit Anm. von Hauß) Ersatz zu leisten ist, wenn der Anspruch nicht unter dem Gesichtspunkte entgangener Dienste zu beurteilen ist, sondern unter dem der Beeinträchtigung des Unterhalts (BGHZ 51, 109 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 189/67] betr. § 10 Abs. 2 StVG und Urteil vom 15. April 1969 - VI ZR 287/67 - betr. § 3 Abs. 2 RHG; vgl. auch Wussow WI 1969, 96).
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 109/67

    Übergehender Ersatzanspruch der Hinterbliebenen nach Verunglücken eines …

    Inzwischen hat jedoch der erkennende Senat entschieden, daß auch im Bereich der Sondergesetze der Gefährdungshaftung, die einen auf § 845 gestützten Ersatzanspruch nicht gewähren, dann nach der neuen Rechtsauffassung vom Unterhalt (vgl. vor allem den Beschluß des Großen Senats BGHZ 50, 304 = LM § 845 BGB Nr. 15 mit Anm. von Hauß) Ersatz zu leisten ist, wenn der Anspruch nicht unter dem Gesichtspunkte entgangener Dienste zu beurteilen ist, sondern unter dem der Beeinträchtigung des Unterhalts (BGHZ 51, 109 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 189/67] betr. § 10 Abs. 2 StVG und Urteil vom 15. April 1969 - VI ZR 287/67 - betr. § 3 Abs. 2 RHG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht