Rechtsprechung
| BGH, 10.12.2013 - VI ZR 323/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung über den Einzelfall hinaus als Voraussetzung für die Zulassung der Revision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung über den Einzelfall hinaus als Voraussetzung für die Zulassung der Revision
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Frist zur Stellungnahme nicht verlängert: Gehörverstoß!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 05.10.2012 - 5 O 489/10
- OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - 14 U 28/13
- BGH, 10.12.2013 - VI ZR 323/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus BGH, 10.12.2013 - VI ZR 323/13
Es handelt sich allenfalls um eine fehlerhafte, den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung widersprechende Rechtsanwendung, wodurch eine Divergenz nicht begründet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 292 ff.).Dies ist zwar der Fall, wenn eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes in seiner Ausprägung als Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) oder eine Verletzung der Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers gegeben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 295; vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029 und V ZR 75/02, NJW 2002, 2957).
- BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus BGH, 10.12.2013 - VI ZR 323/13
Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221; vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180; vom 31. Oktober 2002 - V ZR 100/02, WM 2003, 259).Dies ist zwar der Fall, wenn eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes in seiner Ausprägung als Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) oder eine Verletzung der Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers gegeben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 295; vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029 und V ZR 75/02, NJW 2002, 2957).
- BGH, 04.06.2013 - VI ZR 288/12
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Erforderlichkeit des Nachweises der …
Auszug aus BGH, 10.12.2013 - VI ZR 323/13
Zwar rügt sie, das Berufungsgericht habe abweichend von der den Urteilen vom 4. Juni 2013 - VI ZR 288/12, VersR 2013, 1144; VI ZR 293/12 juris und VI ZR 292/12 juris zugrunde liegenden Rechtsauffassung fehlerhaft eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Klägers durch die Beklagte angenommen.
- BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75
Zwangsversteigerung I
Auszug aus BGH, 10.12.2013 - VI ZR 323/13
Die richterliche Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts ist erst willkürlich, wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 42, 64, 74; 67, 90, 94). - BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02
Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen …
Auszug aus BGH, 10.12.2013 - VI ZR 323/13
Dies ist zwar der Fall, wenn eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes in seiner Ausprägung als Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) oder eine Verletzung der Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers gegeben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 295; vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029 und V ZR 75/02, NJW 2002, 2957). - BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …
Auszug aus BGH, 10.12.2013 - VI ZR 323/13
Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221; vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180; vom 31. Oktober 2002 - V ZR 100/02, WM 2003, 259). - BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02
Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur …
Auszug aus BGH, 10.12.2013 - VI ZR 323/13
Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221; vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180; vom 31. Oktober 2002 - V ZR 100/02, WM 2003, 259). - BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot
Auszug aus BGH, 10.12.2013 - VI ZR 323/13
Die richterliche Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts ist erst willkürlich, wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 42, 64, 74; 67, 90, 94). - BGH, 04.06.2013 - VI ZR 293/12
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs von Anteilen an einer nicht …
Auszug aus BGH, 10.12.2013 - VI ZR 323/13
Zwar rügt sie, das Berufungsgericht habe abweichend von der den Urteilen vom 4. Juni 2013 - VI ZR 288/12, VersR 2013, 1144; VI ZR 293/12 juris und VI ZR 292/12 juris zugrunde liegenden Rechtsauffassung fehlerhaft eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Klägers durch die Beklagte angenommen. - BGH, 04.06.2013 - VI ZR 292/12
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs von Anteilen an einer nicht …
Auszug aus BGH, 10.12.2013 - VI ZR 323/13
Zwar rügt sie, das Berufungsgericht habe abweichend von der den Urteilen vom 4. Juni 2013 - VI ZR 288/12, VersR 2013, 1144; VI ZR 293/12 juris und VI ZR 292/12 juris zugrunde liegenden Rechtsauffassung fehlerhaft eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Klägers durch die Beklagte angenommen.
- BGH, 26.11.2020 - I ZB 11/20
Unzulässige Rechtsbeschwerde im schiedsgerichtlichen Verfahren: Zulässigkeit …
Außerhalb dieser Fälle der Divergenz kann dieser Zulässigkeitsgrund gegeben sein, wenn über den Einzelfall hinaus ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts besteht, wobei sich dies aus konkreten Anhaltspunkten ergeben muss wie etwa aus einer ständigen Fehlerpraxis, die eine Wiederholung des Rechtsfehlers durch das Gericht besorgen lässt, oder aus der ernsthaften Gefahr einer Nachahmung durch andere Gerichte aufgrund konkreter Anhaltspunkte (BGH…, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 294 [juris Rn. 13]; Beschluss vom 10. Dezember 2013 - VI ZR 323/13, juris, jeweils zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO).
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