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Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1962 - VI ZR 3/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,13760
BGH, 16.10.1962 - VI ZR 3/62 (https://dejure.org/1962,13760)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1962 - VI ZR 3/62 (https://dejure.org/1962,13760)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1962 - VI ZR 3/62 (https://dejure.org/1962,13760)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 1963, 87
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 28.01.1972 - V ZR 20/70

    Rechtsweg für die Geltenmachung eines Anspruchs auf Befestigung eines oberhalb …

    Die Durchführung eines solchen von einer Prozeßpartei gestellten Beweisantrags, der auf Feststellung einer konkreten Tatsachenbehauptung gerichtet ist, steht nach ständiger Rechtsprechung nicht im Ermessen des Gerichts; die Zurückweisung eines solchen Antrags unterliegt den allgemeinen Regeln über die Zurückweisung von Beweismitteln (…BGH Urt. v. 25. Mai 1961 - III ZR 121/60, VersR 1961, 801, 802; Urt. v. 10. Dezember 1962 - VI ZR 3/62, VersR 1963, 192, 193 rechts; RG HRR 1925, 1814; WarnRspr 1911 Nr. 296 = JW 1911, 370; RG Nachschlagewerk § 371 ZPO Nr. 4, 5, 7;… Rosenberg/Schwab, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 10. Aufl., § 121 III 1;… Stein/Jonas/Pohle/Schumann/Leipold, ZPO, 19. Aufl. § 371, I Wieczorek, ZPO, § 286 unter C III a;… Zöller, ZPO, 10. Aufl., § 371 Anm. 3;… Baumbach/Lauterbach, ZPO, 30. Aufl., § 371 Anm. 1).
  • BGH, 27.01.1970 - VI ZR 106/68

    Pflichten des Kraftfahrers beim Linksabbiegen

    Der Kläger hat behauptet und durch einen Antrag auf Augonscheimrelimhsie auch Beweis dafür angetroton, daß es sich bei der Lichtenauer Straße, in die der Beklagte einbiogen wollte, um einen unbedeutenden Nebenweg handele und daß die Einmündung dieses 7/eges in die Bundesstraße für Ortsfremde nur schwer zu erkennen sei" Diese Behauptung war erheblich, denn von einer unmißverständlichen Verkohrslagc, die ein nochmaliges Rückschauen überflüssig macht, könnte nicht gesprochen werden, wenn die Stelle des Einbiegens schlecht wahrzunehmen oder nur aus nächster Entfernung zu erkennen wäre (vgl. BGHSt 15" 178, 183 und das bereits angeführte Urteil dos BGH vom 20. Dezember I960 - VorsR 1961, 188; Senatsurteil vom 16. Oktober 1962 - VI ZR 3/62 - VorsR 1963, 87 und OLG Hamm in VRS 30, 127).
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