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| BGH, 11.01.1957 - VI ZR 313/55 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 843; ZPO § 287
Voraussetzungen einer Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.10.1976 - VI ZR 216/75
Rentenversicherung - Unfallrente - Unfallschaden - Regreß
Denn er wäre in dieser Zeit auch ohne den Unfall einem Erwerb nicht mehr nachgegangen ; anders als für die abstrakte Berechnungsweise in der Unfallversicherung, die für die von der Klägerin nach §§ 580, 581 KV0 erbrachte Rente maßgebend ist (…vgl. Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl. § 537 RVO Ana. 9; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung Bd. II S. 566 Y II), kommt es für die schadensrechtliche Beurteilung auf einen konkreten Schaden des Verletzten an, an dem es insoweit jedoch fehlt (BGHZ 10, 6, 10 ff; 38, 55, 58/59; Senatsurteile vom 11. Januar 1957 - VI ZR 313/55 - VersR 1957, 132; vom 12. Juli 1957 - VI ZR 190/56 VersR 1957, 574; vom 15. Januar 1963 - VI ZR 179/62 VersR 1963, 433, 434 u.a.). - BGH, 16.02.1968 - V ZR 192/64
Einwilligung in die Löschung einer Grundschuld - Unzulässigerklärung einer …
Die Beweislast spielt nur dann eine Rolle, wenn sich der Tatrichter außerstande sieht, zu streitigen Fragen bestimmte Feststellungen zu treffen (vgl. BGH Urteil vom 11. Januar 1957 - VI ZR 313/55, VersR 1957, 132, 133).
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