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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2001 - VI ZR 38/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5155
BGH, 06.11.2001 - VI ZR 38/01 (https://dejure.org/2001,5155)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2001 - VI ZR 38/01 (https://dejure.org/2001,5155)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2001 - VI ZR 38/01 (https://dejure.org/2001,5155)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 192
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81

    Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - VI ZR 38/01
    Ist ein Schwangerschaftsabbruch, der gerechtfertigt gewesen wäre, aufgrund eines ärztlichen Fehlers unterblieben, besteht kein Ersatzanspruch des Kindes gegen den Arzt (Senatsurteil BGHZ 86, 240, 250 ff.).
  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 6/99 R

    Familienversicherung - Familienangehöriger - Eigenständigkeit - Stammversicherter …

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - VI ZR 38/01
    Da die Leistungspflicht in der Familienversicherung gem. § 10 SGB V nicht gegenüber den Eltern, sondern allein gegenüber dem Kind besteht (BSG, Urteil vom 16. Juni 1999 - B 1 KR 6/99 R - SozR 3-2500 § 10 Nr. 16), hat der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung insoweit keinen Regreßanspruch gegen den Arzt.
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 273/03

    Überleitung eines Schadensersatzanspruchs der Mutter gegen den Arzt wegen des …

    Dem Anspruchsübergang stehe entgegen der Auffassung der Beklagten nicht das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 12. Dezember 2000 (VersR 2001, 341; rechtskräftig nach Nichtannahme der Revision durch Beschluß des erkennenden Senats vom 6. November 2001 - VI ZR 38/01 - VersR 2002, 192) entgegen.

    Insofern solle den Beklagten die Möglichkeit gegeben werden, die Übertragbarkeit der in dem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 12. Dezember 2000 (…VersR, aaO; rechtskräftig durch Nichtannahme der Revision durch den Senat am 6. November 2001 - VI ZR 38/01 - VersR 2002, 192) aufgestellten Grundsätze auf die vorliegende Fallkonstellation überprüfen zu lassen.

  • OLG Hamm, 04.08.2003 - 3 U 138/02
    Rn. 27 Nichts anders ergibt sich auch aus der von den Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Naumburg vom 12.12.2000 (VersR 2001, S. 341, Annahme der Revision wurde vom BGH abgelehnt, VersR 2002, S. 192).

    Insofern soll den Beklagten die Möglichkeit gegeben werden, die Übertragbarkeit der in den Entscheidungen des OLG Naumburg vom 12.12.2000 (…VersR 2000, S. 341) und des BGH (VersR 2002, S. 192) aufgestellten Grundsätze auf die vorliegende Fallkonstellation überprüfen zu lassen.

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