Rechtsprechung
| BGH, 16.04.1955 - VI ZR 320/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- VersR 1955, 345
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.02.1955 - VI ZR 225/53
Auszug aus BGH, 16.04.1955 - VI ZR 320/54
Die schädigende Tätigkeit steht mit der übertragenen Verrichtung in einem inneren Zusammenhang, auch wenn im einzelnen der Beklagte zu 2) seine Befugnisse eigenmächtig überschritten haben sollte (so der erkennende Senat in der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung VI ZR 14/54 vom 23. Februar 1955, auch in dem Urteil VI ZR 225/53 vom 2. Februar 1955). - BGH, 23.02.1955 - VI ZR 14/54
Auszug aus BGH, 16.04.1955 - VI ZR 320/54
Die schädigende Tätigkeit steht mit der übertragenen Verrichtung in einem inneren Zusammenhang, auch wenn im einzelnen der Beklagte zu 2) seine Befugnisse eigenmächtig überschritten haben sollte (so der erkennende Senat in der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung VI ZR 14/54 vom 23. Februar 1955, auch in dem Urteil VI ZR 225/53 vom 2. Februar 1955). - BGH, 07.04.1954 - VI ZR 86/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.04.1955 - VI ZR 320/54
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senates (vgl. VI ZR 86/53 vom 7. April 1954), die der früheren Rechtsprechung des Reichsgerichts entspricht, stellt eine derartige kurzfristige Unterbrechung der Fahrt keine Beendigung des Betriebes dar. - RG, 05.01.1931 - VI 455/30
Welche Anforderungen sind an den Führer eines Kraftwagens zu stellen, wenn er ein …
Auszug aus BGH, 16.04.1955 - VI ZR 320/54
Zur Aufhebung kann die Rüge nur dann führen, wenn sie in Beziehung zu einem bestimmten Prozessvorgang gesetzt ist, insbesondere die prozesswidrige Erledigung oder Übergehung von Beweisanträgen rügt oder Ungewissheit über das Parteivorbringen geltend gemacht wurde (RGZ 131, 119, 120).
- BGH, 20.09.1966 - VI ZR 258/64
Entlastung des Arbeitgebers für Fahrer ohne Fahrerlaubnis
Ist ein solcher innerer Zusammenhang gegeben, so handelt der Gehilfe grundsätzlich auch dann in Ausführung der Verrichtung, zu der er bestellt ist, wenn er im Einzelfall seine Befugnisse eigenmächtig oder irrtümlich überschritten hat (BGH a.a.O. sowie die Urteile vom 16. April 1955 - VI ZR 320/54 - VersR 1955, 345 und vom 21. Juni 1963 - VI ZR 250/62 - VersR 1963, 1076). - BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56
Betrieb eines Lastzuges beim Abstellen zum Zwecke der Nachtruhe
Der Schutzzweck des § 7 StVG macht es gerade angesichts der gewaltigen Steigerung des Kraftwagenverkehrs und seiner Gefahren erforderlich, den Begriff des "Betriebs eines Kraftfahrzeugs" weit zu fassen und nicht schon dann eine Betriebsruhe und damit eine Freistellung von der Gefährdungshaftung anzunehmen, wenn das Kraftfahrzeug mit abgestelltem Motor auf der Fahrbahn anhält (vgl. die Urteile des Senats vom 16. April 1955 VI ZR 320/54 = VersR 1955, 345; vom 21. September 1955 VI ZR 128/54 = LM Nr. 12 zu § 7 StVG = VersR 1955, 678; vom 27. April 1956 VI ZR 23/54 = VersR 1956, 420 [422]; vom 12. Oktober 1956 VI ZR 175/55 = VersR 1956, 765; vgl. ferner Böhmer VersR 1957, 155 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - BGH, 21.09.1955 - VI ZR 128/54
Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen zum Zwecke des Umladens abgestellten …
In diesem Sinne hat auch der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Urteil vom 16. April 1955 - VI ZR 320/54, abgedruckt in VersR 1955; 345). - BGH, 13.07.1956 - VI ZR 150/55
Rechtsmittel
Denn nur dann würde die durch die Bezugnahme angeblich verursachte Unklarheit in eine solche Beziehung zu den Urteilsgründen gesetzt sein, daß nicht zu erkennen wäre, wie das Berufungsgericht zu seiner Entscheidung gekommen und ob diese Entscheidung sachlichrechtlich, prozeßrechtlich und den Denkgesetzen entsprechend begründet ist (vgl. BGH VI ZR 320/54 vom 16. April 1955). - BGH, 24.01.1967 - VI ZR 284/64
Schadensersatz infolge eines übergreifenden Brandes auf eine Imbissstube - …
Ist ein solcher innerer Zusammenhang gegeben, so handelt der Gehilfe grundsätzlich auch dann in Ausführung der Verrichtung, zu der er bestellt ist, wenn er in einem Einzelfall seine Befugnisse eigenmächtig oder irrtümlich überschreitet (vgl. die oben genannten Urteile vom 23. Februar 1955 und vom 30. Oktober 1959 sowie die Urteile des BGH vom 16. April 1955 - VI ZR 320/54 - VersR 1955, 345 und vom 21. Juni 1963 - VI ZR 250/62 - VersR 1963, 1076).
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