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Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1999 - VI ZR 339/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,21798
BGH, 30.03.1999 - VI ZR 339/98 (https://dejure.org/1999,21798)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1999 - VI ZR 339/98 (https://dejure.org/1999,21798)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1999 - VI ZR 339/98 (https://dejure.org/1999,21798)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Begriff der Schmähkritik

    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 1999 - VI ZR 339/98 - b) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 9. Oktober 1998 - 1 U 86/95 - c) das Schlussurteil des Landgerichts Flensburg vom 4. April 1995 - 2 0 41/93 - d) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 3. Februar 1995 - 1 U 116/93 - (Beschwerdeführer zu 4 und 5), e) das Teilurteil des Landgerichts Flensburg vom 1. Juni 1993 - 2 0 41/93 - (Beschwerdeführer zu 4 und 5) .

    Das Schlussurteil des Landgerichts Flensburg vom 4. April 1995 - 2 O 41/93 -, das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 9. Oktober 1998 - 1 U 86/95 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 1999 - VI ZR 339/98 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • OLG Schleswig, 23.04.2004 - 1 U 86/95
    Die Revision der Beklagten gegen das Senatsurteil ist vom Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 30. März 1999 - VI ZR 339/98 - nicht angenommen worden.

    Auf die Verfassungsbeschwerde der Beklagten hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 17. Dezember 2002 (1 BvR 755/99 und 1 BvR 756/99), auf dessen Einzelheiten Bezug genommen wird, festgestellt, dass das Schlussurteil des Landgerichts F. vom 4. April 1995 - 2 O 41/93 -, das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 9. Oktober 1998 - 1 U 86/95 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 1999 - VI ZR 339/98 - die Beklagten in ihrem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletze.

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