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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.1971 - VI ZR 30/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,4758
BGH, 08.06.1971 - VI ZR 30/70 (https://dejure.org/1971,4758)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1971 - VI ZR 30/70 (https://dejure.org/1971,4758)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1971 - VI ZR 30/70 (https://dejure.org/1971,4758)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 835
  • VersR 1971, 866
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.06.1965 - 1 RA 70/62

    Witwenansprüche - Wiederaufgelebte Witwenrente - Eingehung einer dritten Ehe - …

    Auszug aus BGH, 08.06.1971 - VI ZR 30/70
    Der Rechtsbeistand hätte deshalb in Rechnung stellen müssen, daß der Gesetzeswortlaut eine andere Auslegung gebot, wie sie später im Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juni 1965 - 11/1 RA 70/62 - BSG 23, 124, 127 = NJW 1965, 1982 [BSG 23.06.1965 - 11/1 RA 70/62] - vorgenommen worden ist.

    Wie sich aus BSG 23, 124, 126 ergibt, war auch im Verbandskommentar zur RVO (herausgegeben vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger) vor dieser Entscheidung vom 23. Juni 1965 eine mit der Auskunft des Rechtsbeistands gleichlautende Auffassung vertreten worden, die erst in der Nachlieferung von 1968 mit gewissen Bedenken aufgegeben worden ist (…a.a.O. § 1291 RVO, § 68 AVG Rdn. 3).

  • BGH, 15.12.1960 - VII ZR 141/59

    Berufspflichten des Rechtsbeistands

    Auszug aus BGH, 08.06.1971 - VI ZR 30/70
    Was die objektiven Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Rechtsbeistandes betrifft, so entnimmt das Berufungsgericht in seinem tragenden Ausgangspunkt dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. Dezember 1960 (BGHZ 34, 64 [BGH 15.12.1960 - VII ZR 141/59] = NJV 1961, 313) die Auffassung, die Haftung eines Rechtsbeistandes sei der eines Rechtsanwalts gleichzusetzen.
  • BSG, 25.10.1966 - 11 RA 166/66

    Auskünfte des Versicherungsträgers - Verwaltungsaktsqualität - Unrichtige …

    Auszug aus BGH, 08.06.1971 - VI ZR 30/70
    Abgesehen davon, daß die Auskunft einer Beratungs- und Auskunftsstelle eines Versicherungsträgers kein Verwaltungsakt ist und eine unrichtige Auskunft den Versicherungsträger nicht zu einer der Auskunft entsprechenden Regelung des Leistungsanspruchs verpflichtet (Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. Oktober 1966 - 11 RA 166/66 - BSG 25, 219, 220 (= NJW 1967, 77)), kann es einem gerade für Sozialversicherungsangelegenheiten zugelassenen Rechtsbeistand nicht angesonnen werden, einen Rechtssuchenden an eine Beratungs- und Auskunftsstelle der Sozialversicherungsträger zu verweisen, wenn er keine Zweifel an seiner Rechtsansicht zu haben braucht.
  • BGH, 20.02.1975 - VI ZR 129/73

    Schuldhafte Verletzung eines Anwaltsvertrages - Anspruch auf Schadensersatz - …

    Es kann einem Rechtsanwalt auch nur das als Verschulden zur Last gelegt werden, was damals für ihn erkennbar war ( Senatsurteil vom 8. Juni 1971 - VI ZR 30/70 = LM BGB § 611 Nr. 34 = VersR 1971, 866).
  • BGH, 10.07.1979 - VI ZR 164/77

    Rechtsbeistand - Gebühr - Übliche Vergütung

    Die Rechtsbeistände wurden durch das Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz, ergänzt durch Ausführungsverordnungen, als einzige Berufsgruppe neben den Rechtsanwälten zur Rechtsberatung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten zugelassen; daraus ergibt sich, was das Rechtsverhältnis zum Mandanten anlangt, eine weitgehende Angleichung ihrer Rechtsstellung an diejenige der Anwälte, die nur dort einer Einschränkung bedarf, wo sich der Unterschied in der Ausbildung und der Zulassungsvoraussetzung auswirkt (so z.B. Senatsurteil vom 8. Juni 1971 - VI ZR 30/70 = VersR 1971, 866).

    Schließlich beruht diese Unterscheidung darauf, daß der Rechtsbeistand häufig geringere Unkosten (Büro usw.) als ein Rechtsanwalt haben wird und vor allem darauf, daß er nicht der gleichen voll juristischen Berufsausbildung wie ein Rechtsanwalt als Voraussetzung seiner Zulassung bedarf, weshalb auch der Maßstab, der an seine Sorgfaltspflicht anzulegen ist, von geringeren Anforderungen bestimmt wird (Senatsurteil vom 8. Juni 1971 aaO).

  • BGH, 14.01.1975 - VI ZR 102/74

    Rechtsanwalt - Mögliche Schädigungen - Fachkundigkeit - Sorgfaltspflicht

    Zwar kann dem Beklagten nur das, was damals für ihn bei Anwendung der im Verkehr nach den Umständen des ihm anvertrauten Falles erforderlichen Sorgfalt (§ 276 BGB) erkennbar war, als Verschulden zur Last gelegt werden (Senatsurteil vom 8. Juni 1971 - VI ZR 30/70 = LM BGB § 611 Nr. 34 = VersR 1971, 866; vgl. auch Senatsurteile vom 18. Juni 1968 - VI ZR 160/66 = LM BGB § 611 Nr. 26 a - VersR 1968, 969 und vom 13. Juli 1971 - VI ZR 140/70 = LM BGB § 675 Nr. 46).
  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 73.80

    Rechtsbeistand - Überhöhte Gebührenberechnung - Amtsgerichtspräsident - …

    Daraus ergibt sich, was das Rechtsverhältnis zu ihren Mandanten anbelangt, eine weitgehende Angleichung ihrer Rechtsstellung an diejenige der Anwälte, die nur dort einer Einschränkung bedarf, wo sich der Unterschied in der Ausbildung und in den Zulassungsvoraussetzungen auswirkt (BGH, Urteil vom 8. Juni 1971 - VI ZR 30.70 -, VersR 1971, 866).
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