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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,773
BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09 (https://dejure.org/2010,773)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2010 - VI ZR 33/09 (https://dejure.org/2010,773)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - VI ZR 33/09 (https://dejure.org/2010,773)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anscheinsbeweis bei Feststellung der Brandursache

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Deliktsrecht: Welche Anforderungen sind an einen Anscheinsbeweis zu stellen? (IBR 2010, 239)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1072
  • MDR 2010, 440
  • VersR 2010, 392
 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (22)

  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 343/95

    Beweiswürdigung bei dem Brand eines Heizgerätes

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09
    Im Wege des Anscheinsbeweises kann gegebenenfalls von einem bestimmten eingetretenen Erfolg auf die Ursache geschlossen werden (Senatsurteile vom 22. Mai 1979 - VI ZR 97/78 - VersR 1979, 822, 823; vom 3. Juli 1990 - VI ZR 239/89 - VersR 1991, 195; vom 5. November 1996 - VI ZR 343/95 - VersR 1997, 205, 206).

    Dieser Schluss setzt einen typischen Geschehensablauf voraus (Senatsurteil vom 5. November 1996 - VI ZR 343/95 - aaO, m.w.N.).

    Typizität bedeutet in diesem Zusammenhang allerdings nur, dass der Kausalverlauf so häufig vorkommen muss, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (Senatsurteil vom 5. November 1996 - VI ZR 343/95 - aaO; BGH…, Urteil vom 6. März 1991 - IV ZR 82/90 - aaO, S. 461 f.).

  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985 …

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09
    Rn. 8 a) Der Beweis des ersten Anscheins greift bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist (Senatsurteil BGHZ 163, 209, 212).

    Kommt der in Anspruch Genommene als Verursacher eines schädigenden Erfolgs in Betracht, ist von dem festgestellten Erfolg aus rückblickend auch zu fragen, welche Anhaltspunkte für das Vorhandensein etwaiger anderer möglicher Ursachen bestehen (vgl. BGHZ 11, 227, 230; Senatsurteile BGHZ 114, 284, 290; 163, 209, 212 f.).

  • BGH, 14.12.1953 - III ZR 183/52

    Krankheitsbild. Anscheinsbeweis

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09
    Dementsprechend hat der erkennende Senat entschieden, dass dann, wenn bei einem bestimmten Erfolg für eine Ursache feste Anhaltspunkte bestehen, die diese Ursache als möglich erscheinen lassen, während für andere in Frage kommende Ursachen solche Anhaltspunkte tatsächlicher Art völlig fehlen, der Beweis des ersten Anscheins für die erste Ursache spricht (vgl. BGHZ 11, 227, 230; Senatsurteil BGHZ 172, 1, 6).

    Kommt der in Anspruch Genommene als Verursacher eines schädigenden Erfolgs in Betracht, ist von dem festgestellten Erfolg aus rückblickend auch zu fragen, welche Anhaltspunkte für das Vorhandensein etwaiger anderer möglicher Ursachen bestehen (vgl. BGHZ 11, 227, 230; Senatsurteile BGHZ 114, 284, 290; 163, 209, 212 f.).

  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 154/15

    Afterlife - Sekundäre Darlegungslast eines Internetanschlussinhabers zur Nutzung …

    Im Wege des Anscheinsbeweises kann gegebenenfalls von einem bestimmten eingetretenen Erfolg auf die Ursache geschlossen werden (BGH, Urteil vom 22. Mai 1979 - VI ZR 97/78, VersR 1979, 822, 823; Urteil vom 5. November 1996 - VI ZR 343/95, VersR 1997, 205, 206; Urteil vom 19. Januar 2010 - VI ZR 33/09, NJW 2010, 1072 Rn. 8).

    Typizität bedeutet in diesem Zusammenhang allerdings nur, dass der Kausalverlauf so häufig vorkommen muss, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH, VersR 1997, 205, 206; BGH, NJW 2010, 1072 Rn. 8;… NJW-RR 2014, 1115 Rn. 9).

  • BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17

    Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines …

    Er beruht auf der Anwendung von Erfahrungssätzen, die typische Geschehensabläufe zum Gegenstand haben (BGH, Urteil vom 19. Januar 2010 - VI ZR 33/09, NJW 2010, 1072 Rn. 8 mwN).

    Der Anscheinsbeweis unterscheidet sich mithin von Feststellungen nach allgemeinen Beweisregeln gerade dadurch, dass der konkrete Geschehensablauf nicht festgestellt zu werden braucht, weil von einem typischen, durch die Lebenserfahrung bestätigten gleichförmigen Hergang ausgegangen werden kann, solange das Geschehen keine Umstände aufweist, die es ernsthaft als möglich erscheinen lassen, dass ein atypischer Geschehensablauf vorlag (BGH, NJW 2010, 1072 Rn. 11;… Urteil vom 4. Mai 2012 - V ZR 71/11, NJW 2012, 2263 Rn. 13).

    Als typisch kann ein Geschehensablauf nur angesehen werden, wenn er so häufig vorkommt, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2004 - XI ZR 210/03, BGHZ 160, 308, 313; BGH, NJW 2010, 1072 Rn. 8;… BGH, NJW 2012, 2263 Rn. 13, Ahrens, Der Beweis im Zivilprozess, Kapitel 16 Rn. 31;… Prütting in MünchKomm.ZPO, 5. Auflage § 286 Rn. 58).

  • BGH, 12.12.2023 - VI ZR 76/23

    Reichweite der Haftung eines Kfz-Halters bei einem Fahrzeugbrand

    Nach ständiger Rechtsprechung greift der Beweis des ersten Anscheins bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist, was grundsätzlich auch bei der Feststellung von Brandursachen in Betracht kommen kann (…Senatsurteile vom 1. Oktober 2013 - VI ZR 409/12, NJW-RR 2014, 270 Rn. 14; vom 19. Januar 2010 - VI ZR 33/09, NJW 2010, 1072 Rn. 8; jeweils mwN).
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