Rechtsprechung
| BGH, 14.05.1968 - VI ZR 31/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz nach Unfall wegen schuldhafter Pflichtverletzung durch Ausscheren auf die Gegenfahrbahn ohne vorheriges Anhalten oder Sich-Verschaffens eines Überblicks über den Gegenverkehr - Schuldhaftigkeit des Verhaltens durch mangelhafte Vorsorge hinsichtlich einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 1 § 8 § 9
Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem haltenden LKW unter Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn vorbeifahrenden Lastzugs mit einem entgegenkommenden Motorrad - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.05.1960 - VI ZR 91/59
Auszug aus BGH, 14.05.1968 - VI ZR 31/67
Es stellt keine Überspannung der gerade an den Fahrer eines Lastzuges zu stellenden Sorgfaltspflichten dar, wenn bei einer Verkehrssituation, wie sie hier gegeben war, von ihm verlangt wird, daß er seinen Beifahrer aussteigen läßt und als Beobachter und Warnposten aufstellt (vgl. BGHSt 3, 157, 159 [BGH 23.09.1952 - 2 StR 309/52]; Urteile des erkennenden Senats vom 27. Mai 1960 - VI ZR 91/59 - VersR 1960, 667 = LM Nr. 8 zu § 8 StVO, und vom 7. November 1961 - VI ZR 252/60 - VersR 1962, 156). - BGH, 07.11.1961 - VI ZR 252/60
Auszug aus BGH, 14.05.1968 - VI ZR 31/67
Es stellt keine Überspannung der gerade an den Fahrer eines Lastzuges zu stellenden Sorgfaltspflichten dar, wenn bei einer Verkehrssituation, wie sie hier gegeben war, von ihm verlangt wird, daß er seinen Beifahrer aussteigen läßt und als Beobachter und Warnposten aufstellt (vgl. BGHSt 3, 157, 159 [BGH 23.09.1952 - 2 StR 309/52]; Urteile des erkennenden Senats vom 27. Mai 1960 - VI ZR 91/59 - VersR 1960, 667 = LM Nr. 8 zu § 8 StVO, und vom 7. November 1961 - VI ZR 252/60 - VersR 1962, 156). - BGH, 23.09.1952 - 2 StR 309/52
Auszug aus BGH, 14.05.1968 - VI ZR 31/67
Es stellt keine Überspannung der gerade an den Fahrer eines Lastzuges zu stellenden Sorgfaltspflichten dar, wenn bei einer Verkehrssituation, wie sie hier gegeben war, von ihm verlangt wird, daß er seinen Beifahrer aussteigen läßt und als Beobachter und Warnposten aufstellt (vgl. BGHSt 3, 157, 159 [BGH 23.09.1952 - 2 StR 309/52]; Urteile des erkennenden Senats vom 27. Mai 1960 - VI ZR 91/59 - VersR 1960, 667 = LM Nr. 8 zu § 8 StVO, und vom 7. November 1961 - VI ZR 252/60 - VersR 1962, 156).
- BGH, 18.09.1984 - VI ZR 289/82
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten PKW mit einem aus …
Zwar hat die Rechtsprechung eine Pflicht des Kraftfahrers, bei schlechter Übersichtlichkeit Warnposten aufzustellen, hauptsächlich für das Ausfahren aus Grundstücken angenommen; in Ausnahmefällen besteht eine derartige Pflicht für den Fahrer insbesondere von langen oder schwerfälligen Lastzügen aber auch, wie hier, beim Einbiegen oder Kreuzen aus einer untergeordneten Straße an besonders unübersichtlichen Stellen, wenn anders die Gefahr eines Zusammenstoßes nicht ausreichend sicher vermieden werden kann (…BGH, Urteile vom 30. November 1964 - III ZR 231/64 - a.a.O. und vom 7. Oktober 1960 - 4 StR 338/60 - VRS 19, 434, 436 f; vgl. auch Senatsurteil vom 14. Mai 1968 - VI ZR 31/67 - VersR 1968, 847, 848 = lange dauerndes Versperren der Gegenfahrbahn bei Vorbeifahrt an einem abgestellten Fahrzeug in unübersichtlicher Kurve).
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